
Denn natürlich diskutiert die Öffentlichkeit nicht „irgend eine“ Ermittlungsmethode, sondern nicht weniger als eine Gesetzesnovelle, die völlig neue Möglichkeiten eröffnet – und potenziell in intime Bereiche vordringt. Das ist mindestens mit dem großen Lauschangriff vergleichbar, eigentlich ist die Online-Fahndung sogar ein noch größerer Eingriff. Wie ich schon mal geschrieben habe: Niemand hat ein Problem damit, wenn tatsächlich die Festplatten von Terroristen durchsucht werden. Nur: Dazu wird es wohl eher selten kommen. Und selbst dann ist es fragwürdig, wie erfolgreich diese Methode sein wird. Einen Rechner zu beschlagnahmen oder von mir aus auch eine Festplatte komplett 1:1 zu kopieren, wenn man sich Zugang zu einem Rechner verschafft hat, wäre doch ausreichend. Aber dieses nebulöse „Wir fahnden auch im Internet und müssen es auch“-Argument, mit dem niemand etwas anfangen kann, weil es alles und nichts bedeuten kann, das ist schon eine Frechheit.
Bloß weil Sicherheitsbehörden nach einer Maßnahme verlangen, bedeutet das noch lange nicht, dass sie sinnvoll ist. Oder mit dem Grundgesetz vereinbar. Bundesinnenminister Schäuble wäre daher gut beraten, nicht nur ein Ohr für seine Sicherheitsbehörden zu haben – das muss er, das ist klar -, sondern auch mal Experten zuzuhören, die mindestens so überzeugend argumentieren, wieso diese „Überwachungsmethodik“ nicht funktionieren kann. Vom Kollateralschaden, der durch die Verunsicherung nahezu aller PC-Benutzer angerichtet wird, ganz zu schweigen.
In einem Punkt hat Wolfgang Schäuble also Recht: Er ist kein Experte.
