Kostenpflichtigen Dialern wurde vom Gesetzgeber ein Maulkorb aufgesetzt. Sie müssen nun zwingend die Vorwahl 0900 verwenden. Sollten sie eine andere Rufnummer benutzen und/oder den Konsumenten nicht über die Kosten der Wählverbindung informieren, müssen die möglicherweise in Rechnung gestellten Gebühren nicht bezahlt werden. Mehr Informationen dazu finden sich unter www.dialerschutz.de.
Wer einen DSL-Anschluss benutzt, um online zu gehen, braucht sich gar keine Sorgen zu machen. Denn mit einer DSL-Leitung sind keine Wählverbindungen möglich. Selbst wenn sich ein PC einen Dialer einfängt, kann dieser keinen Schaden anrichten und so auch keine Gebühren erzeugen. Während einer Onlineverbindung ist das erst recht nicht möglich.
Einzige Ausnahme: Manche DSL-Modems verfügen über beides, DSL-Leitung und reguläre Telefonleitung, quasi als Backup (zur Sicherheit). In diesem Fall könnte ein Dialer dann doch zuschlagen. Im Zweifel die reguläre Telefonleitung einfach abstöpseln und nur im Notfall (wenn die DSL-Leitung tot ist) verwenden.