Seit 2022 ist das „Gesetz für faire Verbraucherverträge“ in Kraft und hat die Spielregeln für Handy-, Fitness- und Streaming-Verträge grundlegend verändert. Was zunächst nur für neue Verträge galt, wirkt sich mittlerweile auf alle Verbraucherverträge aus. Der gefürchtete Kündigungsbutton ist längst Realität, die Mindestlaufzeiten sind verkürzt – und die Auswirkungen auf den Markt sind deutlich spürbar. Christian Solmecke, Rechtsanwalt und Partner der Kölner Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE, erklärt, wie sich das Gesetz in der Praxis bewährt hat.
Die Bilanz nach vier Jahren Laufzeit kann sich sehen lassen: „Das Gesetz hat tatsächlich gehalten, was es versprochen hat“, so Rechtsanwalt Christian Solmecke. „Verbraucher haben heute deutlich mehr Flexibilität und können einfacher aus ungewollten Verträgen heraus. Die gefürchteten Endlosverträge gehören weitgehend der Vergangenheit an.“
Die wichtigsten Änderungen sind inzwischen Standard: Die Mindestvertragslaufzeit ist auf ein Jahr begrenzt. Längere Laufzeiten von bis zu zwei Jahren sind nur noch zulässig, wenn Anbieter gleichzeitig einen Jahresvertrag anbieten, der maximal 25 Prozent teurer ist. In der Praxis haben viele Anbieter ihre Tarifstrukturen entsprechend angepasst.
Besonders wirksam ist die Regelung zu automatischen Vertragsverlängerungen: Will ein Anbieter Verträge um mehr als drei Monate verlängern, muss er rechtzeitig auf die Kündigungsmöglichkeit hinweisen. „Diese Erinnerungspflicht hat faktisch dazu geführt, dass viele Anbieter ihre Verlängerungszyklen verkürzt haben“, erklärt Solmecke.
Die verkürzte Kündigungsfrist von einem statt drei Monaten gibt Verbrauchern zusätzliche Flexibilität. Noch wichtiger: Der verpflichtende „Kündigungsbutton“ auf Webseiten hat die Kündigung revolutioniert. Verträge können jetzt genauso einfach beendet werden, wie sie abgeschlossen wurden.
Marktveränderungen sind deutlich spürbar
Die Prognose von damals ist eingetreten: Der verstärkte Wettbewerb hat sich positiv auf die Preise ausgewirkt. „Anbieter können Kunden nicht mehr durch komplizierte Kündigungsprozesse oder lange Laufzeiten halten“, so Solmecke. „Sie müssen heute tatsächlich mit Service und Preis überzeugen.“
Besonders im Mobilfunkbereich ist der Effekt sichtbar: Viele Provider bieten mittlerweile monatlich kündbare Tarife als Standard an. Die früher üblichen 24-Monats-Verträge sind zwar noch vorhanden, aber oft nur mit deutlichen Preisvorteilen vertretbar.
Fitnessstudios haben ihre Geschäftsmodelle angepasst: Während früher oft nur Zwei-Jahres-Verträge angeboten wurden, gibt es heute flexible Modelle. Viele Studios setzen statt auf Vertragsbindung auf Kundenzufriedenheit und bessere Ausstattung.
Streaming-Dienste waren bereits vor dem Gesetz meist flexibler, aber auch hier hat sich einiges getan: Jahresabos werden oft mit attraktiven Rabatten beworben, während die monatliche Kündbarkeit Standard bleibt.
Praktische Tipps für Verbraucher 2026
Trotz aller Verbesserungen müssen Verträge weiterhin aktiv gekündigt werden – sie laufen nicht automatisch aus. Solmeckes Empfehlung: „Nutzt die neuen Kündigungsbuttons konsequent. Sie sind rechtlich bindend und ersparen euch den Weg über Brief oder E-Mail.“
Wichtig zu wissen: Für Altverträge, die vor 2022 geschlossen wurden, gelten die neuen Regeln seit der Übergangsfrist von 1,5 Jahren vollständig. Das bedeutet, auch diese können mit einem Monat Frist gekündigt werden.
„Ein besonderer Tipp“, so Solmecke, „prüft regelmäßig eure Verträge. Der erhöhte Wettbewerb führt dazu, dass es häufiger bessere Angebote gibt. Mit der verkürzten Kündigungsfrist könnt ihr schneller wechseln.“
Aufpassen solltet ihr bei Verträgen mit ausländischen Anbietern: Hier gelten möglicherweise andere Regelungen. Auch bei B2B-Verträgen greifen die Verbraucherschutzregeln nicht.
Ausblick: Weitere Verschärfungen geplant
Die EU arbeitet an einer Harmonisierung der Verbraucherrechte. Deutschland gilt hier als Vorreiter, aber weitere Verbesserungen sind in der Diskussion. „Denkbar wären noch kürzere Kündigungsfristen oder sogar automatische Vertragsbeendigungen nach einer gewissen Zeit ohne aktive Bestätigung“, so Solmecke.
Für Verbraucher bleibt das Fazit positiv: Das Gesetz hat gehalten, was es versprochen hat. Mehr Flexibilität, fairere Preise und einfachere Kündigungen sind Realität geworden. „Wer heute noch in einem unpassenden Langzeitvertrag steckt, sollte die neuen Möglichkeiten schnell nutzen“, rät der Rechtsexperte abschließend.
Zuletzt aktualisiert am 24.02.2026






