Günter Freiherr von Gravenreuth ist kein Unbekannter. Im Gegenteil: In Internetkreisen ist der Jurist bekannt wie ein bunter Hund. Er wird als „Abmahnanwalt“ bezeichnet, zum Beispiel vom Spiegel. Ganz einfach deswegen, weil er so genannte „Abmahnungen“ verschickt, wenn jemand im Internet irgend etwas falsch macht. Und das passiert ganz leicht: Ein Impressum vergessen, ein Markennamen falsch oder unerlaubt verwendet, ein Foto unerlaubt benutzt etc. Zack, gibt es eine Abmahnung aus der Kanzlei. Und sowas kostet ohne weiteres mehrere hundert Euro. Jetzt wurde Freiherr von Gravenreuth von einem Berliner Gericht zu sechs Monaten Haft verurteilt, ohne Bewährung.
Das Urteil sorgt in der Blogosphäre für eine gewisse Schadenfreude (um es vorsichtig auszudrücken). Technorati weist jedenfalls jede Menge Blogeinträge zum Thema aus. Durchaus verständlich, denn allzu viele Freunde hat sich der Mann nicht gemacht. Doch noch ist das Urteil nichts rechtskräftig.