Handy am steuer? Das wird teuer! (Manchmal)

von | 05.11.2009 | Tipps

Ich wasche meine Hände in Unschuld: Als artiger und vor allem um Sicherheit bedachter Bürger habe ich eine Freisprecheinrichtung im Auto, ich greife also grundsätzlich nicht zum Handy und halte es mir ans Ohr. Das habe ich übrigens auch schon so gehandhabt, als es noch nicht verboten war, während des Fahrens mit dem Handy in der Hand zu telefonieren. Ich findes es einfach komfortabler.

Wer aber handyfonierend von der Polizei erwischt wird, muss 40 Euro Strafe zahlen – und bekommt einen Punkt auf sein Konto in Flensburg überwiesen. Recht riskant also, die Sache.

Was aber, wenn man nicht mit dem Handy telefoniert, sondern mit einem Funktelefon, also einem drahtlosen Telefon von zu Hause, das man auf der kurzen Fahrt zum Bäcker mitgenommen hat?

Ist doch logisch: Kostet auch 40 Euro, wenn man dann beim Telefonieren erwischt wird – denkt man da. Von wegen. Das Oberlandesgericht Köln hat jetzt in einer Pressemeldung ein Urteil bekanntgegeben, das das Gegenteil belegt. Ein Autofahrer hatte gegen das Bußgeld der Polizei geklagt, weil er nicht mit dem Handy, sondern mit einem drahtlosen Festnetztelefon telefoniert hatte und dabei erwischt wurde.

Ein Bonner Autofahrer war etwa 3 km von seinem Haus entfernt, als in seiner Tasche das Mobilteil seines Festnetz-Telefons piepte. Er nahm es heraus, schaute es an und hielt es an sein Ohr. Normalerweise ist ab 200 m Entfernung vom Haus keine Kommunikation mit der Basisstation mehr möglich. Das Bonner Amtsgericht hielt auch das Mobilteil einer Festnetzanlage für ein Mobiltelefon im Sinne von § 23 Abs. 1 a StVO. Dieser Auslegung hat sich der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Köln nicht angeschlossen. Schnurlostelefone bzw. deren „Mobilteile“ bzw. „Handgeräte“ könnten nach dem allgemeinen Sprachverständnis nicht als Mobiltelefone im Sinne des sog. Handyverbots angesehen werden.

Ich musste das zwei Mal lesen, um es zu glauben. Denn es ist wohl kaum zu glauben!

Ganz ehrlich: Bei solchen Entscheidungen muss man sich doch an den Kopf fassen (natürlich ohne Handy!): Da beschäftigt sich also ein halbes Dutzend hoch dotierter Juristen, Anwälte und Richter ernsthaft mit der Frage, ob der Gesetzgeber mit dem Wörtchen „Handy“ auch ein drahtloses Festnetzttelefon meinen könnte – und kommen absurderweise auch noch zu dem Schluss, dass dem nicht so ist.

Ein Glücksfall für den Bonner Autofahrer, der nun natürlich punktefrei ins Flensburg bleibt. Für uns als Gesellschaft aber eine Niederlage. Denn wir müssen nicht nur die Prozesskosten für diese Farce tragen, sondern auch noch mit der Gewissheit leben, dass solche Wortklaubereien ernsthaft Gerichte beschäftigen, die dann auch noch zu absurden Ergebnissen kommen.

Ich glaube, ich mache einen Shop auf für Funknetzattrappen. Da kann man dann sein richtiges Handy reinstecken und bei einer Polizeikontrolle einfach behaupten, man hätte sein Funknetztelefon von zu Hause mitgenommen.