Wer sich heute in Onlineshops wie iTunes mit Musik oder Filmen versorgt, erwirbt lediglich Nutzungsrechte – aber kein Eigentum. Eine CD oder DVD kann man weiterverkaufen, wenn man sie nicht mehr braucht. Bei online gekaufter Musik ist das anders: Ein US-Richter hat nun entschieden, dass es nicht erlaubt ist, bei iTunes gekaufte Musik weiterzuverkaufen, wenn sie einem nicht mehr gefällt.
Genau das ist aber auf der Handelsplattform redigi.com möglich: Zum Verkauf angebotene Musik wird sogar vorsorglich von der Festplatte gelöscht. Eigentlich ist alles perfekt organisiert. Doch ein Musiklabel hat dagegen geklagt – und ein US-Gericht hat der Klage zugestimmt. Musikkunden dürfen ihre Musik nicht ohne Erlaubnis der Rechteinhaber weiterverkaufen. Online digitale Güter einzukaufen ist zwar bequem, aber mehr Rechte hat man dadurch nicht gerade.