Digitales Erbe: Wem gehören später meine Daten?

von | 01.06.2017 | Tipps

Das Kammergericht Berlin hatte zu entscheiden, ob die Eltern eines minderjährigen Kindes nach dessen Tod Zugriff auf die Daten bei Facebook bekommen sollen. Nein, sagt das Kammergericht Berlin – und bestätigt damit die Haltung Facebooks. Leider.

Was passiert mit einem Onlinekonto, wenn der Besitzer verstirbt? Wer hat nach dem Ableben des eigentlichen Besitzers das Recht, auf die gespeicherten Daten zuzugreifen? Onlinedienste und Soziale Netzwerke gehen unterschiedlich mit einer solchen Situation um. Trotz der neuen EU-Erbrechtsverordnung und verschiedener nationaler Regelungen bleibt es ein undurchdringliches Gestrüpp aus Erbrecht, Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und den AGB der Plattformen.

Meta bezieht sich weiterhin auf Datenschutz

Im konkreten Fall, der vor dem Berliner Kammergericht verhandelt wurde, ist die Sache sogar besonders kompliziert: Ein 15-jähriges Mädchen ist verstorben – und die Eltern wollen über die bei Meta (ehemals Facebook) gespeicherten Daten und Chat-Protokolle Aufschluss darüber, ob es sich um einen Suizid gehandelt haben könnte.

Doch Meta rückt die Daten nicht raus. „Datenschutz“, lautet das fadenscheinige Argument. Denn wenn die Eltern die Chat-Verläufe ihrer Tochter sähen, berühre das auch die Schutzrechte der Chat-Partner. Deswegen wird den trauernden Eltern eiskalt der Zugriff auf das Facebook-Konto ihrer minderjährigen(!) Tochter verweigert.

Es ist schon erstaunlich, wenn ausgerechnet Unternehmen, die sich gewöhnlich kein bisschen um Datenschutz kümmern, wenn es ihrem eigenen Vorteil dient, plötzlich großen Wert auf Datenschutz legen und sich zu Verbraucherschützern aufspielen. So wäre es ja zum Beispiel möglich, die Identität der Chat-Partner zu verschleiern – oder die Chat-Partner schlichtweg zu fragen, ob sie einverstanden sind mit einem Offenlegen der Chat-Protokolle, um die Hintergründe der Todesursache aufzuklären. Stattdessen ein knallhartes „Nein“ aus der Meta-Zentrale.

Neue Entwicklungen bei den großen Plattformen

Immerhin haben sich einige Anbieter in den letzten Jahren bewegt. Google bietet seit 2021 einen erweiterten „Kontoinaktivitäts-Manager“ an, mit dem ihr festlegen könnt, was nach drei bis 18 Monaten Inaktivität mit euren Daten passiert. Apple hat 2022 nachgezogen und ermöglicht es, „digitale Vermächtnis-Kontakte“ zu benennen, die nach dem Tod auf iCloud-Daten zugreifen können.

Meta selbst hat zwar „Gedenkkonten“ eingeführt und erlaubt es, einen „Nachlasskontakt“ zu bestimmen – aber die Befugnisse sind extrem begrenzt. Nachrichten, private Chats oder auch nur die vollständige Freundesliste bleiben unzugänglich. Ein Armutszeugnis, wenn man bedenkt, dass diese Daten oft die letzten Spuren eines digitalen Lebens sind.

Was sagt die Rechtslage 2026?

Seit dem Bundesgerichtshof-Urteil von 2018 ist in Deutschland grundsätzlich klar: Digitale Inhalte sind vererbbar wie andere Vermögensgegenstände auch. Das Problem liegt in der Umsetzung. Die DSGVO erschwert den Datenzugriff zusätzlich, da sie sich auf die Persönlichkeitsrechte der Kommunikationspartner beruft.

2024 hat das EU-Parlament eine Richtlinie zum „Digitalen Erbe“ verabschiedet, die bis Ende 2025 in nationales Recht umgesetzt werden sollte. Doch selbst diese Regelung lässt den Plattformen viel Spielraum bei der Interpretation. Eine echte Lösung sieht anders aus.

Besonders problematisch: Messenger wie WhatsApp, Signal oder Telegram haben oft eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, die technisch verhindert, dass die Anbieter überhaupt auf die Inhalte zugreifen können. Hier hilft nur eine frühzeitige Vorsorge durch die Nutzer selbst.

Was könnt ihr konkret tun?

Um nicht in die gleiche Situation zu geraten, solltet ihr proaktiv handeln:

Digitales Testament erstellen: Führt eine Liste all eurer Online-Konten mit Zugangsdaten. Hinterlegt diese sicher bei einem Notar oder in einem verschlüsselten Passwort-Manager, zu dem Vertrauenspersonen Zugang haben.

Nachlasskontakte einrichten: Nutzt die Funktionen von Google, Apple und anderen Anbietern, um digitale Erben zu bestimmen. Bei Meta könnt ihr einen „Nachlasskontakt“ festlegen, auch wenn dessen Befugnisse begrenzt sind.

Löschfristen definieren: Bestimmt, ob eure Konten nach einer bestimmten Inaktivitätsdauer automatisch gelöscht werden sollen oder erhalten bleiben.

Wichtige Daten sichern: Regelmäßige Backups von wichtigen Fotos, Nachrichten und Dokumenten auf lokale Speichermedien oder Cloud-Dienste mit klaren Zugangsregelungen.

Die Politik muss endlich handeln

Das Verhalten von Meta in diesem konkreten Fall ist leider typisch: Arrogant, kalt, unempathisch, technokratisch, abwiegelnd. Auch 2026 hat sich daran wenig geändert. Umso wichtiger sind klare Spielregeln, die den Tech-Giganten echte Verpflichtungen auferlegen.

Es kann nicht sein, dass Unternehmen, die Milliarden mit unseren Daten verdienen, sich bei der Herausgabe im Todesfall hinter Datenschutz-Argumenten verstecken. Besonders bei minderjährigen Nutzern, wo die Eltern ohnehin das Sorgerecht haben, ist diese Haltung zynisch.

Wir brauchen eine europäische Lösung, die klar regelt: Bei minderjährigen Nutzern haben die Sorgeberechtigten auch im Todesfall Anspruch auf vollständigen Datenzugriff. Bei volljährigen Nutzern müssen die Plattformen einfache Tools anbieten, mit denen man rechtsverbindlich bestimmen kann, wer Zugriff bekommt.

Bis die Politik endlich handelt, seid ihr auf euch allein gestellt. Plant euer digitales Erbe genauso sorgfältig wie euer analoges – eure Angehörigen werden es euch danken.

Zuletzt aktualisiert am 02.04.2026