Panorama-Freiheit in Gefahr

von | 26.06.2015 | Tipps

In Deutschland gilt die Panoramafreiheit: Man darf Fotos von Gebäuden und Kunstwerken machen, wenn diese von öffentlichen Straßen oder Plätzen aus sichtbar sind. Doch das ist nicht überall in Europa so. In Frankreich, Italien und einigen anderen Ländern gibt es Einschränkungen – und die Diskussion über eine europaweite Regelung flammt immer wieder auf. Ein Thema, das im Zeitalter von TikTok, Instagram und YouTube relevanter denn je ist.

Kaum zu glauben, aber wahr: In einigen Ländern Europas – darunter Frankreich und Italien – ist es tatsächlich nicht erlaubt, öffentlich zugängliche Gebäude zu fotografieren, ohne den Architekten um Erlaubnis zu fragen. Nun gut, fotografieren darf man sie schon. Für den rein privaten Gebrauch. Aber man darf die Fotos nicht kommerziell verwerten. Sie dürfen nicht in Büchern vorkommen, oder in Fernsehbeiträgen, Instagram-Posts, YouTube-Videos oder auf Postkarten gedruckt werden.

In Frankreich, Italien und einigen anderen EU-Ländern wird das Urheberrecht auch auf Gebäude und Skulpturen angewendet. Sofern der Architekt oder Künstler noch lebt oder vor weniger als 70 Jahren verstorben ist, muss man hier mächtig aufpassen. Denn dann könnten die Rechteinhaber Lizenzen verlangen. Das folgende Foto dürfte ich in Frankreich nicht für kommerzielle Zwecke verwenden, da Frank Gehry noch unter uns weilt.

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Alte Gebäude gehen, neue Probleme entstehen

Den Eiffelturm darf man fotografieren, weil Gustave Eiffel 1923 verstorben ist. Doch die Lichtkunst, die nachts am Eiffelturm blitzt, funkelt und blinkt, die ist in Frankreich urheberrechtlich geschützt und darf deshalb nicht ohne Weiteres fotografiert oder gefilmt werden. Zumindest nicht für kommerzielle Projekte.

Genau hier liegt das zentrale Problem: Wer mit dem Smartphone eine Aufnahme macht und das Foto oder Video bei TikTok, Instagram, YouTube oder anderen Plattformen postet, der überträgt den Plattformen reichlich Nutzungsrechte – auch die der kommerziellen Verwertung. Spätestens wenn das Video viral geht oder man als Creator Geld verdient, wird es kritisch. Das könnte zur Stolperfalle werden – und mühelos mehrere hundert Euro Lizenz zuzüglich Abmahnkosten verursachen.

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KI macht das Problem noch größer

Die Situation wird durch neue Technologien noch komplizierter. KI-Systeme wie GPT-4, Claude oder Midjourney werden mit Millionen von Bildern trainiert – darunter auch Fotos von Gebäuden und Kunstwerken. Wenn diese Bilder urheberrechtlich geschützt sind, entstehen völlig neue rechtliche Grauzonen. Darf ein KI-System lernen, wie der Louvre aussieht? Was ist, wenn die KI dann ähnliche Gebäude generiert?

Auch beim sogenannten „Geofencing“ von Content wird es haarig: Plattformen müssten theoretisch erkennen, wo ein Foto aufgenommen wurde, und die Sichtbarkeit entsprechend einschränken. Ein Foto vom beleuchteten Eiffelturm dürfte dann nur in Ländern mit Panoramafreiheit gezeigt werden – technisch möglich, praktisch absurd.

Panoramafreiheit – was eigentlich vernünftig wäre

Was sagt einem da der gesunde Menschenverstand? Richtig: Derartige Gesetze gehören modernisiert. Die Panoramafreiheit, wie wir sie in Deutschland kennen, wäre eigentlich der vernünftige Standard für ganz Europa. Sie erlaubt ausdrücklich, urheberrechtlich geschützte Werke frei zu fotografieren, wenn sie von öffentlichen Wegen aus frei einsehbar und erkennbar sind.

Das entspricht nicht nur dem gesunden Menschenverstand, sondern auch der digitalen Realität. Denn wie sollte man von ganz normalen Menschen erwarten können, dass sie bei Smartphone-Aufnahmen, Instagram-Stories oder TikTok-Videos aufpassen, ob sie eine Skulptur oder ein modernes Gebäude im Bildausschnitt haben?

Die aktuelle Lage in Europa

Nach den hitzigen Debatten von 2015 ist die Diskussion zwar abgeflaut, aber das Problem besteht weiter. Verschiedene EU-Länder haben unterschiedliche Regelungen, was für Creators, Touristen und Unternehmen ein Minenfeld darstellt. Während in Deutschland die Panoramafreiheit stark ausgeprägt ist, müssen sich Content-Creator in Frankreich oder Italien deutlich mehr Gedanken machen.

Besonders problematisch: Viele neue architektonische Highlights der letzten Jahre – von der Elbphilharmonie bis zum Apple Park – fallen noch unter Urheberrecht. Creator müssen ständig prüfen, in welchem Land sie welche Inhalte posten dürfen.

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Was Creator heute wissen müssen

Für alle, die regelmäßig Content erstellen, gilt: Informiert euch über die Gesetze eures Aufnahmeorts. In Deutschland seid ihr meist auf der sicheren Seite, in anderen EU-Ländern wird es komplizierter. Besonders bei kommerziellen Projekten oder wenn ihr als Influencer Geld verdient, solltet ihr vorsichtig sein.

Ein pragischer Tipp: Viele Rechteinhaber gehen nicht gegen touristische Fotos oder private Social-Media-Posts vor. Problematisch wird es meist erst bei offensichtlich kommerzieller Nutzung oder großer Reichweite. Trotzdem bleibt ein rechtliches Risiko bestehen.

Die Lösung wäre eine europaweite Harmonisierung der Panoramafreiheit. Bis dahin bleibt es ein Flickenteppich aus nationalen Regelungen, der dem digitalen Zeitalter nicht gerecht wird. Content-Creator, Touristen und Unternehmen müssen weiterhin mit dieser Rechtsunsicherheit leben – ein absurder Zustand in einer vernetzten Welt.

Zuletzt aktualisiert am 14.04.2026