07.12.2015 | Mobility
Mailbox, die praktische Mitdenk-App für eMails, wird eingestellt, sagt der Betreiber Dropbox. Wer Inhalte aus Mailbox exportieren will, zum Beispiel Wischgesten und Entwürfe, muss sich bald darum kümmern.
Stichtag für das Auslaufen der Mailbox-App ist der 26. Februar 2016. Ab diesem Datum wird man sich nicht mehr bei Mailbox einloggen können. Wer sich Sorgen um seine Daten macht, findet hier einige Hinweise:
- Unter Settings > Auto-swipe kann man sich selbst eine Kopie der eingerichteten Filter zuschicken lassen. (Steht die Export-Funktion dort nicht zur Verfügung, kommt sie noch.)
- Labels lassen sich direkt in Gmail und iCloud bearbeiten, damit sie nicht mehr im Ordner Mailbox liegen.
- Entwürfe werden am 26. Februar 2016 gelöscht. Wer den Inhalt noch braucht, muss sich selbst eine eMail mit ihrem Inhalt senden.
Noch mehr Infos zum Ende der Mailbox-App finden sich in der FAQ.
22.05.2014 | Tipps
Am Mittwoch hat der weltgrößte Internet-Marktplatz eBay bekannt gegeben, dass eBay Opfer eines Hacker-Angriffs wurde. Offensichtlich gelangten über eine verwundbare Stelle der Webseite verschlüsselte Nutzer-Infos nach außen. eBay empfiehlt allen Nutzern, ihr Kennwort zu ändern und sicherzustellen, dass andere Online-Konten sicher bleiben. Was bedeutet das genau? Hier einige Fragen und Antworten.
Was genau geht vor sich?
Einfach gesagt: Bei eBay gespeicherte, verschlüsselte Informationen wurden gestohlen. Es ist unklar, welche Informationen genau entwendet wurden, doch vermutlich handelt es sich sowohl um kodierte Kennwörter als auch um persönliche Informationen, wie Namen und Adressen. eBay hat bereits betont, dass keine finanziellen Daten ausgelesen wurden. Kreditkarten-Daten und Bankkonten sind also sicher.
eBay hat eine englische Hilfe- und Informationsseite mit Details zu dieser Attacke eingerichtet.
Während der nächsten paar Tage wird von allen Nutzern – weltweit sind das mehr als 128 Millionen Käufer und Verkäufer – verlangt, ihre Anmeldedaten zu ändern.
Ist auch PayPal betroffen?
eBay verneint das. Obwohl PayPal zu eBay gehört, sind die Systeme getrennt und waren nicht Ziel dieses Cyber-Angriffs. Vielen Nutzern wird das aber nicht weiterhelfen, denn ein Großteil wird sowohl für eBay als auch für PayPal das gleiche Kennwort nutzen.
Wenn Sie also Ihr eBay-Kennwort ändern, sollten Sie ebenso Ihr Passwort bei PayPal ändern – und nicht das gleiche neue Kennwort für die 2 Webseiten nutzen.
Welches Risiko besteht für Sie?
Schwer zu sagen. eBay hat angemerkt, dass der Angriff im Februar oder März stattfand, also vor einigen Monaten. Seit Anfang Mai wird der Vorfall untersucht. Unklar bleibt, warum die Attacke so lange unerkannt bleiben konnte, und weshalb man die Nutzer nicht schon früher informiert hat.
Allerdings können selbst verschlüsselte Kennwörter sowie andere Daten entschlüsselt werden, wenn man genug Zeit und Fachwissen hat. Es ist also sehr gut möglich, dass die gestohlenen privaten Daten weiterverkauft werden oder anderswie in die falschen Hände geraten.
Wahrscheinlich ist, dass andere Daten, wie Namen, Geburtsdaten, Anschriften und Ähnliches ebenfalls entwendet wurden – aber bei eBay nicht verschlüsselt gespeichert waren. Es handelt sich also zweifellos um einen schwerwiegenden Einbruch, doch das entstandene Risiko ist schwer einzuschätzen.
Grund zur Panik gibt es aber nicht. Der beste Rat ist: Nutzen Sie ab sofort nur noch sichere Kennwörter, und verwenden Sie keinesfalls dasselbe Kennwort für mehrere Seiten. Auch wenn unterschiedliche Kennwörter schwerer zu merken sind.
Was müssen Sie tun?
