150.000 Dollar Strafe wegen Löschung eines eBooks

Ihr habt es sicher gelesen und mitbekommen: Amazon zahlt einem Schüler 150.000 Dollar, weil der Onlinehändler vor einigen Wochen zwei eBooks aus seinem Katalog entfernt hat, „1984“ und „Animal Farm“ von George Orwell, und dabei auch noch eine Hausaufgabe des Schüler aus seinem eBook Reader getilgt hat.

Zum Hintergrund: Offensichtlich hatte der Verlag, der die beiden Orwell-Titel als eBooks in Umlauf gebracht hat, gar nicht die erforderlichen Rechte. Dagegen hatte sich ein anderer Rechteinhaber gewehrt – und Recht bekommen. Aber was hat Amazom gemacht? Nicht einfach die Titel aus dem Katalog gestrichen, und gut ist. Nein, Amazon war übereifrig und hat die beiden Werke auch gleich von allen Kindle-Geräten wieder entfernt, auf denen diese eBooks gespeichert waren.

Um es noch mal klar und deutlich zu erklären: Da haben Hunderte von Menschen zwei eBooks gekauft und dafür bezahlt. Und Amazon hat die auf deren Geräten gespeicherten Dateien ohne Vorwarnung oder irgend einen anderen Hinweis wieder gelöscht.

Das wäre, als ob Ihr Buchhändler nachts in die Wohnung einbricht, ins Regal greift und Bücher einsteckt, die Tage zuvor im Laden gekauft wurden, weil es Probleme mit der Covergrafik gibt.

Die Empörung war entsprechend groß. Amazon hat sich längst entschuldigt und das alles als einen großen Fehler bezeichnet und sich entschuldigt. Hier hat Amazon immerhin tadellos reagiert. Nun ist es in den USA so, dass man für praktisch alles unfassbare Entschädigungssummen bekommen kann. Einem Schüler waren durch die Löschaktion die Notizen zu Orwells 1984 verloren gegangen – und das, meinten die Richter, wäre nun 150.000 Dollar Strafe wert (besser ausgedrückt: man hat sich geeinigt). So viel bekommt bei uns nicht mal jemand, der auf der Straße von einem bekifften oder betrunkenen Autofahrer angefahren wird, aber das ist wohl eher ein Mangel an unserem Rechtssystem.

Immerhin soll eine Großteil des Geldes nicht in die Taschen der Anwälte fließen, die das Urteil durchgesetzt haben, sondern an eine „wohltätige Organisation“, und zwar eine, die sich mit der „Lesefähigkeit, den Problemen von Kindern, Bildung, Gesundheit oder Arbeitsplatzsuche“ beschäftigt.

Diese Entwicklung hat eine Diskussion in Gang gesetzt. Denn das Koppeln von Inhalten und Geräten, die mögliche Kontrolle eines Herstellers oder Anbieters über diese Inhalte, die auf einem Gerät gespeicher sind, die gefällt nicht jedem. In Wahrheit können wissen auch iTunes oder der Appstore von Apple sowie viele andere Onlineshops ganz genau, was ihre Kunden gekauft haben und können ggf. diese Inhalte wieder entfernen oder unbrauchbar machen. Es wurden nur noch nie gemacht. Darauf werden die Konsumenten jetzt ganz sicher ein wacheres Auge haben.

SCHIEB+ Immer bestens informiert

Schieb+ Tarife
Nach oben scrollen