Microsoft sperrt Produktkeys von gebrauchter Software

Microsoft hat auffällig gewordene Produktkeys in Zusammenhang mit der urheberrechtswidrigen Nutzung gebrauchter Softwarelizenzen gesperrt. Bei Testkäufen und durch Informationen von Kunden hatte Microsoft festgestellt, dass zur Aktivierung von Software bei verschiedenen Unternehmen identische Produktkeys verwendet wurden, was deutlich auf Unregelmäßigkeiten bei der Übertragung von Nutzungsrechten aus Volumenlizenzverträgen hindeutet. Die Übertragung gebrauchter Lizenzen aus Volumenlizenzverträgen ist nach Auffassung von Microsoft nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Herstellers möglich. Denn nach dem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts München im Rechtsstreit zwischen Oracle und der Firma usedSoft bedarf eine Übertragung ausdrücklich der «Genehmigung des Nutzungsrechtsinhabers» (Az. 6 U 2759/07).

«Um gegen einen urheberrechtswidrigen Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen vorzugehen, haben wir zahlreiche Testkäufe initiiert und mit Nutzern solcher Lizenzen gesprochen. Dabei haben wir bei verschiedenen Nutzern identische Produktkeys entdeckt. Da Microsoft jedoch einer Übertragung gebrauchter Lizenzen an diese Unternehmen nicht zugestimmt hat, sind diese Lizenzen unseres Erachtens nicht wirksam übertragen worden und die Unternehmen sind nicht rechtmäßig lizenziert. Oft sind sich Unternehmen nicht bewusst, dass Verstöße gegen das Urheberrecht beispielsweise Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche des Herstellers mit sich bringen können. Mit der Sperrung der Produktkeys setzen wir nun ein klares Zeichen und schränken die Nutzung dieser Software ein», erklärt Dorothee Belz, Direktor Law and Corporate Affairs und Mitglied der Geschäftsleitung der Microsoft Deutschland GmbH.

Oberlandesgericht München untersagt Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen

Laut dem aktuellen Urteil im Rechtsstreit zwischen Oracle und der Firma usedSoft bedarf die Übertragung vertraglicher Nutzungsrechte ausdrücklich der «Genehmigung des Nutzungsrechtsinhabers». Zudem habe die Fa. usedSoft kein vorrangiges Recht, «einen Geschäftsbetrieb zu eröffnen, der explizit in fremde Urheberechte eingreifen will», so die Begründung des Gerichts. Die urheberrechtlichen Nutzungsrechte eines Softwareherstellers seien wegen ihrer besonderen Verletzlichkeit besonders schutzbedürftig. Ohne ausdrückliche Zustimmung der Softwarehersteller ist die Weiterübertragung der Softwarelizenzen und die Übergabe des Produktkeys an Dritte unseres Erachtens also rechtswidrig.

Welche Lizenzen sind legal, welche illegal?

Kritisch ist der Handel mit gebrauchten Lizenzen, die Bestandteil eines Volumenlizenzvertrags sind, wie sie große Unternehmen mit den Softwareherstellern abschließen. Darf die Softwarelizenz laut Vertragstext nur nach Zustimmung des Herstellers übertragen werden und wird diese Zustimmung nicht eingeholt, erwirbt der Käufer der gebrauchten Lizenz kein wirksames Nutzungsrecht und ist damit möglicherweise nicht richtig lizenziert.

Im Umlauf sind aber auch gefälschte Datenträger, unechte Handbücher, Echtheitszertifikate sowie Lizenzurkunden, die nicht vom Hersteller der Software ausgestellt wurden.

«Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Im Zweifelsfall müssen die Nutzer der Software beweisen, dass sie eine rechtmäßige Lizenz besitzen. Beim Erwerb einer gebrauchten Lizenz bedeutet dies, dass sie belegen müssen, an wen Microsoft ursprünglich die Lizenz vergeben hat und wie und über wen sie dann auf den neuen Nutzer übertragen worden ist. Selbstgedruckte Lizenzurkunden oder notarielle Bestätigungen versprechen keine Rechtssicherheit. Sie sind kein juristisch gültiger Lizenznachweis», bekräftigt Belz.

Microsoft bietet Service zur Überprüfung der Echtheit von Lizenzen

Der kostenlose Microsoft-Produktidentifikationsservice (kurz: PID-Service) ist eine Hilfestellung für Fachhändler und Endkunden in Deutschland: Verdächtige Produkte, die mit der Bitte um Identifizierung an Microsoft geschickt werden, werden auf ihre Echtheit hin überprüft. Seit dem Start dieses Services im Jahr 1999 hat Microsoft in Deutschland über 220.000 eingesandte sowie beschlagnahmte Produkte auf ihre Echtheit geprüft. Der Anteil illegaler Produkte liegt bei diesen Auswertungen bei 96 Prozent. In der Regel erhält der Einsender innerhalb von 24 Stunden nach Eingang des unveränderten Produkts bei Microsoft Informationen über die Echtheit.

Die schriftliche Urteilsbegründung des Oberlandesgerichts München zum oben genannten Fall (Az. 6 U 2759/07) und weitere Hintergrundinformationen finden Sie auf dem «Informationsportal Gebrauchte Software» (https://www.gebrauchte-software.org).

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