KI-Gesetz: Wie die EU die Bürger vor zu gefährlicher KI schützen will

von | 23.05.2024 | KI

Die Mitgliedsstaaten der EU haben eine Regulierung von Künstlicher Intelligenz final zugestimmt. Spätestens in zwei Jahren gelten die Regeln verbindlich.

Künstliche Intelligenz (KI) ist das mit Abstand mächtigste Werkzeug, das die Menschheit jemals entwickelt hat. Noch ist nicht abzusehen, welche Möglichkeiten sich irgendwann ergeben – welche Chancen und Risiken die neue Technologie in Zukunft mit sich bringt.

Die EU-Staaten haben nun nach langer Zeit der Verhandlung ein „AI Act“ genanntes KI-Gesetz beschlossen, das bestimmten Einsatz von KI innerhalb der EU komplett verbietet.

Mit Gesichtserkennung lassen sich gute Dinge tun - aber es ist auch Missbrauch möglich
Mit Gesichtserkennung lassen sich gute Dinge tun – aber es ist auch Missbrauch möglich

Einteilung in Risikoklassen

Der AI Act der Europäischen Union ist ein bahnbrechender Gesetzesentwurf, der darauf abzielt, den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) umfassend zu regulieren.

Als weltweit erste Gesetzgebung dieser Art soll der AI Act einheitliche Regeln für die Entwicklung, den Vertrieb und die Nutzung von KI-Systemen in der EU schaffen. Ziel ist es, die Risiken von KI zu minimieren und gleichzeitig Innovation und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern.

Der Entwurf sieht ein risikobasiertes Regelwerk vor, das KI-Systeme je nach ihrem Gefährdungspotenzial in vier Kategorien einteilt: von minimal bis unakzeptabel riskant.

Hochriskante Anwendungen, etwa in sensiblen Bereichen wie Gesundheit, Verkehr oder Strafverfolgung, sollen strengen Auflagen unterliegen. Dazu zählen Anforderungen an Datenqualität, Transparenz, menschliche Aufsicht und Cybersicherheit. Der AI Act könnte so weltweit Maßstäbe für einen verantwortungsvollen Umgang mit dieser Zukunftstechnologie setzen.

Mit dem Gesicht das Handy entsperren
Mit dem Gesicht das Handy entsperren oder mit KI erkennen lassen

Gesichtserkennung und Massenüberwachung per KI verboten

Bestimmte KI-Anwendungen, die gegen EU-Werte verstoßen, sollen vollständig verboten werden. So ist eine Massenüberwachung und auch eine massenhafte Gesichtserkennung im öffentlichen Raum ausdrücklich verboten, sowohl dem Staat wie Unternehmen.

Dabei gibt es allerdings Ausnahmen: Polizei und andere Sicherheitsbehörden sollen eine solche Gesichtserkennung im öffentlichen Raum im Einzelfall nutzen dürfen, um ganz bestimmte Straftaten wie Menschenhandel oder Terrorismus zu verhindern oder zu verfolgen. Bürgerrechtler stoßen sich an dieser Ausnahme.

Diese Einschränkungen erfolgen wohl begründet: In China kommt KI bereits zum Einsatz, um die Bevölkerung engmaschig zu überwachen.

Gesichtserkennung identifiziert Personen, die sich in der Öffentlichkeit nicht regelkonform verhalten – und werden mit „Strafpunkten“ im sogenannten „Social Scoring“ bedacht. Eine albtraumhafte Vorstellung, die durch das KI-Gesetz innerhalb der EU verhindert werden soll.

Auch KI kann diskriminieren: Nicht durch falsche Programmierung, sondern durch kompromittiertes Datenmaterial
Auch KI kann diskriminieren: Nicht durch falsche Programmierung, sondern durch kompromittiertes Datenmaterial

Transparenzpflichten und Anpassungen

Aber auch KI-Systeme, die als besonders risikoreich gelten und in der kritischen Infrastrukture oder im Bildungs- und Gesundheitswesen zum Einsatz kommen, müssen künftig strenge Anforderungen erfüllen. KI-Systeme dürfen keine eigenständigen Entscheidungen fällen und müssen Transparenzpflichten erfüllen.

KI entwickelt sich derzeit rasant. Die Macher der KI-Gesetz sind sich darüber im Klaren, dass die Gesetze mit der Zeit immer wieder nachjustiert werden müssen, um Möglichkeiten nicht unnötig einzuschränken und mögliche neue Risiken einzudämmen. Denn niemand kann heute bereits absehen, welche Möglichkeiten KI in ein, zwei oder zehn Jahren bietet.

Vorteile für Verbraucher

Für Nutzer werden Auflagen und Einschränkungen durchaus spürbar werden. So müssen die Menschen über den Einsatz „hochriskanter“ KI-Systeme informiert werden. Außerdem muss gewährleistet bleiben, dass Menschen die Kontrolle behalten, etwa bei KI-gestützter Therapie in der Medizin.

KI-Systeme müssen außerdem so entwickelt sein, dass Risiken wie Fehler, Manipulationen oder Sicherheitslücken minimiert werden. Auch müssen durch KI erzeugte Inhalte gekennzeichnet werden. Facebook hat im Mai bereits damit begonnen, mit KI erzeugte fotorealistische Bilder mit dem Hinweis „Made with AI“ zu kennzeichnen.

Bitkom formuliert Kritik am KI-Gesetz

Der Branchenverband Bitkom kritisiert allerdings, das KI-Gesetz lasse wesentliche Fragen offen. Besonders problematisch sei, dass die eigentliche Regulierungsarbeit – also die Ausformulierung der Gesetze in Deutschland – erst jetzt erfolge. Es sei noch nicht klar, ob die KI-Industrie einen Schub erhalte oder jede Menge Hemmnisse.

In der Tat könnten zu strenge Regeln das Risiko bergen, dass in Europa keine oder weniger KI-Lösungen entwickelt werden. Denn Investoren müssten die Gewissheit haben, dass ungehindert geforscht und entwickelt werden kann – und neue KI-Lösungen getestet und eingesetzt werden können.

KI-Gesetz erst in zwei Jahren vollständig gültig

Das KI-Gesetz ist nun beschlossen. Nach der Bestätigung der EU-Länder werden die neuen KI-Regeln erst einmal im Amtsblatt veröffentlicht und treten 20 Tage später in Kraft. Zwei Jahre nach dem Inkrafttreten sollen sie dann in allen EU-Staaten gelten; jedes einzelne Land muss sie auch in Gesetzgebung umsetzen.

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