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Polizei darf seit 2025 mit Gesichtserkennung im Internet suchen

von | 16.08.2024 | Digital

Bundesinnenministerin Nancy Faesers Gesetzesvorhaben zur polizeilichen Gesichtserkennung im Internet ist Realität geworden: Seit 2025 darf die deutsche Polizei unter bestimmten Auflagen nach Personen im Netz suchen. Ein Überblick über den aktuellen Stand und die Auswirkungen.

Was im Kinofilm selbstverständlich erscheint, ist in Deutschland seit einem Jahr Realität: Die Polizei kann mit Hilfe von Gesichtserkennung Personen anhand von Fotos aus dem Internet identifizieren. Das Bundespolizeigesetz wurde 2025 entsprechend erweitert, nachdem der ursprüngliche 66-seitige Referentenentwurf von 2024 nach intensiven Diskussionen verabschiedet wurde.

Moderne KI-Technologie macht es möglich: Gesichtserkennung arbeitet heute mit einer Genauigkeit von über 99 Prozent. Eine Person anhand ihres Gesichts zu identifizieren gelingt selbst dann, wenn die Referenzfotos Jahre alt sind. Denn KI analysiert nicht das Gesicht, wie wir es sehen, sondern Hunderte unveränderlicher biometrischer Merkmale.

Das Netz quillt über vor Fotos – Instagram, TikTok, Facebook, LinkedIn und unzählige Webseiten enthalten Milliarden von Gesichtern. Bis 2024 durfte die deutsche Polizei diese Goldgrube nicht nutzen. Sie war auf ihre eigenen Datenbanken beschränkt: die Inpol-Foto-Datenbank mit erkennungsdienstlich behandelten Personen und Asylsuchenden.

Polizeiliche Gesichtserkennung durchsucht heute auch das Internet
Polizeiliche Gesichtserkennung durchsucht heute auch das Internet

Wie die neue Regelung funktioniert

Seit 2025 darf die Polizei unter strengen Auflagen nach Verdächtigen, Zeugen und Opfern von Straftaten im Internet suchen. Der Rechtsrahmen ist klar definiert: Nur bei schweren Straftaten, nur mit richterlicher Genehmigung, nur für konkrete Ermittlungsverfahren.

Die Polizei nutzt dabei eine staatliche Plattform, die vom Bundeskriminalamt betrieben wird. Diese durchsucht öffentlich zugängliche Bereiche sozialer Medien und Webseiten. Gleichzeitig können Ermittler den Aufenthaltsort und die Bewegungen identifizierter Personen anhand von Fotos rekonstruieren – ein mächtiges Werkzeug für die Strafverfolgung.

Besonders bei der Verfolgung von Terrorismus und organisierter Kriminalität zeigt sich der Nutzen. Videos von Terroristen, die Gewaltvideos verbreiten, können heute systematisch ausgewertet werden. Was früher wochenlange manuelle Recherche erforderte, erledigt die KI in Minuten.

Private Anbieter als Vorreiter

Unternehmen wie Clearview AI und PimEyes haben den Weg geebnet. Clearview behauptet, über 50 Milliarden Gesichter in der Datenbank zu haben – mehr als jede staatliche Behörde. PimEyes, mittlerweile in den Seychellen ansässig, durchsucht kontinuierlich das gesamte öffentliche Internet nach neuen Gesichtern.

Die amerikanische Polizei nutzt solche Dienste bereits seit Jahren. Für wenige Dollar pro Suche liefern die Anbieter Namen, Profile und mögliche Aufenthaltsorte. In der EU war das bis 2024 undenkbar – die DSGVO verbot die biometrische Verarbeitung ohne Zustimmung.

Doch auch in Europa wächst die Akzeptanz. Frankreich hat ähnliche Regelungen eingeführt, die Niederlande testen eine eigene Plattform. Der Druck, bei der digitalen Strafverfolgung nicht abgehängt zu werden, war zu groß.

Der Klette-Fall als Wendepunkt

Der Wendepunkt kam Anfang 2024: Journalisten spürten die Ex-RAF-Terroristin Daniela Klette mit kommerzieller Gesichtserkennungssoftware auf – nach über 30 Jahren Fahndung. Die Blamage für die Polizei war perfekt: Privatleute schafften, was der Staatsgewalt verwehrt war.

Die Journalisten nutzten alte Fahndungsfotos aus den 1980ern und ließen KI nach aktuellen Bildern suchen. Obwohl Klette natürlich völlig anders aussah, erkannte die Software die unveränderlichen biometrischen Merkmale: Augenstand, Kopfform, Wangenknochen, Mundform – wie ein digitaler Fingerabdruck.

Diese Demütigung beschleunigte den Gesetzgebungsprozess erheblich. Niemand konnte mehr erklären, warum die Polizei mit Werkzeugen aus der Vergangenheit arbeiten sollte, während Journalisten und Privatpersonen Zugang zu modernster Technologie haben.

Grenzen und Datenschutz

Massenüberwachung in Echtzeit bleibt tabu. Der EU AI Act verbietet weiterhin die automatische Gesichtserkennung in öffentlichen Räumen. Kameras am Bahnhof oder in der Innenstadt dürfen nicht kontinuierlich alle Gesichter scannen und mit Datenbanken abgleichen.

Nur in Ausnahmefällen ist Echtzeit-Überwachung erlaubt: bei der Suche nach vermissten Kindern oder zur Verhinderung schwerer Straftaten – und nur mit richterlicher Genehmigung. Das chinesische Modell der totalen Überwachung bleibt in Europa undenkbar.

Die deutsche Lösung setzt auf technische Datensparsamkeit: Die Plattform speichert keine Gesichtsdaten dauerhaft, sondern führt nur Suchanfragen durch. Nach Abschluss eines Verfahrens werden alle biometrischen Daten gelöscht.

Erste Erfolge und Kritik

Die Bilanz nach einem Jahr ist gemischt. Die Polizei verzeichnet Erfolge bei der Aufklärung schwerer Straftaten – besonders bei Kindesmissbrauch und Terrorismus. Mehrere Täter konnten identifiziert werden, die ohne Internet-Gesichtserkennung unentdeckt geblieben wären.

Gleichzeitig warnen Datenschützer vor schleichender Ausweitung. Die Versuchung sei groß, die Technologie auch für leichtere Delikte einzusetzen. Bisher halten die gesetzlichen Schranken – doch wie lange noch?

Klar ist: Deutschland holt bei der digitalen Strafverfolgung auf. Die Zeiten, in denen Journalisten der Polizei technisch überlegen waren, sind vorbei. Ob das Mehr an Sicherheit die datenschutzrechtlichen Bedenken aufwiegt, wird die Zukunft zeigen. Die Debatte über die richtige Balance zwischen Ermittlungserfolg und Bürgerrechten hat gerade erst begonnen.

Zuletzt aktualisiert am 16.02.2026

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