Ändern Sie Ihr eBay-Passwort. Jeder Nutzer muss das jetzt tun. Und falls Sie eine mobile eBay-App nutzen: Die Änderung des Passworts klappt nur im Browser.
Ändern Sie außerdem auch Ihre sonstigen Kennwörter. Wir haben zusammengefasst, was ein sicheres Kennwort ausmacht. Verwenden Sie keine echten Wörter aus dem Wörterbuch, oder den Namen Ihres Haustiers. Nutzen Sie mindestens einen Mix aus Ziffern, Sonderzeichen, Groß- und Kleinbuchstaben.
Als Internetnutzer kann man sich dennoch, egal wie gut das eigene Kennwort ist, nie über die 100%-ige Sicherheit aller Systeme sicher sein.
15.05.2014 | Tipps
Wer eine Suchmaschine wie Google benutzt, der erwartet, dass alle Fundstellen präsentiert werden, die es im Netz gibt – die relevanten zuerst. Doch was, wenn die Suchmaschine Sachen über eine Person ausgräbt, die wenig schmeichelhaft sind? Dann wirkt das oft störend – zumindest für den oder die Betroffene. In Ordnung – oder nicht, wenn Google auch Unangenehmes über eine Person verrät? Genau mit dieser Frage musste sich der Europäische Gerichtshof diese Woche beschäftigen und hat überraschend klargestellt: Es gibt ein Recht auf Vergessen.
- Der EuGH hat Google dazu verdonnert, Links zu entfernen. Worum ging es da konkret und wieso ist das relevant für uns alle?
Es ging darum, dass Google nach Eingabe des Namens des Klägers auf der ersten Seite auch einen Treffer mit einem Verweis auf einen Online-Artikel enthielt. Der Artikel war aus dem Jahr 1998 und hat sich mit der Liquidität des Spaniers beschäftigt, die damals nicht die Beste war. Obwohl sich die finanzielle Situation des Mannes gebessert hatte, wurde man immer noch auf den Artikel hingewiesen. Der Mann meinte: Das will ich nicht hinnehmen – der Links muss weg.
- Jetzt hat der Mann aber nicht etwa die Zeitung verklagt, damit sie den Artikel aus dem Online-Archiv nehmen, sondern Google. Warum?
Zum einen vermutlich, weil es schwierig wäre, einen Artikel löschen zu lassen. Schließlich gibt es gute Gründe für Archive – und der Artikel hat seinerzeit ja auch keine falschen Behauptungen oder Unwahrheiten verbreitet. Deshalb musste Google dran glauben, denn Google besorgt die Information ja gewissermaßen, macht sie sichtbar. Ohne Google oder andere Suchmaschinen wäre die Information zwar auch da, aber es würde sie kaum jemand finden, jedenfalls nicht mit vergleichbarem Aufwand.
- Ein normaler Vorgang, dass jemand Google auffordert, etwas aus dem Suchindex zu entfernen? Kann Google das eigentlich technisch?
Natürlich: Google kann selbstverständlich Inhalte aus dem Index entfernen, wenn es der Konzern will. Mit kriminellen Inhalten ist das schließlich auch kein Problem, wir finden keine Kinderpornografie über Google oder auch keine Angebote von Waffenschiebern, obwohl es entsprechende Inhalte im Netz gibt. Auch wenn Richter aus den unterschiedlichsten Gründen anordnen, dass Google nicht darauf verweisen darf, kriegt der Suchmaschinenbetreiber das natürlich hin. Google hat sich deshalb geweigert, und das aus meiner Sicht aus verständlichen Gründen, dass nicht jeder die Möglichkeit haben sollte, die Trefferlisten zu schönen und mitzugestalten. Es müssen schon triftige Gründe vorliegen, hier einzugreifen.
- Aber offensichtlich liegen gute, triftige Gründe vor, denn die Richter des EuGH haben entsprechend geurteilt, sie haben Google dazu verdonnert, den Links zu entfernen. Was hat das für Folgen?
