Nach EuGH-Urteil: Künftig weniger Like-Buttons

Wir nehmen sie kaum noch wahr, weil sie praktisch überall zu sehen sind: „Like“-Buttons von Facebook, damit Besucher ihre Zustimmung signalisieren können. Das Problem: Bei vielen dieser Buttons fließen Daten an Fadcebook – unbemerkt. Selbst wer nicht bei Facebook registriert ist, kann auf diese Weise von Facebook beobachtet werden. Webseitenbetreiber tragen eine Mitvrerantwortung dafür, hat jetzt der EuGH entschieden.

Läuft gerade nicht so gut für Facebook: In den USA muss der Konzern fünf Milliarden Dollar Strafe wegen Cambridge Analytica zahlen. Die Behörden werden wach und fordern strikte Regeln für den Libra.

Und nun hat der EuGH entschieden: Wer als Webseitenbetreiber einen „Like“-Button auf seiner Webseite integriert, trägt eine Mitverantwortung dafür, dass so viele Daten an den Zuckerberg-Konzern fließen – selbst wenn gar kein Button angeklickt wird.

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Webseitenbetreiber müssen umsichtiger sein!

Bedeutet: Künftig werden sich noch mehr Webseitenbetreiber überlegen, ob sie wirklich einen „Like“-Button auf ihrer Webseite haben wollen/müssen. Denn sie müssen ausführlich darüber informieren, zu welchem Zweck – und das sollten die User auch bestätigen.

Am Ende wird es so laufen, wie es heute schon auf vielen datenschutzfreundlichen Webseiten ist: Erst wenn der User aktiv die Social-Media-Buttons aktiviert – und damit dem Datenabfluss zu Facebook, Twitter und Co. zustimmt – erscheinen die eigentlichen Funktionen und ggf. auch Buttons von Facebook. Wer aktiv einen „Like“ spenden will, muss also zwei Mal klicken.

Facebook wollte Regeln: Bitte sehr!

Eine Entscheidung im Sinne des Datenschutzes. Facebook hat sich noch vor wenigen Wochen klare Regulierungen gewünscht – bitte sehr, da sind sie. Natürlich wird der Konzern da nicht die Sektkorken knallen lassen, denn am Ende bedeutet das deutlich weniger Daten für das Unternehmen – und damit weniger präzise Profile als bisher. Das kostet Mark Zuckerbergs Unternehmen definitiv Umsatz und damit Geld.

Die von Facebook erhobenen Daten, die anfallen, wenn die User Facebook-Dienste konkret nutzen, bleiben davon unberührt. Es geht „lediglich“ um die bis dato übliche Praxis, dass sich Facebook auch dann mit Daten über die User versorgen lässt (auf welchen Webseiten ist jemand, wo surft er oder sie, mit welchem Gerät und Browser, Verweildauer, Interaktion etc.) Wirklich gut, dass diese Dauerüberwachung – denn nichts anderes ist diese Praxis – mit dem EuGH-Urteil ein Ende hat.

 

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