Jetzt hat sich doch die Vernunft durchgesetzt – sage zumindest ich, denn ich finde es vernünftig, auf das Internetsperrgesetz zu verzichten, die heftig umstrittene Sperrung von Webinhalten mit kinderpornografischen Inhalten. Darauf hat sich jetzt die Koalition aus CDU und FDP in Berlin geeinigt. Das von der Vorgängerregierung (CDU/SPD) auf Initiative der CDU/CSU auf den Weg gebrachte Internetsperrgesetz wurde nun also endgültig gekippt.
Noch mal zur Erinnerung: Das Internetsperrgesetz hatte zum Ziel, Webseiten und andere Angebote mit kinderpornografischen Inhalten aus dem Netz zu verbannen. Allerdings nicht, indem die Angebote selbst aus dem Netz entfernt würden, sondern indem virtuelle Trennwände aufgestellt werden: Internet-Provider sollten verpflichtet werden, Sperrlisten zu berücksichtigen und Zugänge zu erschweren. Personen mit technischem Sachverstand hätten diese Sperren allerdings mühelos umgehen können. Abgesehen davon gab es auch Kritik an den Sperrlisten selbst, die allein vom BKA erstellt werden sollten, ohne richterlichen Beschluss, und nicht mal einsehbar sein sollten.
Dagegen hat es jede Menge Protest gegeben – völlig zu Recht. Als Alternative wurde das Löschen der besagten Inhate angestrebt, was viel sinnvoller ist, weil die Inhalte so dann tatsächlich nicht mehr verfügbar sind, für niemanden. Argument dagegen: Das würde nicht zuverlässig funktionieren. Deshalb wurde ein einjähriger Test beschlossen. Und siehe da: Nach aktuellen Zahlen des Bundeskriminalamtes sind nach zwei Wochen 93 Prozent der kinderpornografischen Inhalte gelöscht, nach vier Wochen sind es sogar 99 Prozent. Ein überwältigender Erfolg, denn genau das hatten Kritiker der Löschlösung immer bemängelt. Sie meinten, es würde niemals gelingen, die Mehrzahl der Inhalte zeitnah zu löschen.
Genau das gelingt aber. Eine optimale Lösung, wie ich finde, denn so verschwinden nahezu 100% der unsäglichen Inhalte aus dem Netz, ohne dass Methoden eingeführt werden, die technisch unzureichend und rechtsstaatlich bedenklich sind. Zudem wären Sperrlisten, einmal eingeführt, auch in der Lage, für andere Zwecke eingesetzt zu werden – was sich wirklich niemand wünschen kann.
Ich bin froh über das Ergebnis. Hier hat die FDP ausnahmsweise mal Profil bewiesen, in Person von Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger.
Ich verstehe die Kritik hier nicht — es ist doch (leider) klar, dass immer wieder neue Angebote ins Netz drängen. Aber 99% der identifizierten Inhalte tatsächlich gelöscht zu bekommen ist doch ein gutes Ergebnis. Selbst wenn 100% auf der Sperrliste landen würden, würden mehr User die Inhalte sehen können – in Deutschland alle, die die FIlter umgehen, im Ausland alle.
Herr Schieb, wenn, wie Sie schreiben, nun 99% der Kinderpornographie unwiderbringlich gelöscht wären, dürfte sich das Problem ja erledigt haben und es kann ja dann wohl kaum noch Kinderpornographie auftauchen, oder? Meine Frage: warum verfassen Sie über ein gelöstes Problem einen Artikel? Oder ist in Wahrheit überhaupt nichts ‚gelöscht‘, sondern wird schon morgen wieder problemlos im Internet hochgeladen? Mein Gott, Herr Schieb, Sie sind doch Internet-Experte! Ich fasse es nicht.
Hallo Herr Schieb,
außer dem technischen Hintergrund und der Wirksamkeit sehe ich keinen Unterschied in beiden Verfahren: beides ist ein zensorischer (sagt man so ?) Eingriff und für beide Verfahren müssen Kriterien gefunden und Auswahlen getroffen werden. Ich verstehe also nicht, dass die Internetgemeinde zuerst so empört ist und jetzt zufrieden ???
Vielleicht können Sie mir den Unterschied noch einmal und griffiger erlätern ?
Viele Grüße