Das hat zur Folge, dass grundsätzlich jeder EU-Bürger das Recht hat, sich an Google zu wenden, wenn ihm bestimmte Suchergebnisse nicht passen, weil sie ihn ins falsche Licht rücken. Google wird wohl spezielle Formulare einrichten müssen, damit die User entsprechende Löschanträge stellen können. Noch gibt es solche Formulare nicht. Im Augenblick muss man sich also mit seinem Anliegen schriftlich an Google wenden, die Suchbegriffe nennen, auf die sich der Antrag bezieht und den Link, den man „vergessen“ lassen möchte – und eine ausführliche Begründung, warum die eigenen Rechte dadurch beschnitten werden, wieso eine Löschung angemessen sein sollte. Da sollte man sich Mühe beim Ausformulieren machen Natürlich muss jeder Einzelfall geprüft werden – da kommt einiges an Aufwand auf Google zu. Ob es in Zukunft ein komfortables Formular eben wird wie seinerzeit bei Streetview, steht noch nicht fest.
- Nur auf Google, oder auch auf andere Suchmaschinen
Auch auf andere Suchmaschinen, denn warum sollten andere bevorzugt werden. Grundsätzlich könnte man das Urteil auch so verstehen, dass jede Form von unerwünschter Verlinkung auf Antrag gelöscht werden muss. Das bedeutet, prinzipiell muss nun jeder mit solchen Anträgen rechnen – oder sogar mit Rechtsstreitigkeiten.
- Gibt es Ausnahmen oder kann sich wirklich jeder wehren?
Wehren können sich Privatmenschen, aber keine Firmen – und auch keine Personen des öffentlichen Interesses, das haben die Richter ausdrücklich gesagt. Personen des öffentlichen Interesses müssen in dieser Hinsicht leidensfähiger sein, sie müssen damit leben, wenn es im Web Dinge über sie stehen, die sie nicht in Entzückung versetzen.
- Was hälst Du ganz persönlich von dem Urteil?
Ich halte das Urteil für daneben. Denn zum einen wird das eigentliche Problem nicht wirklich beseitigt, schließlich bleibt das, was den Betroffenen stört, weiterhin im Netz. Und gegen echte üble Nachrede oder Rufmord kann man sich sowieso wehren. Das öffentliche Interesse an einer Suchmaschine, die ihren Job macht und das findet, was da ist, wird geringer eingeschätzt als das individuelle Interesse, das stört mich etwas.
Abgesehen davon wird Google eine merkwürdige Bedeutung beigemessen. Google wird praktisch zum kollektiven Gedächtnis erklärt. Was Google findet, das ist die Wahrheit. Aber das ist so nicht richtig. Und last not least lebt das Web davon, dass wir verlinken, alles mit allem. Mit diesem Grundsatz wird durch das Urteil gebrochen, ich finde das falsch.
04.04.2014 | Tipps
Die auf Cyberkriminalität spezialisierte Staatsanwaltschaft Verden ist auf einen Datensatz von über 18 Millionen E-Mail-Adressen samt Passwörter gestoßen, die sich Betrüger besorgt haben. Der größte bislang in Deutschland entdeckte Datenklau. Rund drei Millionen deutsche User sollen betroffen sein. Die Branche ist in Aufruf, und die User sind es auch. Denn mit geklauten E-Mail-Zugängen lässt sich eine Menge anstellen.
- Was genau hat die Staatsanwaltschaft Verden entdeckt und „sichergestellt“, wie es in den Medien heißt?
Entdeckt wurden rund 18 Millionen Datensätze, bestehend aus E-Mail-Adresse und Passwort. Also die üblichen Zugangsdaten zu Onlinekonten aller Art, die wir jeden Tag überall verwenden. Die Staatsanwaltschaft spricht davon, die Datensätze seien „sichergestellt“ worden, so wie man ein Beweisstück sichert und aus dem Verkehr zieht. Bei digitalen Informationen geht das aber natürlich nicht, da kann man nichts sicherstellen und damit aus dem Kreislauf der Betrüger entfernen. Denn niemand weiß, ob nicht noch Kopien dieser Datensätze vorliegen.
- Wo wurden die Datensätze denn entdeckt?
Genaue Erkenntnisse liegen darüber bislang nicht vor. Aber vermutlich auf einem Server, wo die Daten gesammelt wurden.
- Kann man sagen, wie viele deutsche User betroffen sind?
Auch das kann man derzeit nicht genau sagen, dazu müsste man erst mal alle Adressen analysieren. Aber es wird von etwa drei Millionen deutscher User ausgegangen, die betroffen sind. Es geht dabei um E-Mail-Adresse bei großen deutschen Providern, aber genauso bei internationalen Anbietern. Ob sich hinter einer Google-Mail-Adresse ein deutscher User verbirgt oder nicht, lässt sich aber in der Regel nicht ohne weiteres sagen.
- Was wollen die Betrüger mit den Daten, was lässt sich damit anstellen?
