Vorrats-Daten-Speicherung eingeschränkt

Politiker, die das Thema Datenschutz einfach nicht ernst nehmen wollen, gibt es viele – und sie müssten in diesen Tagen eigentlich mit hochrotem Kopf durch die Gegend laufen. Denn so häufig wie in jüngster Zeit wurde die Politik selten von den höchsten Verfassungshütern in die Schranken gewiesen.Das Bundesverfassungsgericht hat nun auch noch das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung bemängelt, das seit Anfang dieses Jahres in Kraft ist. Erst vor kurzem hatten die Richter das NRW-Gesetz zur Onlinedurchsuchung gestoppt – und damit auch Bundesinnenminister Schäuble einen Dämpfer verpasst, der hier auch einiges vor hat.

Auch das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ist also verfassungsrechtlich nicht ganz koscher. Hintergrund: Seit Anfang 2008 verlangt der Staat von Kommunikationsunternehmen, Details zu allen Telefon- und Handyverbindungen zu speichern – sechs Monate lang. Auch bei der Internetnutzung werden jede Menge Daten erhoben, etwa wer, wann, wo online gegangen ist, ob E-Mails ausgetauscht wurden etc. Auch diese Daten müssen sechs Monate lang gespeichert werden.

Warum das alles? In erster Linie, um Strafverfolgungsbehörden die Möglichkeit zu geben, in aller Ruhe zu ermitteln – natürlich unter der Überschrift „Terrorabwehr“. Aber kaum war das neue Gesetz in Kraft, wurden Begehrlichkeiten geweckt, was man noch alles mit diesen Daten anstellen könnte. Etwa: So genannte „Raubkopierer“ verfolgen, also in der Regel junge Menschen, die Tauschbörsen im Netz benutzen. Und das ist nur ein Beispiel – es gab spontan viele Ideen.

Aber da haben Politik und Verbände das Bundesverfassungsgericht erheblich unterschätzt. Die haben die Vorratsdatenspeicherung selbst zwar nicht gestoppt, die Daten dürfen weiter erhoben werden, aber für die Auswertung der Daten erhebliche Hürden aufgestellt. Nur in extremen Ausnahmefällen, wenn es im wahrsten Sinne des Wortes um Leben und Tod geht und andere Ermittlungsmethoden vollkommen aussichtslos sind, darf überhaupt erwogen werden, auf diese Daten zuzugreifen und sie auszuwerten.

Das hat sich manch einer sicher anders vorgestellt.

Ich bin beeindruckt, mit wieviel Weitblick und Sachkenntnis die Richter in Karlsruhe in letzter Zeit entscheiden – und so den Datenschutz stärken. Mahnende Worte, auch von Datenschutzbeauftragten, hat es auch im Vorfeld zur Vorratsdatenspeicherung gegeben. Doch solche Bedenken nimmt die Politik immer wieder nicht wirklich ernst.

Das ist nicht nur bedauerlich, das ist bedenklich.

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