Die digitale Gewalt nimmt dramatisch zu – und Deutschland reagiert mit verschärften Gesetzen. Der Paragraf § 201a des Strafgesetzbuchs (StGB) wurde in den letzten Jahren mehrfach erweitert und zuletzt 2025 nochmals verschärft, um Betroffene von Cybermobbing, Deepfakes und digitaler Gewalt wirksamer zu schützen.
Was früher als harmloser Scherz unter Jugendlichen galt, ist heute ein ernstes Strafverfahren. Seit der jüngsten Gesetzesnovelle wird bestraft, wer unbefugt Fotos, Videos oder sogar KI-generierte Inhalte (Deepfakes) veröffentlicht, die geeignet sind, dem „Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden“. Neu hinzugekommen sind auch Straftatbestände für das sogenannte „Doxing“ – das Veröffentlichen privater Daten zur Einschüchterung.
„Dem Cybermobbing mehr Beachtung zu schenken ist in der heutigen Zeit konsequent und richtig“, sagt Michael Terhaag, Fachanwalt für IT-Recht in der Kanzlei Terhaag & Partner Rechtsanwälte in Düsseldorf. Cybermobbing, ausgeführt über die modernen Medien, wirkt sich für die Betroffenen oft verheerender aus, als das ursprüngliche Mobbing von Angesicht zu Angesicht.

KI macht Cybermobbing noch gefährlicher
Besonders brisant: Mit kostenlosen KI-Tools können heute selbst Laien täuschend echte Fake-Bilder und -Videos erstellen. WhatsApp, Instagram und TikTok werden zur Waffe. „Deepfake-Pornografie und manipulierte Kompromittierungen nehmen massiv zu“, warnt Terhaag. „Die Hemmschwelle sinkt, weil die Täter oft anonym bleiben können.“
Die Rechtsprechung hat reagiert: Seit 2024 sind auch KI-generierte Inhalte explizit im Strafrecht erfasst. Wer Deepfakes zur Bloßstellung erstellt oder verbreitet, macht sich strafbar – auch ohne dass ein echtes Foto als Grundlage diente.
Jugendliche besonders gefährdet
Besonders für Jugendliche ist deshalb eine Aufklärung über die Änderung des § 201a StGB äußerst wichtig. Denn oft sind die Jugendlichen nicht nur die Opfer, sondern auch die Täter von Cybermobbing, sagt Rechtsanwalt Terhaag: „Da wird aus einem Spaß schnell Ernst, denn ab dem 14. Lebensjahr sind Jugendliche strafmündig. Sie sind also voll verantwortlich für ihr Handeln.“
Die Zahlen sind alarmierend: Laut einer aktuellen Studie der EU-Initiative klicksafe waren 2025 bereits 42 Prozent aller 12- bis 19-Jährigen von Cybermobbing betroffen – Tendenz steigend. Besonders perfide: Viele Attacken verlagern sich in vermeintlich private Räume wie Gruppenchats oder werden über anonyme Accounts abgewickelt.
Neue Meldewege und Schutzmaßnahmen
Plattformen wie Meta (Instagram, Facebook), X (ehemals Twitter) und TikTok mussten ihre Meldeverfahren verschärfen. Seit dem Digital Services Act (DSA) der EU müssen sie gemeldete Inhalte binnen 24 Stunden prüfen und gegebenenfalls entfernen. „Das ist ein Fortschritt, aber noch lange nicht genug“, kritisiert Terhaag.
Eltern, Lehrer und Jugendliche sollten deshalb verstärkt über den richtigen Umgang mit modernen Medien sprechen. „In unserer täglichen Praxis erleben wir leider sehr oft Fälle von Cybermobbing. Mit der richtigen Aufklärung über die möglichen Folgen wären sie vielleicht gar nicht passiert“, berichtet Terhaag.
Was Betroffene tun können
Wer Opfer von Cybermobbing geworden ist, kann sich neben der Erstattung einer Strafanzeige auch noch anders zur Wehr setzen. Gegen den Verbreiter und oft auch gegen das Portal, auf dem die Medien erscheinen, bestehen möglicherweise zivilrechtliche Ansprüche: „Der Betroffene kann in der Regel verlangen, dass die Bilder gelöscht und nicht weiter verbreitet werden. Möglicherweise kann er sogar erfolgreich Schadensersatz oder auch Schmerzensgeld verlangen“, weiß Rechtsanwalt Terhaag.
Neu ist auch das „Recht auf Vergessen“ gegenüber Suchmaschinen: Google und Co. müssen unter bestimmten Umständen Links zu kompromittierenden Inhalten aus ihren Suchergebnissen entfernen.
Prävention wird wichtiger denn je
Die beste Strategie bleibt die Prävention. Experten raten: Nie intime oder kompromittierende Inhalte digital verschicken, Privacy-Einstellungen regelmäßig prüfen und bei verdächtigen Nachrichten sofort Screenshots als Beweise sichern. Schulen integrieren zunehmend Digital-Citizenship-Programme in den Lehrplan.
Das verschärfte Gesetz ist ein wichtiger Schritt – aber die digitale Gesellschaft muss gemeinsam dafür sorgen, dass das Netz kein rechtsfreier Raum bleibt.
Die Rechtsanwaltskanzlei Terhaag & Partner in Düsseldorf berät schwerpunktmäßig in den Rechtsgebieten Internet-, Medien-, Marken- und Wettbewerbsrecht. Die Kanzlei wurde im Jahr 2002 von Rechtsanwalt Michael Terhaag gegründet. Zu den Mandanten zählen große Unternehmen, Internetportale, Agenturen und Markeninhaber.
Weitere Informationen: www.aufrecht.de
Zuletzt aktualisiert am 17.04.2026