Solche Datensätze, bestehend aus E-Mail-Adresse und Passwort, sind in kriminellen Kreisen bares Geld wert. Wer 18 Millionen Adressen hat, der kann damit ohne weiteres ein paar Hunderttausend Euro verdienen. Die Adressen werden für alles Mögliche missbraucht.
Natürlich versuchen die Kriminellen rauszufinden, ob sie über die E-Mail-Adressen Spam versenden können. Noch ertragreicher für die Kriminellen und folgenreicher für die Opfer aber ist Identitätsdiebstahl. Dabei übernimmt der Kriminelle die digitale Identität des Opfers, schlüpft in seine Rolle. Er kann in seinem Namen und auf seine Rechnung einkaufen, aber auch andere Leute belästigen andere kriminelle Aktivitäten verschleiern. Da ist eine Menge denkbar – mitunter mit schlimmen Folgen.
- Kann man denn rausfinden, ob man selbst betroffen ist?
Bislang lässt sich das nicht rausfinden. Anfang des Jahres hat es ja schon mal einen ähnlichen Fall gegeben, da hat das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) eine Webseite eingerichtet, wo man das überprüfen konnte: Einfach die eigene E-Mail-Adresse eingeben, danach wurde man informiert, ob die eigene Mail-Adresse in der Liste steht oder nicht. Ich könnte mir vorstellen, dass das BSI etwas Ähnliches auch für diesen Fall plant. Aber so etwas braucht erfahrungsgemäß seine Zeit.
- Wer nicht so lange warten kann oder will: Was kann man denn unternehmen?
Es ist sicher sinnvoll und ratsam, das eigene Passwort, vor allem für den Mail-Zugang, zu erneuern. Unbedingt ein Passwort wählen, das man sonst nirgendwo benutzt, das mindestens acht Zeichen lang ist, Groß- und Kleinschreibung enthält sowieso Ziffern und Sonderzeichen. Das schützt zwar nicht vor jeder Art von Datenklau, aber erschwert zumindest die üblichen Passwort-Hacks. Ganz wichtig ist aber, beim Mail-Postfach ein anderes Passwort zu benutzen als in anderen Onlinekonten. Denn nur so ist sichergestellt, dass Datendiebe nicht das Mail-Postfach kapern können, wenn ihnen die Zugangsdaten zu einem anderen Onlinekonto in die Hände fallen.
- Gibt es denn gar keinen Weg, sich gegen solche Fälle zu schützen?
Doch: Es gibt mittlerweile durchaus eine Möglichkeit. Manche Mail-Provider wie Google Mail aber auch kleinere deutsche Anbieter wie mail.de bieten die Möglichkeit der Zwei-Wege-Authentifizierung. Das bedeutet: Man muss bei der Anmeldung neben dem Passwort auch noch einen Code eingeben, der im eigenen Handy erzeugt wird. Gelingt es einem Hacker, an das Passwort zu gelangen, besteht trotzdem keine Möglichkeit, das E-Mail-Konto zu übernehmen. Man muss diese Form der zusätzlichen Absicherung in den Mail-Konten aktivieren. Es bedeutet einen geringfügig höheren Aufwand, aber ein enormes Plus bei der Sicherheit. Davon sollte jeder Gebrauch machen, der bei einem Mail-Provider ist, der das bereits unterstützt.
07.03.2014 | Tipps
Wer ein eigenes Blog oder eine Webseite betreibt, der steht immer wieder vor einem Problem: Gute Fotos zu bekommen. Denn Webseiten machen einfach mehr Eindruck, wenn es auch gute Fotos gibt. Nur: Wo herbekommen? Nur die wenigsten können selbst gute Fotos machen. Einfach Fotos aus dem Netz kopieren, das geht nicht, da droht eine Abmahnung.
Deshalb bedienen sich die meisten bei Online-Fotodatenbanken, die für kleines Geld Lizenzen von Fotos verkaufen. Doch jetzt hat eine der ganz großen Fotoagenturen einen Coup gelandet: Rund 35 Millionen Fotos der Agentur Getty Images stehen plötzlich kostenlos zur Verfügung – fürs Web. Aber das findet nicht nur begeisterten Zuspruch.
- Wie genau sieht das Angebot aus, das Getty Images da macht, was steckt dahinter?
