Landgericht verbietet Uber-App

In Deutschland hat es der Fahrdienst Uber nicht leicht: Überall wehren sich Taxifahrer gegen die App – und das zunehmend mit Erfolg. Der Widerstand ist verständlich. Jetzt hat das Landgericht Frankfurt den Stopp-Knopf für ganz Deutschland gedrückt: Per Einstweiliger Verfügung untersagt das Gericht dem Portal, Fahrgäste in Deutschland zu vermitteln. Eine notwendige und richtige Entscheidung.

Das Landgericht Frankfurt meint es ernst: Bis zu 250.000 Euro Strafe könnte anfallen, wenn ein Autofahrer über die Chauffeur-App Uber einen Fahrgast mitnimmt. Eine drakonische Strafe, aber eine, die vermutlich notwendig ist, anderenfalls würde das Urteil sicher ignoriert.

Ich sage es ganz ehrlich: Ich bin kein Freund von Uber Pop. Denn ich bin der Ansicht, es gibt aus gutem Grund Vorschriften für das Taxigewerbe. Wir wollen nicht zu jedem Irren ins Taxi steigen und fühlen uns einfach besser, wenn sichergestellt ist, dass der Fahrer zumindest Mindestanforderungen entspricht. Natürlich: Es gibt auch katastrophale Taxifahrer. Aber denen droht dann wenigstens der Entzug der Lizenz. Und es gibt sicher auch gute Uber-Fahrer. Die schauen jetzt erst mal in die Röhre.

Aber zu Recht. Es ist kein fairer Wettbewerb, wenn die einen strikten Regeln unterliegen und die anderen – hobbymäßig und nebenbei – Gäste durch die Gegen kutschieren dürfen, ohne irgendwelche Einschränkungen, Regeln, Zulassungen oder Kontrollen. Gut, das Risiko kann noch jeder Fahrgast natürlich theoretischj auf sich nehmen, wenn er möchte. Trotzdem ist es ein ungerechter Wettbewerb. Nicht alles, was denkbar und machbar ist, sollte auch umgesetzt werden.

Es geht um die Sicherheit der (potenziellen) Fahrgäste – und hier sollte Safety first gelten. Auch kann es einer Gesellschaft nicht egal sein, ob und wie solche im großen Stil organisierten Fahrten versichert sind – und was der Fiskus davon abbekommt. Eine ordentliche Versteuerung, Mehrwertsteuer inklusive, darf wohl mit Fug und Recht erwartet werden.

uber

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