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Amazon-Wunschliste: Warum eine kleine Änderung ein großes Datenschutz-Problem ist

von | 26.03.2026 | Internet

Amazon hat eine wichtige Schutzfunktion bei den Wunschlisten abgeschafft. Warum Fremde so die eigene Privatadresse herausfinden können – und wie man sich schützen kann.

Fast 55 Millionen Menschen nutzen Amazon in Deutschland jeden Monat. Viele davon kennen die Wunschliste – eine praktische Funktion, mit der sich Produkte sammeln lassen, die man sich wünscht. Zum Geburtstag, zur Hochzeit, zu Weihnachten.

Oder einfach als Merkliste für sich selbst. Wer mag, teilt die Liste mit Familie und Freunden. Oder macht sie komplett öffentlich, damit jeder etwas daraus verschenken kann. Influencer nutzen das regelmäßig, aber auch ganz normale Familien.

Seit dem 25. März 2026 hat Amazon eine Schutzfunktion bei den Wunschlisten abgeschaltet – still, ohne großes Aufsehen, und ohne gleichwertige Alternative. Bisher ließ sich in den Einstellungen festlegen, dass Käufe über eine Wunschliste nur direkt bei Amazon abgewickelt werden. Externe Händler – sogenannte Marketplace-Verkäufer – konnten ausgeschlossen werden. Dieser Filter existiert nicht mehr.

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Was sich technisch ändert – und warum das problematisch ist

Auf den ersten Blick klingt das nach einer kleinen Anpassung. Doch die Konsequenz ist erheblich. Auf dem Amazon Marketplace tummeln sich neben seriösen Anbietern auch Firmen, denen man nicht unbedingt vertrauen möchte. Und bei Käufen über solche Drittanbieter übermittelt Amazon die Lieferadresse des Empfängers – an den Verkäufer und an Lieferpartner. Über Versand-Updates und Sendungsverfolgung kann die Adresse unter Umständen sogar für den Käufer selbst sichtbar werden.

Solange sich Marketplace-Händler von Wunschlisten-Bestellungen ausschließen ließen, war das kein Problem. Wer den Filter aktiviert hatte, konnte sicher sein, dass nur Amazon selbst die Bestellung abwickelt – und Amazon kennt die Adresse ohnehin. Jetzt fällt dieses Sicherheitsnetz weg.

Besonders betroffen sind alle, die ihre Wunschliste öffentlich oder als geteilten Link im Netz haben. Influencer etwa veröffentlichen solche Listen häufig auf ihren Kanälen, damit Fans ihnen etwas schenken können. Aber auch Hochzeitspaare, die ihre Liste in der Familie herumschicken, oder Menschen, die ihre Wünsche in Foren teilen, sind potenziell betroffen.

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Das Stalker-Szenario ist real

Ein denkbares – und von Datenschutzexperten diskutiertes – Szenario: Ein potenzieller Stalker registriert sich als Marketplace-Händler für einen der Artikel auf einer öffentlichen Wunschliste. Er kauft das Produkt über einen zweiten Account, der Versand wird über sein Händlerkonto abgewickelt – und er erhält dabei die Privatadresse des Listenbesitzers. Das ist kein theoretisches Konstrukt, sondern ein realistischer Angriffsweg, der mit dem Wegfall der Schutzfunktion deutlich einfacher wird.

Aber auch jenseits solcher Extremfälle ist die Änderung problematisch. Jeder Marketplace-Händler, dessen Angebot zu einem Artikel auf einer öffentlichen Wunschliste passt, bekommt bei einer Bestellung automatisch die hinterlegte Adresse mitgeteilt. Das war vorher vermeidbar. Jetzt nicht mehr.

Amazon schweigt zur eigentlichen Frage

Amazon hat die Änderung auf Anfrage bestätigt – auch für den deutschen Markt. Betroffene Kunden seien vorab per E-Mail und über Mitteilungen in ihren Konten informiert worden. Die offizielle Begründung: Man wolle eine „größere Auswahl“ ermöglichen. Die Frage allerdings, welche konkreten Verbesserungen Kunden durch den Wegfall der Schutzfunktion erwarten können, ließ das Unternehmen unbeantwortet. Das ist bezeichnend – denn es gibt auf diese Frage schlicht keine gute Antwort aus Kundensicht.

Die Verantwortung für den Schutz der eigenen Daten liegt damit stärker bei den Nutzern selbst. Wer nichts tut, ist potenziell ungeschützt – ohne es zu merken.

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Was jetzt konkret zu tun ist

Wer eine öffentliche oder geteilte Wunschliste bei Amazon hat, sollte sofort die Einstellungen prüfen. Der Weg: Im Amazon-Konto auf „Meine Listen“ gehen, die betreffende Liste auswählen und über die drei Punkte oben rechts „Liste verwalten“ öffnen. Dort lässt sich die Sichtbarkeit anpassen:

„Geteilt“ bedeutet: Die Liste ist nur über einen direkten Link erreichbar, taucht aber nicht mehr in der öffentlichen Suche auf. „Privat“ bedeutet: Niemand außer dem Ersteller sieht die Liste.

Zusätzlich lässt sich statt der Privatadresse eine Packstation oder ein Postfach als Lieferadresse hinterlegen. So bleibt die eigentliche Wohnanschrift geschützt, selbst wenn ein Drittanbieter den Versand übernimmt. Auch die Lieferadresse komplett aus der Liste zu entfernen, ist in vielen Konten möglich.

Generell empfiehlt es sich, nur Artikel auf die Wunschliste zu setzen, die direkt von Amazon verkauft und versendet werden. Denn nur dann läuft die Lieferung über Amazons eigenes Logistiknetz, und die Adresse gelangt nicht an Dritte. Vollständig erzwingen lässt sich das allerdings nicht mehr – Schenkende können theoretisch trotzdem einen Drittanbieter wählen, der denselben Artikel führt.

Bekanntes Muster, reales Risiko

Die Änderung reiht sich in ein Muster ein, das bei großen Plattformen immer wieder zu beobachten ist: Schutzfunktionen verschwinden leise, die Verantwortung wandert zu den Nutzern. Amazon gewinnt Flexibilität für sein Marketplace-Geschäft, die Kunden verlieren ein Stück Kontrolle über ihre Daten.

Wer seine Wunschliste seit Jahren gedankenlos öffentlich lässt, sollte das spätestens jetzt überdenken. Fünf Minuten in den Einstellungen können verhindern, dass die eigene Adresse in falsche Hände gerät.

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