Bürgerrechtler reichen Beschwerde gegen Google Mail ein

von | 31.08.2022 | Digital

Der bekannte österreichische Datenschützer Max Schrems und sein Verein Noyb werfen Google vor, in seinem Dienst Google Mail mit Werbung im Posteingang gegen EU-Richtlinien zu verstoßen. Microsoft geht ähnlich vor.

Kostenlose E-Mail-Postfächer sind beliebt und begehrt. Viele Menschen haben ein kostenloses Mail-Postfach bei Google Mail (Gmail), Microsoft Outlook, GMX oder anderen. Die Anbieter solcher Postfächer wenden allerdings sehr unterschiedliche Methoden an, um damit Geld zu verdienen.

Google setzt dabei – als größtes Werbenetzwerk der Welt – auf Reklame im Mail-Postfach. Aber auf eine Art und Weise, die für viele verstörend und irritierend ist – und jetzt deshalb eine offizielle Beschwerde von Datenschützern zur Folge hat.

Google Mail ist einer der beliebtesten Mail-Dienste

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Werbung, quasi im Posteingang

Der Hintergrund ist schnell erklärt: Auf den ersten Blick sehen die Nachrichten im Posteingang von Google Mail aus wie ganz normale E-Mails. Das ist von Google auch so gewollt: Es handelt sich zwar um bezahlte Werbung im Posteingang der Nutzerinnen und Nutzer, doch die sieht aus wie eine ganz gewöhnliche Vorschau auf einen E-Mail-Inhalt. „Inbox-Advertising“ wird das genannt.

Der kleine Hinweis „Anzeige“ direkt daneben ist dabei allerdings leicht zu übersehen. Wer neugierig auf den vermeintlichen Posteingang klickt, bekommt Werbung zu sehen – und kann die sogar in den regulären Posteingang verschieben. Damit bleibt die Werbung dauerhaft im Briefkasten. 

Max Schrems will, dass weniger Daten nach USA fließen

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Max Schrems Verein noyb gegen dagegen vor

Die als E-Mails getarnten Werbeeinblendungen erscheinen sowohl im Browser, wie in der Google-Mail-App. Der österreichische Datenschutzverein Noyb, den Max Schrems nach seinen spektakulären Aktionen gegen Facebook gegründet hat, wirft dem Konzern Google vor, den Verbraucher zu täuschen und gegen EU-Vorschriften zu verstoßen. EU-Regeln schreiben eindeutig vor, „bei Formen unerbetener Nachrichten zum Zweck der Direktwerbung“ zunächst die Einwilligung der Empfänger einzuholen ist.

Doch die liegt nicht vor. Darum hat der Verein jetzt eine offizielle Beschwerde bei der französischen Datenschutzbehörde „Commission Nationale de l’Informatique et des Libertés“ (CNIL) eingereicht. Das Zusenden von E-Mails ist in Europa nur nach ausdrücklicher Zustimmung erlaubt. Google und habe diese Zustimmung aber nicht, argumentieren die Datenschützer.

Der Verein Noyb wirft Google vor, die Nutzer mit „Spam“ zu traktieren.

Microsoft geht beim kostenlosen Outlook ganz ähnlich vor

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Frankreichs Datenschutzbehörden neigen zu hohen Bußgeldern

Die Beschwerde in Frankreich einzureichen, hat indes Kalkül. Französische Behörden hatten zuletzt hohe Bußgelder wegen Datenschutzverstöße gegen Google verhängt. Noyb begründet seine Entscheidung, die Beschwerde in Frankreich einzureichen, in der offiziellen Erklärung sogar genau damit. Da es sich um einen Verstoß gegen EU-Richtlinien handelt, kann die Beschwerde prinzipiell in jedem EU-Mitgliedsstaat eingereicht werden.

Microsoft geht ähnlich vor

Die Beschwerde betrifft nicht Google Mail allein, da Microsoft bei seinem Mail-Dienst Outlook ganz ähnlich vorgeht: Auch hier erscheinen im Posteingang Werbeeinblendungen, die wie eingetroffene E-Mails aussehen.

Die Beschwerde von Noyb hat damit weitreichende Folgen: Sollte sich die französische Datenschutzbehörde damit beschäftigen, steht diese Refinanzierungsmethode generell auf dem Prüfstand.

 

 

 

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