Sobald es um die Verarbeitung der eigenen personenbezogenen Daten geht, werden viele Menschen schnell vorsichtig: Die informationelle Selbstbestimmung ist ein hohes Gut und sorgt für ein besseres Gefühl: Ihr habt unter Kontrolle, wer was von euch weiß.
Während der Corona-Pandemie zwischen 2020 und 2023 gab die Telekom Mobilfunkdaten an das Robert Koch-Institut weiter. Diese Praxis ist inzwischen Geschichte, aber sie zeigt beispielhaft, wie Netzbetreiber eure Bewegungsdaten auswerten können. Aktuell nutzen Telekom und andere Mobilfunkanbieter solche Daten hauptsächlich für eigene Geschäftszwecke – und ihr könnt dagegen vorgehen.
Wie Mobilfunkdaten heute verwendet werden
Die Idee hinter der Datenauswertung ist simpel: So gut wie jeder hat ein Smartphone oder zumindest ein Handy. Bewegt ihr euch, reist ihr, dann bewegt sich auch das Gerät. Diese Bewegungen kann der Netzbetreiber minutiös auswerten.
Die Telekom nutzt diese sogenannten Mobilfunk-Bewegungsdaten heute primär für kommerzielle Zwecke: Verkehrsflussanalysen für Kommunen, Standortplanung für Einzelhändler oder Tourismusanalysen. Auch andere große Mobilfunkanbieter wie Vodafone und O2 haben ähnliche Datenprodukte im Angebot.

Widerspruch nach DSGVO einlegen
Seit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) habt ihr das Recht, der Verarbeitung eurer personenbezogenen Daten zu kommerziellen Zwecken zu widersprechen. Das gilt auch für die Auswertung von Standortdaten durch euren Mobilfunkanbieter.
Bei der Telekom könnt ihr den Widerspruch über das Kundencenter einlegen oder schriftlich per Brief an die Datenschutzabteilung senden. Online findet ihr die entsprechenden Formulare im Bereich „Datenschutz“ eures Kundenkontos.
Vodafone bietet ebenfalls einen Online-Service, um der Datenverarbeitung zu Marketing- und Analysezwecken zu widersprechen. Loggt euch in „MeinVodafone“ ein und navigiert zu den Datenschutzeinstellungen.
Bei O2/Telefónica geht das über die „Mein O2“-App oder das Online-Portal. Dort findet ihr unter „Datenschutz“ die Option, verschiedenen Datenverarbeitungen zu widersprechen.
Was passiert nach dem Widerspruch?
Nach eurem Widerspruch darf der Anbieter eure Standortdaten nicht mehr für kommerzielle Auswertungen verwenden. Das bedeutet aber nicht, dass überhaupt keine Standortdaten mehr gespeichert werden. Für die technische Abwicklung des Mobilfunkdienstes sind Standortdaten weiterhin erforderlich – schließlich muss das Netz wissen, in welcher Funkzelle ihr euch befindet.
Der Unterschied: Diese technisch notwendigen Daten werden nur so lange gespeichert, wie es für die Serviceerbringung nötig ist, und nicht für weitergehende Analysen verwendet.
Anonymisierung ist nicht gleich Datenschutz
Viele Anbieter argumentieren, dass die Daten anonymisiert werden und deshalb unbedenklich seien. Das ist aber nur die halbe Wahrheit. Bewegungsdaten sind so spezifisch, dass sie sich oft einzelnen Personen zuordnen lassen – auch ohne Namen oder Telefonnummer.
Forschungsstudien haben gezeigt, dass bereits wenige Datenpunkte ausreichen, um Menschen eindeutig zu identifizieren. Wer regelmäßig zwischen denselben Orten pendelt (Wohnung, Arbeitsplatz, Fitnessstudio), hinterlässt ein charakteristisches Bewegungsmuster.
Alternative: Smartphone-Einstellungen anpassen
Zusätzlich zum Widerspruch beim Mobilfunkanbieter solltet ihr auch die Datenschutzeinstellungen eures Smartphones überprüfen. Sowohl Android als auch iOS sammeln standardmäßig Standortdaten für verschiedene Zwecke.
Bei Android findet ihr unter „Einstellungen > Google > Standort“ die Option, den Standortverlauf und andere standortbasierte Dienste zu deaktivieren. Bei iOS geht das über „Einstellungen > Datenschutz & Sicherheit > Ortungsdienste“.
Fazit: Datenschutz selbst in die Hand nehmen
Die Auswertung von Mobilfunkdaten mag für manche Zwecke sinnvoll sein, aber ihr solltet selbst entscheiden können, ob eure Daten dafür verwendet werden. Der Widerspruch gegen die kommerzielle Nutzung ist euer gutes Recht – und technisch problemlos umsetzbar.
Nutzt diese Möglichkeiten, wenn euch die informationelle Selbstbestimmung wichtig ist. Die Mobilfunkanbieter sind gesetzlich verpflichtet, euren Widerspruch zu respektieren und umzusetzen.
Zuletzt aktualisiert am 01.03.2026
