Das Kartellamt knöpft sich Google vor

Wie die Kartellbehörde gegen Google vorgehen will

Das Bundeskartellamt hat formal die „überragende marktübergreifende Bedeutung“ von Google festgestellt. Das hat einige Folgen – reicht aber noch lange nicht.

Google kennt jedes Kind. Also die Suchmaschine Google. Vor allem hier bei uns in Europa ist Google die wichtigste Suchmaschine überhaupt. Was wir wissen wollen, das wird gegoogelt. Und so kennen die meisten auch den gleichnamigen Konzern, der jedoch längst „Alfabet“ heißt. Und dieser Konzern ist mächtig, sehr mächtig mittlerweile – und macht sein Ding. Doch das Bundeskartellamt hat Mitte der Woche die marktbeherrschende Stellung von Google festgestellt und Maßnahmen angekündigt, die dem Unternehmen gar nicht gefallen werden. Was steckt dahinter und was könnte sich ändern?

Google Maps mit neuen Funktionen
Google darf seine eigenen Dienste nicht weiter bevorzugen

Das Bundeskartellamt kümmert sich um fairen Wettbewerb

Die Großen der Branche, also Google, Apple, Facebook, Amazon und Co., spielen bekanntlich alle viel zu häufig nach ihren eigenen Regeln. Das Bundeskartellamt und auch die EU-Kartellbehörde untersuchen diese Machenschaften bereits seit Jahren. Es sind etliche Verfahren anhängig. Mitte der Woche hat das Bundeskartellamt nun offiziell die „überragende marktübergreifende Bedeutung“ von Google festgestellt. Da sagen wir: „Klar, und was ist neu?“ Aber diese Einordnung ist ein formaler Vorgang – und deswegen eine ernste Sache. So, als ob eine Ampel umspringt.

Wenn ein Unternehmen eine „überragende marktübergreifende Bedeutung“ hat, kann die Kartellbehörde etwas unternehmen. Die Bonner Wettbewerbshüter können jetzt die Zügel anziehen. Sie können nun gezielt Auflagen erteilen oder Verbote verhängen, damit Google seine Marktmacht nicht missbraucht – und so den Wettbewerb aushebelt. Die Einordnung ist also quasi ein „Scharfmachen“ der Waffen, die so eine Kartellbehörde hat. Google hat diese Einstufung auch nicht angefochten, sondern akzeptiert.

Mehr Vielfalt in Android und Google-Suchmaschine

Zunächst einmal muss man wissen: Das Bundeskartellamt kümmert sich um fairen Wettbewerb, das ist seine Aufgabe, nicht Verbraucherschutz. Es wird also nicht darum gehen, dass Google künftig weniger Daten von Konsumenten abgreift oder die Privatsphäre besser geschützt wird. Es geht darum, den Wettbewerb zu schützen. Und da gibt es einiges zu tun. Konkretes Beispiel: Google darf auf keinen Fall seine eigenen Dienste in Suchanfragen bevorzugen. Google darf nicht weiter mit allen Mitteln seinen eigenen Markt abschotten.

Was vielleicht noch mehr Leserinnen und Leser betrifft: Im mobilen Betriebssystem Android darf es auf keinen Fall so sein, dass der Google-Browser Chrome alleine oder bevorzugt angeboten wird (wie in der Vergangenheit). Dasselbe gilt für Google-Dienste wie Google Maps oder Google Docs: Der Internetkonzern darf nicht den Eindruck erwecken, es gäbe keine Alternativen dazu. Auch die Suchmaschine Google darf nicht vor anderen Suchmaschinen bevorzugt werden. Es gibt eine Menge zu tun. Denn Google macht das, was alle Konzerne tun, wenn sie wachsen: Sie versuchen, die Konkurrenz auszublenden.

Android ist das marktbeherrschende mobile Betriebssystem
Android ist das marktbeherrschende mobile Betriebssystem

Was ändert sich für Verbraucher?

Ja, das klingt nicht so, als ob es bei Google nun so richtig zur Sache ginge. Haben wir als Verbraucher also überhaupt etwas davon?

Sagen wir mal so: Der Markt, auf dem die großen Digitalkonzerne – also Google, Apple, Amazon, Facebook, Mircrosoft – unterwegs sind, ist schlecht reguliert. Viel zu lange durften die Konzerne mehr oder weniger machen, was sie wollen. Das Ergebnis sehen wir heute: Megakonzerne, die kaum noch einzugehen sind. Da ist es zu begrüßen, dass sich überhaupt mal etwas bewegt.

Die Bundeskartellbehörde kann erst jetzt, durch die offizielle Einstufung, überhaupt einige Maßnahmen ergreifen. Das ist wichtig, denn wir wollen ja zum Beispiel nicht, dass das kostenlos verteilte Betriebssystem Android, das weit über 72% Marktanteil hat, eine reine Google-Veranstaltung wird. Google muss auch den Wettbewerb zulassen: andere Apps, andere Suchmaschinen. Und in der Suchmaschine Google darf Google seine eigenen Dienste nicht länger bevorzugen, sonst drohen empfindliche Strafen.

Davon haben wir Verbraucher sehr wohl etwas: mehr Sichtbarkeit von Alternativen. Anderenfalls hätten Start-Ups gar keine Chance. Das Regelwerk der Kartellbehörde sorgt dafür, dass so etwas künftig weniger wahrscheinlich wird – da es kostspielige Folgen haben kann.

Die DSGVO ist ein Regelmonster, das die Großen kaum trifft
Die DSGVO ist ein Regelmonster, das die Großen kaum trifft

Reicht das?

Aber reicht es, wenn eine Bundesbehörde etwas unternimmt? Müsste da nicht mehr passieren, auf EU-Ebene, auch bei Konzernen wie Facebook oder Amazon?

Es sind auch Verfahren gegen Amazon, Apple, Microsoft und Facebook anhängig – in Deutschland und in der EU. Es ist jedenfalls so, das alles viel zu langsam geht. Die Kartellbehörden können am Ende auch nicht die Kastanien aus dem Feuer holen. Man muss von einem Marktversagen sprechen, denn der Digitalmarkt ist überhaupt nicht reguliert – nur deswegen konnten solche Unternehmensgiganten entstehen.

Die Politik hat versagt, in der Vergangenheit, und heute immer noch. Den Kartellbehörden die Pflichten aufzuerlegen ist so, als müsste sich ein Verkehrspolizist um die Mafia kümmern. Die EU macht immer wieder dieselben Fehler. Die DSGVO ist ein Beispiel: Ein Regelmonster, das die Großen kaum tangiert und die Kleinen durch Regelwahn in den Wahnsinn treibt. Auch die kommenden Regelwerke „Digital Services Act“ und „Digital Markets Act“ der EU, die die Großen regulieren sollen, werden keine Trendwende bringen. An das Thema müsste die Politik wirklich mal entschlossen ran. So kann es ja nicht weitergehen.

 

 

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