EU-Gerichtshof erlaubt Sperrung von Webseiten

von | 27.03.2014 | Tipps

Der europäische Gerichtshof in Luxemburg hatte darüber zu entscheiden, ob ein Internet-Provider seinen Kunden den Zugang zu Webinhalten verwehren muss, wenn ein Gericht das anordnet. Im vorliegenden Fall hatte ein Filmverleiher gegen einen österreichischen Provider geklagt.

Der sollte den Zugang zu einem Portal sperren, das offensichtlich illegal urheberrechtlich geschützte Filme zeigt. Doch der Provider hatte sich geweigert. Nun steht fest: Europäische Provider müssen bei richterlicher Anordnung solche Sperrungen durchführen, die Sperrmaßnahme muss allerdings ausgewogen sein, so der europäische Gerichtshof in seinem Urteil.

Wie genau gesperrt werden soll, wurde allerdings nicht entschieden. Es gibt verschiedene Methoden, problematische Inhalte zu sperren oder zu filtern. Alle Methoden haben allerdings Nebenwirkungen. Entweder, das Filtern nimmt viel Rechenkapazität beim Provider in Anspruch, oder es werden auch Inhalte von nicht betroffenen Anbietern geblockt – oder die Sperre lässt sich vergleichsweise einfach umgehen. Wirklich praxistauglich ist die Entscheidung des EU-GH also eher nicht.

Schieb App