Getty Images ist eigentlich eine Profi-Bildagentur und nicht gerade dafür bekannt, seine Fotos zu verramschen, geschweige sie kostenlos herzugeben. Deshalb waren viele überrascht, was Getty da vorhat. Das Angebot sieht so aus: Rund 35 Millionen Fotos aus der Datenbank, das sind keineswegs alle, können in Webseiten oder Blogs kostenlos verwendet werden. Dazu muss man auf der Webseite nach den passenden Fotos suchen, und wenn sie entsprechend gekennzeichnet sind, darf man sie verwenden. Dazu muss man einen HTML-Code kopieren. Die Fotos sind dann in den Webseiten oder Blogs zu sehen, aber bleiben technisch gesehen auf den Servern von Getty Images gespeichert.
- Ist das einfach zu bewerkstelligen?
Im Grunde genommen schon. Man fügt einen sogenannten Embed-Code in die Webseite ein, das funktioniert genauso wie bei Youtube oder Soundcloud. Wer eine eigene Webseite betreibt, kennt das – so etwas dauert nur Sekunden.
- Kann man die Fotos frei verwenden?
Getty Images schreibt eine Menge vor. Die Größe lässt sich nur sehr eingeschränkt verändern, zum Beispiel. Es gibt auch Hinweise auf den Urheber, klar, und einen Backlink zu Getty Images. Es sieht also anders aus, als ob man eigene Fotos oder Bilder in die Webseite integriert. Man erkennt gleich, dass der Inhalt von woanders kommt.
- Aber was muss man beachten, wer darf das Angebot nutzen?
Getty Images erlaubt die kostenlose Nutzung für den nicht-kommerziellen Einsatz. Ausdrücklich ausgeschlossen sind Werbung, Marketing für Produkte sowie alle Bereiche, wo die Fotos nicht illustrativ eingesetzt werden. Es braucht also schon ein gewisses redaktionelles Umfeld. Die Fotos in Blogs einzusetzen ist OK. Selbst dann, wenn der Blogger mit dem Angebot Geld verdient. Da waren manche anfangs verwirrt, aber Getty Images hat klargestellt, dass das in Ordnung geht. Rechtlich eindeutig formuliert ist das allerdings nicht.
- Aber was hat Getty Images davon, wo liegt der Nutzen für den Anbieter?
Getty Images verspricht sich eine Werbewirkung für die Foto-Agentur. Wenn überall im Web Fotos der Agentur zu sehen sind, die Herkunft ist ja ausdrücklich zu erkennen, dann greifen vielleicht auch manche auf die Profidienste zurück und lizensieren Fotos. Die dürfen dann auch ohne Embed-Code verwendet werden, wenn man dafür entsprechend bezahlt.
Darüber hinaus hat Getty Images aber offensichtlich auch vor, Werbung zu schalten. Durch die Einbindung in die fremden Webseiten hätte das Unternehmen die Möglichkeit, dort anstatt der Fotos auch Werbung zu präsentieren. In den Nutzungsbedingungen ist das ausdrücklich so vereinbart. Youtube-Videos waren anfangs auch werbefrei, mittlerweile ist vielen Videos ein Werbespot vorangestellt. Dann will Getty Images aber offensichtlich auch Daten sammeln und auswerten.
- Der Punkt wird von vielen Bloggern kritisiert: Getty Images räumt sich selbst eine Menge Rechte ein, was die anfallenden Daten betrifft. Was wird konkret kritisiert?
In der Tat lesen sich die Nutzungsbedingungen so, dass Getty Images eine Menge darf. Wenn überall Fotos eingebunden sind, kann das Unternehmen eine Menge Daten sammeln. Und zwar von allen Webseiten, wo die Bilder eingebunden sind – aber auch von den Menschen, die sich diese Bilder anschauen und womöglich gar nicht merken, dass dort Bilder der Agentur enthalten sind und dass Daten gesammelt werden. Was mit den Daten genau passiert und wozu die Daten genutzt werden, verrät Getty Images bislang nicht. Das hat zur Folge, dass viele Blogger von dem Angebot lieber die Finger lassen. Sie wollen kein rechtliches Risiko eingehen und auch ihre Besucher nicht ausspionieren lassen. Obwohl das Angebot interessant klingt, überwiegt gerade die Skepsis.
- Unterm Strich: Ein interessantes Angebot, das Nachahmer finden wird?
