Bundes-Verfassungs-Gericht kippt Online-Durchsuchungen

von | 27.02.2008 | Tipps

TrojanerNa, das lacht doch das Herz des kritischen Betrachters: Das Bundesverfassungsgericht hat das NRW-Gesetz von Ingo Wolf (FDP) gekippt, das dem Verfassungsschutz weitreichende Möglichkeiten zur heimlichen Onlinedurchsuchung zugesprochen hat. Geht nicht, meinen die Verfassungsrichter, die dem Datensammelwahn der Politik damit endlich mal in Schranken weisen. Völlig verbieten wollen die Richter die Onlinedurchsuchung nicht. Dem heutigen Urteil zufolge dürfen Computer von Verdächtigen mit Spionageprogrammen ausgeforscht werden, wenn „überragend wichtige Rechtsgüter“ konkret gefährdet sind, etwa Menschenleben oder der Bestand des Staates . Darüber hinaus sei grundsätzlich eine richterliche Anordnung notwendig.

Das wird man im Bundesinnenministerium und im BKA mit gemischten Gefühlen aufnehmen. Denn ich bin sicher, dass man sich da eigentlich mehr wünscht. Aber immerhin ist das heutige Urteil eine Blaupause für ein entsprechendes Gesetz. Zumindest ist klar, was alles nicht geht. Bundesinnenminister Schäuble wird natürlich sagen, dass er nie etwas anderes gewollt hat. Jede Wette.