Wer ein Abo abschließt, erwartet, dass die Bedingungen gelten – nicht, dass der Anbieter sie nach Belieben verschlechtert. Amazon hat genau das getan. Jetzt gibt’s die Quittung.
Das Landgericht München I hat gestern ein Urteil gefällt, das vielen Amazon-Kunden aus der Seele sprechen dürfte: Die Einführung von Werbung bei Prime Video im Februar 2024 war rechtswidrig. Amazon hat seine Kunden getäuscht.
Was ist passiert?
Erinnert ihr euch noch? Anfang Januar 2024 flatterte eine E-Mail von Amazon in die Postfächer. Der Inhalt: Ab dem 5. Februar würde Prime Video Werbung zeigen. Wer das nicht wolle, könne sich für 2,99 Euro im Monat „freikaufen“. Es bestehe „kein Handlungsbedarf“, hieß es lapidar.
Amazon stellte rund 17 Millionen deutsche Kunden vor vollendete Tatsachen. Keine Frage, ob das okay ist. Keine Zustimmung erforderlich. Friss oder zahle extra.
Das Gericht sagt: So geht das nicht
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sah das anders und zog vor Gericht. Mit Erfolg. Die 33. Zivilkammer des Landgerichts München I urteilte eindeutig: Amazon hat unzulässig gehandelt.
Die Begründung ist so klar wie vernichtend: Die Werbefreiheit war ein wesentlicher Bestandteil des Vertrags. Amazon durfte diese nicht einseitig ändern – weder die Nutzungsbedingungen noch das deutsche Recht gaben dem Unternehmen das Recht dazu. Die E-Mail war nicht nur frech, sondern irreführend im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb.
Das Gericht verpflichtete Amazon außerdem, betroffene Kunden mit einem Berichtigungsschreiben zu informieren. Sie sollen erfahren, dass die Werbeeinführung ohne ihre Zustimmung rechtswidrig war.
Warum das Urteil so wichtig ist
Dieses Urteil geht weit über Prime Video hinaus. Es sendet ein klares Signal an alle Streaming-Dienste und Abo-Anbieter: Ihr könnt nicht einfach nach Belieben Vertragsinhalte ändern, nur weil ihr digital seid. Die Zeiten, in denen Tech-Giganten dachten, im digitalen Raum gelten andere Regeln, könnten sich dem Ende neigen.
Das Problem ist systemisch. Viele Unternehmen haben sich daran gewöhnt, ihre Kunden als austauschbare Masse zu behandeln. Eine E-Mail hier, eine Änderung der AGB dort – und schon zahlt man mehr oder bekommt weniger. Die wenigsten lesen das Kleingedruckte, noch weniger wehren sich. Darauf setzen Konzerne wie Amazon.
Andere Anbieter machen vor, wie es richtig geht. Netflix und Spotify haben ebenfalls Gegenwind bekommen, als sie Preise einseitig erhöhten. Der Bundesgerichtshof und das Kammergericht Berlin haben wiederholt entschieden: Vertragsänderungen brauchen die Zustimmung der Kunden.
Was Amazon gemacht hat, ist im Grunde eine versteckte Preiserhöhung. Wer vorher X bezahlt hat für werbefreies Streaming, muss jetzt X plus 2,99 Euro zahlen – oder einen schlechteren Service akzeptieren. Das geht so nicht.
Der Rechtsexperte Michael Hummel von der Verbraucherzentrale Sachsen bringt es auf den Punkt: „Solche Änderungen innerhalb eines laufenden Vertrages sind nur mit Zustimmung der Verbraucher möglich.“ Punkt. Aus. Ende.
Und jetzt? Geld zurück?
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Amazon kann in Berufung gehen und wird das vermutlich auch tun. Das Unternehmen hat bereits angekündigt, das Urteil „prüfen“ zu wollen.
Parallel läuft bereits eine Sammelklage der Verbraucherzentrale Sachsen. Über 109.000 Verbraucher haben sich bereits eingetragen. Wer vor dem 5. Februar 2024 ein Amazon-Prime-Abo hatte, kann sich noch anschließen – kostenlos und mit minimalem Aufwand über das Online-Formular des Bundesamts für Justiz.
Der mögliche Anspruch: 2,99 Euro pro Monat seit Februar 2024. Das sind inzwischen über 35 Euro pro Jahr – und das Verfahren wird vermutlich noch Jahre laufen. Am Ende könnte ein ordentliches Sümmchen zusammenkommen.
Die Verbraucherzentrale Sachsen hat sogar noch einen draufgesetzt: Sie hat eine Gewinnabschöpfungsklage erhoben. Amazon soll alle rechtswidrigen Werbegewinne herausgeben. Die geschätzte Summe: mindestens 1,8 Milliarden Euro.
Amazon macht trotzdem weiter
Das Pikante: Während die Gerichte urteilen, dreht Amazon munter weiter an der Werbeschraube. 2025 wurden die Werbeminuten pro Stunde verdoppelt. Zusätzlich hat Amazon Dolby Vision und Dolby Atmos aus dem Standard-Abo gestrichen – wer die beste Qualität will, muss ebenfalls extra zahlen.
Ein Unternehmen, das sich sicher fühlt. Oder eines, das auf Zeit spielt und hofft, dass die meisten Kunden einfach weiterzahlen, statt sich zu wehren.
Was du tun kannst
Falls du betroffen bist: Trag dich in das Klageregister ein. Das kostet nichts und dauert etwa zehn Minuten. Selbst wenn du das Zusatzabo für werbefreies Streaming abgeschlossen hast, kannst du dich anmelden – nach Auffassung der Verbraucherzentrale muss Amazon auch diese Beiträge erstatten.
Das Urteil zeigt einmal mehr: Wer sich wehrt, kann gewinnen. Auch gegen Giganten wie Amazon. Die digitale Bequemlichkeit sollte uns nicht davon abhalten, für unsere Rechte einzustehen. Denn wenn wir es nicht tun, werden Unternehmen ihre Grenzen immer weiter austesten.
Und das nächste Mal, wenn ein Streaming-Dienst mal eben die Spielregeln ändern will, gibt es jetzt ein Urteil, auf das man verweisen kann.
Die Lehre aus dem Fall
Der Fall Amazon zeigt exemplarisch, was passiert, wenn Unternehmen ihre Marktmacht ausnutzen. Sie rechnen damit, dass der einzelne Kunde sich nicht wehrt – weil der Aufwand zu groß erscheint, weil es „nur“ um ein paar Euro geht, weil man ja eh schon im Ökosystem gefangen ist.
Genau deshalb sind Sammelklagen und Verbraucherschutzorganisationen so wichtig. Sie bündeln die Macht vieler Einzelner und machen Konzerne wie Amazon dort angreifbar, wo es wirklich wehtut: beim Geld und bei der Reputation.
Das Urteil des Landgerichts München ist ein Etappensieg. Der Weg durch die Instanzen wird lang. Aber allein die Tatsache, dass ein deutsches Gericht so klar Position bezieht, ist ein wichtiges Zeichen. Verbraucherrechte gelten auch im digitalen Zeitalter.