Die Idee finde ich gut, die Umsetzung ist auch gelungen und das Bildangebot von Getty Images wirklich beeindruckend. Aber die Nutzungsbedingungen sind im Augenblick wirklich noch zu heikel. Da muss Getty Images nachbessern. Insgesamt führt es aber sicher dazu, dass sich auch andere Online-Bildagenturen überlegen, ihre Inhalte kostenlos zur Verfügung zu stellen. Ich denke, Getty Images hat da etwas in Bewegung gesetzt.
22.02.2014 | Social Networks
Es ist der Deal der Woche und der größte Deal, den es je in der IT-Wirtschaft gegeben hat. 19 Milliarden Dollar blättert Facebook für Whatsapp hin. Eine eigentlich recht kleine Firma, es gibt sie erst seit fünf Jahren, und sie hat nur ein Produkt: Whatsapp. Die App hat es geschafft, das Kommunikationsverhalten zu verändern. Es werden immer weniger SMS verschickt, stattdessen Nachrichten über Whatsapp. Aber was bedeutet der Kauf konkret?
- Facebook blättert einen enormen Betrag hin, um sich Whatsapp einverleiben zu können. Ist der Kaufpreis denn gerechtfertigt?
Die Frage ist schwer mit Ja oder Nein zu beantworten. Es ist unheimlich viel Geld. Aber wenn man bedenkt, dass Whatsapp jetzt schon 450 Millionen Mitglieder hat und jeden Tag eine Million dazu kommen, wir also Ende des Jahres wohl die Schwelle von einer Milliarde User durchbrechen, dann ist das immer noch viel Geld, aber angesichts dieser großen Zahl an Nutzern schon gar nicht mehr ungewöhnlich viel. Mark Zuckerberg wird sich gesagt haben: Lieber heute 19 Milliarden als morgen noch mehr – oder als hinzuschauen, wie sich die Konkurrenz die App einverleibt.
- Rechnet sich das denn? Wie will Facebook das Geld wieder rein bekommen?
Mit den Gebühren, die Whatsapp-Nutzer bezahlen müssen, klappt das nicht. Bei Whatsapp zahlt man ja etwa ein Euro im Jahr. Es würde bei der aktuellen Zahl der User rund 45 Jahre dauern, bis das Geld wieder verdient ist. Das ist also nicht der Punkt. Facebook will sich einen Wachstumsmarkt sichern und will User haben, die Facebook verloren gegangen sind, das sind vor allem junge User, die sich von Facebook abgewandt haben. Die will Facebook nicht auf Dauer verlieren, daher die Akquisition.
- Aber wie passt Whatsapp denn bei Facebook rein, Facebook hat doch schon einen Messenger!?
Stimmt, Facebook hat einen eigenen Messenger, nur ist der nicht besonders erfolgreich. Es ist klug, das einzusehen und dann irgendwann entsprechend zu handeln. Hat Google auch gemacht: Google Video konnte sich nie gegen Youtube durchsetzen, also hat Google Youtube einfach gekauft.
Whatsapp wird nach und nach in die Philosophie von Facebook integriert. Aber sicher nicht im Blitztempo und sicher auch nicht mit der Brechstange. Das hat Facebook mit Instagram auch nicht gemacht. Whatsapp bleibt erst mal eigenständig, aber natürlich werden Verzahnungen mit Facebook eingeführt. Zugriff auf die Facebook-Adressbücher wird es bestimmt schon sehr schnell geben.
- Jetzt warnen Datenschützer davor, durch die Übernahme von Facebook könnte Whatsapp in Sachen Datenschutz noch problematischer werden. Wieso?
Es liegt auf der Hand, dass Facebook die Nutzerdaten auswerten wird, denn einen anderen Weg, mit Whatsapp genügend Umsatz zu machen, gibt es kaum. Ich glaube nicht, dass Facebook jetzt sofort anfängt und Anzeigen in Whatsapp präsentiert. Aber Facebook könnte registrieren, wann ich wo gewesen bin – und auch mit wem. Solche Daten sind für Facebook interessant, es erlaubt präziser auf meine Bedürfnisse zugeschnittene Werbung. Möglich sind auch neue Werbeformen, die früher oder später auf Whatsapp erscheinen. Das probiert Facebook bei Instagram auch gerade aus: Da können Firmen dafür bezahlen, dass Werbung in Form von Fotos in die Timelines der User gespült wird. Sicher ist: Facebook wird sich etwas einfallen lassen – und zurückhaltend in Sachen Datenauswertung ist Facebook bekanntlich nicht.
