Die EU-Drohnenverordnung hat das Fliegen mit Drohnen grundlegend verändert. Seit 2021 gelten neue Regeln, die 2024 und 2025 nochmals verschärft wurden. Was ihr als Drohnenpiloten jetzt wissen müsst.
Drohnen sind längst zum Massenphänomen geworden. Ob für spektakuläre Luftaufnahmen, gewerbliche Inspektionen oder einfach nur zum Spaß – die unbemannten Fluggeräte sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Amazon und andere Logistikunternehmen setzen mittlerweile erfolgreich auf Drohnenlieferungen in ausgewählten Gebieten. Doch mit der wachsenden Popularität kommen auch strengere Regeln.
Seit dem 31. Dezember 2020 gilt EU-weit die neue Drohnenverordnung, die das bistige deutsche Recht abgelöst hat. Die Regeln wurden 2024 nochmals angepasst und verschärft. Wer seine Drohne nicht rechtskonform betreibt, riskiert empfindliche Bußgelder bis zu 50.000 Euro.
Registrierung und Kennzeichnung sind Pflicht
Jeder Drohnenpilot muss sich seit 2021 als Betreiber registrieren – und zwar bereits ab einer Drohne von 250 Gramm oder wenn die Drohne über eine Kamera verfügt. Die Registrierung erfolgt online beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) und kostet 25 Euro. Ihr erhaltet eine Betreiber-ID, die deutlich sichtbar an eurer Drohne angebracht werden muss.
Die Kennzeichnung muss dauerhaft und feuerfest sein – ein einfacher Aufkleber reicht nicht. Bewährt haben sich gravierte Metallplaketten oder spezielle Drohnen-Aufkleber mit hoher Klebekraft. Die Betreiber-ID muss mindestens 3mm hoch und gut lesbar sein.
Wichtig: Die Registrierung gilt für fünf Jahre und muss rechtzeitig verlängert werden. Wer ohne gültige Registrierung fliegt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Neue Führerscheinpflicht für Drohnenpiloten
Seit 2021 braucht ihr für die meisten Drohnen einen EU-Kompetenznachweis – den sogenannten „kleinen Drohnenführerschein“. Dieser ist Pflicht für:
– Alle Drohnen ab 250 Gramm in der Kategorie A1/A3
– Drohnen unter 250g mit Kamera
– Selbstgebaute Drohnen ab 250 Gramm
Der Online-Test beim LBA kostet 25 Euro und umfasst 40 Multiple-Choice-Fragen zu Luftrecht, Meteorologie und Drohnentechnik. Zum Bestehen müsst ihr mindestens 75% erreichen. Der Nachweis ist fünf Jahre gültig.
Für schwerere Drohnen ab 900 Gramm (Kategorie A2) braucht ihr zusätzlich den „großen Drohnenführerschein“ mit praktischer Prüfung bei einer anerkannten Stelle.
Flugverbotszonen und Höhenbegrenzungen
Die Flugverbote sind umfangreich und wurden 2024 erweitert. Absolut tabu sind:
– Flughäfen (5,5 km Radius)
– Kontrollzonen von Flugplätzen
– Naturschutzgebiete
– Menschenansammlungen
– Einsatzorte von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten
– Justizvollzugsanstalten
– Industrieanlagen
– Militärische Einrichtungen
– Bundeswasserstraßen (100m Abstand)
– Autobahnen und Bundesstraßen (100m Abstand)
Neu seit 2024: Auch über Krankenhäusern, Schulen und Kindergärten ist das Fliegen ohne Genehmigung verboten.
Die maximale Flughöhe beträgt 120 Meter über Grund. In Kontrollzonen kann sie noch niedriger sein. Über Wohngebieten dürft ihr nur bis 30 Meter hoch fliegen.
Die DFS (Deutsche Flugsicherung) bietet mit der DFS-DrohnenApp eine kostenlose Karte aller Flugverbotszonen. Auch Apps wie map2fly oder Droniq helfen bei der Flugplanung.
Kategorien bestimmen die Regeln
Die EU-Verordnung teilt Drohnenflüge in drei Kategorien:
Kategorie A1 (Offene Kategorie):
– Drohnen unter 900g mit CE-Kennzeichnung
– Flug über unbeteiligte Personen erlaubt
– Mindestabstand 150m zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten
Kategorie A2 (Offene Kategorie):
– Drohnen 900g bis 4kg oder selbstgebaut bis 25kg
– Mindestabstand 150m zu Wohngebieten
– 30m Abstand zu unbeteiligten Personen
– Großer Drohnenführerschein erforderlich
Kategorie A3 (Offene Kategorie):
– Drohnen über 4kg bis 25kg
– Nur in sicherer Entfernung zu Wohngebieten
– Mindestabstand 150m zu unbeteiligten Personen
Versicherung bleibt Pflicht
Eine Drohnen-Haftpflichtversicherung ist weiterhin verpflichtend. Die normale Privathaftpflicht reicht nicht – ihr braucht eine spezielle Luftfahrt-Haftpflicht. Diese gibt es ab etwa 60 Euro pro Jahr.
Viele Modellflugvereine bieten günstige Gruppenversicherungen an. Professionelle Piloten sollten auf höhere Deckungssummen (mindestens 1 Million Euro) achten.
Sonderregeln für Gewerbepiloten
Wer gewerblich fliegt, muss zusätzliche Auflagen beachten. Dazu gehören Betriebshandbücher, Risikobewertungen und teilweise Genehmigungen der zuständigen Landesluftfahrtbehörde.
Für Flüge in der „Speziellen Kategorie“ (etwa in Flughafennähe oder über Menschenmengen) sind aufwendige Antrags- und Genehmigungsverfahren nötig.
Remote ID wird zur Pflicht
Ab 2026 müssen alle neuen Drohnen über 250 Gramm mit Remote ID ausgestattet sein – einer Art digitalen Kennzeichnung, die Informationen zur Drohne und zum Piloten in Echtzeit überträgt. Bestehende Drohnen erhalten Bestandsschutz bis 2028.
Die neuen EU-Regeln mögen komplex erscheinen, bieten aber auch mehr Klarheit als das frühere deutsche Recht. Wer sich an die Vorschriften hält, kann sicher und legal fliegen. Bei Verstößen wird es jedoch teuer – die Behörden kontrollieren verstärkt und verhängen empfindliche Bußgelder.
Zuletzt aktualisiert am 03.04.2026


