Wer mit einem KI-Chatbot schreibt, erwartet keinen Werbekatalog als Antwort. Genau darum geht es in einer aktuellen Entscheidung des Landgerichts Köln gegen den Betreiber von Snapchat. Das Gericht untersagte die Verarbeitung personenbezogener Daten, die mittels des generativen KI-Chatbots My AI erhoben werden, zu Werbezwecken ohne ausreichende Rechtsgrundlage.
Zusätzlich wurden vorangekreuzte Werbeeinwilligungen und voreingestellte Werbekategorien bei jungen Nutzern beanstandet. Das Urteil vom 17. September 2026 (Aktenzeichen 33 O 120/24) dürfte weit über Snapchat hinaus Signalwirkung entfalten. Ich erkläre euch, worum es geht, warum die Entscheidung wichtig ist und was ihr als Nutzer oder Eltern jetzt tun könnt.
Was hat das Landgericht Köln zu Snapchat My AI entschieden?
Nach übereinstimmenden Medienberichten hat das Landgericht Köln dem Betreiber von Snapchat mehrere Praktiken rund um den hauseigenen KI-Chatbot untersagt. Geklagt haben soll ein Verbraucherschutzverband. Im Kern geht es um die Frage, ob Daten aus Chats mit der KI für personalisierte Werbung ausgewertet werden dürfen.
Das Gericht monierten gleich mehrere Punkte. Erstens: Die Verarbeitung personenbezogener Daten aus KI-Konversationen für Werbezwecke ohne ausreichende Rechtsgrundlage wurde als unzulässig eingestuft. Zweitens: Vorangekreuzte Einwilligungen zur Werbung genügen nicht den Anforderungen an eine freiwillige, informierte Zustimmung. Drittens: Bei jungen Nutzern wurden auch voreingestellte Werbekategorien gekippt.
Laut weiteren Berichten zielt das Urteil besonders auf den Schutz Minderjähriger ab, die eine zentrale Nutzergruppe von Snapchat bilden. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Warum dieses Datenschutz-Urteil alle KI-Chatbots betrifft
KI-Chatbots sind längst in Alltags-Apps angekommen. Was dort eingetippt wird, hat oft einen anderen Charakter als eine Google-Suche: persönlicher, intimer, manchmal auch sehr privat. Genau deshalb ist die Frage so brisant, ob diese Inhalte zu Werbeprofilen verarbeitet werden dürfen.
Das Urteil betrifft unmittelbar die Snap Group Limited und Snapchat. Rechtlich dürfte es jedoch auch für andere Anbieter mit integrierten KI-Chatbots relevant sein. Wer solche Funktionen einsetzt, muss transparent machen, was mit den Eingaben passiert, und braucht für eine werbliche Nutzung eine saubere, aktive Einwilligung. Vorangekreuzte Haken reichen dafür nach ständiger europäischer Rechtsprechung nicht aus.
Für junge Nutzer gelten dabei besonders strenge Maßstäbe. Die DSGVO sieht hier erhöhte Schutzpflichten vor. Dass ein Gericht nun ausdrücklich voreingestellte Werbekategorien in dieser Altersgruppe beanstandet, ist ein deutliches Signal an die gesamte Branche.
Snapchat Datenschutz-Einstellungen: So schützt ihr eure Chatdaten
Unabhängig davon, wie das Verfahren weitergeht: Ihr könnt selbst einiges tun, um eure Daten besser zu schützen. Der wichtigste Schritt ist, sich bewusst zu machen, dass ein KI-Chatbot kein Tagebuch ist. Eingaben werden vom Anbieter verarbeitet und können unter Umständen auch an Werbepartner übermittelt werden.
- Einstellungen prüfen: Werft einen Blick in die Datenschutz- und Werbeeinstellungen eurer Apps. Oft lassen sich personalisierte Werbung und Datenweitergabe deaktivieren.
- Einwilligungen widerrufen: Habt ihr irgendwann einem Haken zugestimmt, könnt ihr das jederzeit zurücknehmen.
- Sparsam schreiben: Keine Klarnamen, keine Adressen, keine Gesundheitsdaten in Chatbots eingeben, die ihr nicht hundertprozentig einschätzen könnt.
- Konten löschen: Alte Chats und Konten, die ihr nicht mehr braucht, konsequent entfernen.
Eltern sollten mit ihren Kindern offen über die Nutzung solcher Chatbots sprechen. Viele junge Menschen behandeln die KI wie einen Freund und teilen Dinge, die sie online sonst nie preisgeben würden. Ein kurzes Gespräch darüber, wohin diese Daten fließen können, hilft oft mehr als jede technische Sperre.
ChatGPT, Gemini & Co: Was KI-Chatbots vom Snapchat-Urteil lernen müssen
Das Urteil, so es Bestand hat, dürfte ein Weckruf für die gesamte Branche sein. Immer mehr Anbieter integrieren KI-Assistenten in Messenger, Social-Media-Apps und Shops. Die Verlockung, die dort entstehenden Datenschätze für Werbung zu nutzen, ist riesig.
Doch Vertrauen entsteht nur, wenn klar ist: Was ich einem Chatbot erzähle, bleibt im Kontext der Konversation. Es wird nicht zur Rohstoffquelle für ein Werbenetzwerk. Genau diese Grenze versuchen Verbraucherschützer und Gerichte derzeit zu ziehen. Für Anbieter heißt das: Transparenz, saubere Opt-ins und ein besonders vorsichtiger Umgang mit sensiblen Daten.
Wie sicher sind eure Daten bei KI-Chatbots auf Social Media?
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar und liefert bereits jetzt eine wichtige Orientierung: Personenbezogene Daten aus KI-Chats sind kein Werbe-Rohstoff, und voreingestellte Häkchen sind keine echte Zustimmung.
Für euch heißt das vor allem eins: Hinschauen lohnt sich. Prüft die Datenschutzeinstellungen in Apps, die ihr täglich nutzt. Nehmt euch kurz Zeit, um bewusst zu entscheiden, was mit euren Daten passieren darf. Und falls ihr Kinder im Haushalt habt, die regelmäßig mit KI-Chatbots sprechen: Macht das Thema zur Gesprächsgrundlage.
Datenschutz beginnt da, wo wir anfangen, Fragen zu stellen – nicht erst dann, wenn ein Gericht sie beantwortet.
Quellen und Prüfstand
- Bericht: Snapchat-KI: Gericht stoppt Werbung mit Daten von Minderjährigen (ohn.haendlerbund.de)
- Bericht: Snapchat-Werbung aus KI-Chats untersagt | dm (digital-magazin.de)
- Bericht: Snapchat-Urteil: Was Händler beim Einsatz von KI-Chatbots beachten sollten (it-recht-kanzlei.de)
Hinweis: Zu diesem Thema lag zum Redaktionsschluss keine offizielle Bestätigung der beteiligten Unternehmen vor. Die Angaben stützen sich auf Medienberichte.
Faktenprüfung: Alle überprüfbaren Aussagen wurden am 02.11.2026 automatisiert gegen die offiziellen Primärquellen abgeglichen. Stand des Artikels: 02.11.2026.

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