Kinder und Jugendliche spielen gerne an Computer und Konsole. Nicht wenige Anbieter nutzen das aus und versuchen den Minderjährigen sogar im Spiel etwas zu verkaufen. Wer zum Beispiel „Runes of Magic“ spielt, ein bei Jugendlichen beliebtes Online-Game, wird häufig zum Kauf von virtuellen Gütern wie Rüstungen oder Waffen animiert. Bezahlt werden kann mit einer kostenpflichtigen SMS.
Gegen diese Praxis hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen geklagt – und nun vor dem Bundesgerichtshof (BGH) Recht bekommen. Klare Ansage der Richter: Die Hersteller müssten bei jugendlichen Spielern Zurückhaltung üben. Kaufanreize innerhalb des Spiels seien nicht zulässig, sofern sich die Werbung gezielt an Minderjährige richte.
Nun rätselt die Branche, ob Free-2-Play-Spiele generell von Jugendlichen nicht mehr gespielt werden dürfen. Denn Free-2-Play-Games sind kostenlos. Der Spieler zahlt für Extras im Spiel, darüber finanzieren sich die kostenlosen Angebote. Wenn keine Werbung gemacht werden darf, müssten jugendliche Spieler wohl generell ausgeschlossen werden. Die Bedenken lassen sich genauso auf Spiele-Apps für Smartphone und Tablet übertragen. Allerdings hat das Gericht Werbung nicht generell verboten.