- Aber hat es nicht auch etwas Gutes, wenn alles unter einem Dach ist? Dann müssen Datenschützer nicht mit 100 Firmen verhandeln, sondern nur mit einer.
Es ist zweifellos so, dass an Facebook künftig höhere Erwartungen in Sachen Datenschutz gestlelt werden als an ein kleines Unternehmen. Auch sind die Strafen für mögliche Vergehen bei großen Unternehmen höher. Facebook ist eher gezwungen, auf Datenschutz und Sicherheit zu achten. Es könnte sich also auch positiv auswirken – man wird sehen.
- Was ist, wenn jemand sich jetzt mit Whatsapp unwohl fühlt. Gibt es Alternativen?
Die gibt es durchaus. Ich möchte da Threema empfehlen. Eine App, die es für Android und iPhone gibt und etwas unter zwei EUR kostet. Threema wurde in der Schweiz entwickelt, es steckt keine große Firma dahinter, die Daten abgreifen könnte. Und das wäre auch schwierig, denn bei Threema werden alle Nachrichten verschlüsselt übertragen, die Schlüssel generiert und verwendet man selbst. Die Verschlüsselung findet im Gerät statt. Der Betreiber kann nichts mitlesen. Das gilt auch für die vorhandenen Kontakte.
Eine andere Alternative ist Telegram. Eine App, die kostenlos ist – und als OpenSource vorliegt. Jeder kann also reinschauen. Auch hier werden die Nachrichten auf Wunsch verschlüsselt übertragen. Kontakte stellt man selbst her. Und: Man kann Nachrichten mit einem Verfallsdatum versehen, dann werden sie nach 5 Sekunden, Minuten, Stunden oder auch nach einem Tag automatisch wieder gelöscht. Auch auf dem Gerät des Empfängers. Nachrichten werden wieder flüchtiger.
- Nutzen diese alternativen Apps denn viele?
Bislang nutzen eher wenige Menschen die alternativen Apps. Aber seit zwei Tagen haben Threema und Telegram enormen Zulauf. Die User-Zahl hat sich verdoppelt. Aber es bleibt natürlich so. dass man die meisten Leute auf Whatsapp findet und nicht in den anderen Diensten. Wenn man darauf aus ist, möglichst viele Kontakte zu haben, führt – zumindest derzeit – kein Weg an Whatsapp vorbei.
09.02.2014 | Tipps
Google hat in Deutschland, aber auch im restlichen Europa einen Marktanteil von rund 90 Prozent. Die allermeisten Suchanfragen gehen über Google. Niemand zwingt uns dazu, aber so ist es. Dadurch hat Google eine marktbeherrschende Stellung. Und einige Mittbewerber sagen: Google nutzt das aus. Deshalb hat die EU-Kommission ein Wettbewerbsverfahren gegen Google eingeleitet. Schon vor über drei Jahren. Jetzt ist eine Einigung in Sicht.
- Was genau wird Google vorgeworfen, wieso wurde ein Verfahren eröffnet?
Einige Wettbewerber, darunter Microsoft, aber auch einige Travel-Portale wie Expedia haben sich bei der EU-Kommission beschwert, dass ihre Angebote in den Suchergebnissen von Google gar nicht oder nicht angemessen auftauchen. Sie vermuten eine bewusste Benachteiligung durch Ausnutzen der marktbeherrschenden Stellung. Sie haben sich beschwert – und die EU-Kommission hat ein Wettbewerbsverfahren eröffnet. Dabei werden die Vorgänge genau untersucht. Google muss auch Einblicke in die heiligen Suchalgorithmen gewähren, also erklären, wie Suchergebnisse zustande kommen. Sollte ein Wettbewerbsverstoß vorliegen, könnten Bußgelder von bis zu 10% des weltweiten Jahresumsatzes verhängt werden, im Fall von Google bis zu fünf Milliarden Dollar.
- Wie genau sieht das denn aus, wann und wie könnte Google denn seine marktbeherrschende Stellung für sich ausnutzen?
Konkretes Beispiel: Ich suche nach einem Flug, einem Hotel. Das ist eine sehr häufige und auch sehr wichtige Situation, denn die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass ich am Ende einen Flug oder ein Hotel buche – da wird Geld verdient. Wenn Google nun eigene Angebote in den Vordergrund stellt und bekannte Reiseportale unangemessen benachteiligt oder sogar ignoriert, wäre das natürlich ein Problem. Die Portale würden weniger Traffic abbekommen, weniger Kunden würden vorbeischauen. Um solche Situationen geht es vor allem: Werden alle Mitbewerber von Google angemessen bei den Suchergebnissen berücksichtigt oder nicht. Zum Zeitpunkt der Beschwerde war es wohl eher nicht so.
