Langsames Internet

Internet zu langsam? Dann einfach weniger zahlen…

Der Gesetzgeber hat die Rechte von Verbrauchern gestärkt: Wer feststellt, dass sein DSL-, Kabel- oder Glasfaser-Anschluss deutlich langsamer ist als versprochen und eingekauft, kann seine Zahlung an den Provider kürzen. Die Messung muss allerdings genau erfolgen – und auch mehrfach.

Alle DSL-, Kabel- und Glasfaser-Provider versprechen blitzschnelles Internet. Doch viele Menschen berichten von langsamen Internetleitungen…

Woran liegt das nur? Unter anderem daran, dass die Provider bislang im Kleingedruckten beim Datentempo schreiben: „Bis zu 100 Mbit/Sekunde“. Es könnte also auch die Hälfte sein. Doch damit kommen Provider nicht mehr durch. Wenn sie nicht das volle Datentempo liefern, können Kunden demnächst Geld einbehalten.

Speedtest: Wie schnell ist mein Internet? Lässt sich messen!
Speedtest: Wie schnell ist mein Internet? Lässt sich messen!

Das hat sich für Verbraucher geändert

Seit 1. Dezember ist eine neue Regel im Telekommunikationsnetz in Kraft – und die stärkt das Recht von Verbrauchern. Stellen die Kunden fest, dass die Internetverbindung regelmäßig deutlich mickriger ist das im Tarif versprochen, können Kunden die Monatszahlung kürzen – so ähnlich wie Mieter ihre Miete, wenn erhebliche Mängel vorliegen. Ab sofort lohnt es sich also, das Datentempo an der eigenen DSL-Buchse zu messen.

Denn ergeben sich große Diskrepanzen, kann man wenigstens Geld einbehalten. Das wird DSL-Anbieter künftig zwingen, schneller zu reagieren, wenn es in einer Wohnung, einem Haus oder einer Region zu Engpässen kommt – weil es sie sonst Geld kostet. Während der Pandemie hat es regelmäßig bei DSL-Kunden Probleme bei der Bandbreite gegeben: Sie konnten bei weitem nicht so schnell ins Netz wie versprochen.

Der Grund: Sind mehr Menschen gleichzeitig online als vom Provider in der Vergangenheit im Durchschnitt gemessen und berechnet, sind die Leitungen quasi „überlastet“. Das Problem betrifft dann meist gleich mehrere Haushalte oder gar ganze Straßenzüge.

Wichtig: Offizieller Speed-Test muss mit LAN-Kabel erfolgen
Wichtig: Offizieller Speed-Test muss mit LAN-Kabel erfolgen

So messe ich, wie schnell meine Internetverbindung ist

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, das eigene Datentempo zu messen. Entweder, man stellt mit seinem Browser eine Verbindung zu einer Webseite her, die das Tempo misst – etwa dem Speed Check von Google.

Doch es gibt noch viele andere Speed-Checker im Netz. Einfach „Speedtest“ bei Google eingeben und eine Webseite aussuchen. Oder man benutzt eine spezielle App für sein Smartphone oder besser noch für seinen Rechner. Optimal ist die Breitbandmessung der Bundesnetzagentur unter breitbandmessung.de.

Hier lassen sich Apps laden, die besonders gut funktionieren. Wichtig ist: Am Desktop-PC wenn möglich ein LAN-Kabel anschließen, denn nur das bietet wirklich und garantiert optimales Datentempo. Wenn das nicht geht, dann auch per WLAN – und dafür sorgen, dass eine optimale WLAN-Verbindung besteht.

Der Desktop-PC sollte idealerweise nicht allzu weit vom Router entfernt sein. Denn sonst misst man das maximale WLAN-Datentempo, das ist aber nicht das optimale Datentempo im Router. Bei einer schlechten WLAN-Verbindung könnte der Router schneller.

Statistische Daten der Behörde
Aufschlussreich: Statistische Daten der Behörde für jede Region

Was tun, wenn mein DSL zu langsam ist?

Ganz so einfach funktioniert es nicht. Wichtig ist erstmal: Die Kunden müssen mehrere Messungen vornehmen. Zu verschiedenen Zeiten und an verschiedenen Tagen. Zweitens ist es erforderlich, die offizielle App für den Desktop der Bundesnetzagentur zu verwenden.

Nur hier ist sichergestellt, dass auch wirklich das tatsächliche Datentempo optimal gemessen wird. Außerdem hilft die App dabei, die nötigen mehreren Messungen durchzuführen und mit statistischen Daten der Anbieter zu vergleichen. Kommt es zu Diskrepanzen, können Kunden die hier offiziell hinterlegten Messwerte nutzen, um sich zu beschweren.

Die App wird gerade von der Bundesnetzagentur überarbeitet, um diese Anforderungen optimal zu erfüllen. Sie soll am 13. Dezember (also in einer Woche) an den Start gehen.

Höhe der möglichen Minderung

Der Anspruch auf Minderung besteht laut Gesetz bei „erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichungen“. Also nicht, wenn einmal am Abend Netflix etwas länger braucht als sonst. Die Vertragszahlung ist laut Gesetz „in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem die tatsächliche Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung abweicht“.

Bedeutet: Bekommt man nur die Hälfte der versprochenen Leistung, zahlt man nur die Hälfte des Preises. Am Ende ist das aber für die meisten gar kein wirklicher Erfolg. Denn wer auf ein schnelles Internet angewiesen ist, will nicht 20 oder 30 EUR im Monat sparen, sondern die eingekaufte Geschwindigkeit bekommen. Die gute Nachricht ist aber: Durch den Druck, der jetzt auf die Provider entsteht, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass die Provider für mehr Datentempo auf den Leitungen sorgen.

 

 

 

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