- Welche Zugeständnisse macht Google denn?
Google hat zugesagt, bei Suchen nach Hotels, Restaurants, Flügen oder anderen Produkten drei wichtige Wettbewerber stärker berücksichtigt würden. Deren Angebote sollen auf jeden Fall in den Suchergebnissen auftauchen und auch gut erkennbar präsentiert werden, das Ganze für diese Anbieter gebührenfrei. Wichtig ist zum Beispiel auch, dass nicht Google-eigene Produkte oder Anzeigen mit Fotos erscheinen, die Angebote der Wettbewerber aber ohne Fotos. Das wäre eine unzulässige Benachteiligung. Die Wettbewerbshüter zeigen sich zufrieden mit dem jüngsten Kompromissvorschlag des US-Konzerns.
- Und wie geht’s jetzt weiter?
Die Kommission muss sich beraten, man spricht auch noch mal mit den Beschwerdeführern. Es sieht aber ganz nach einer Einigung aus.
- Was bedeutet das denn für die Zukunft?
Wenn der Fall abgeschlossen wird, muss Google keine Strafe zahlen und kann erst mal weiter in Europa seine Dienste anbieten. Ich sehe aber die Gefahr, dass sich ein solcher Fall wiederholt. Denn der Markt ändert sich und er ändert sich schnell. Schon bald könnten andere Anbieter heranwachsen und auf die Idee kommen, von Google benachteiligt zu werden. Es ist immer schwierig zu beurteilen, wie eine gerechte Platzierung in Suchergebnissen aussieht. Aber da die Beschwerdeführer erfolgreich waren, auch wenn es über drei Jahre gedauert hat, könnte bedeuten, dass sich andere auch Chancen ausrechnen. Für Google wäre das dann zwar erst mal ein Sieg, weil sie kein Bußgeld zahlen müssen und weitermachen können – aber die Situation ist nicht wirklich klar geregelt.
01.02.2014 | Tipps
Sie stehen in immer mehr Wohnzimmern: Smart-TVs. Fernsehgeräte, die online gehen können, etwa um Programminformationen abzurufen oder Webinhalte anzuzeigen. Eigentlich eine praktische Sache, wenn man nicht extra zum Tablet oder Notebook greifen muss, wenn man auf der Fernsehcouch sitzend mal kurz ins Internet will. Neben ganz anderen Vorteilen, etwa dass man auf dem Fernseher auch Webinhalte anzeigen oder E-Mails checken kann. Doch jetzt haben Fachleute entdeckt, dass viele Smart-TVs äußerst indiskret sind. Sie versorgen Hersteller, Onlinedienste und Sender mit Daten, ohne dass die Fernsehzuschauer etwas davon wissen oder merken.
- Die Fachzeitschrift c’t wirft Herstellern von Smart-TVs in der aktuellen Ausgabe vor, die Fernsehzuschauer auszuspionieren. Worum geht’s genau?
Die Experten bei der Fachzeitschrift haben mehrere Smart-TV-Modelle von allen großen Herstellern in einem Labor unter die Lupe genommen und genau untersucht, welche Daten die Fernsehgeräte übertragen – und zu welchen Anlässen. Das ist möglich, weil Smart-TVs per Kabel oder WLAN mit dem Internet verbunden werden. Die Ergebnisse der Untersuchungen haben die Experten erstaunt, weil die Smart-TV-Geräte nicht nur dann online gehen und Daten ins Netz übertragen, wenn der Fernsehzuschauer aktiv das Internet nutzt – da kann man das erwarten –, sondern mitunter auch während man fernsieht, also ohne dass das Internet genutzt wird.
Und das macht natürlich skeptisch, da fragt man sich ja: Welche Daten werden da eigentlich ausgetauscht? Einige Geräte haben sogar im Ruhezustand Daten an die Hersteller übertragen. Welche Daten dort genau übertragen werden, können die Fachleute nicht sagen, nur dass Daten übertragen werden. Und das wirft natürlich Fragen auf. Übrigens haben das alle analysierten Geräte gemacht, von allen Herstellern. Hier werden die Hersteller erklären müssen, was denn da übertragen wird. Und warum.
- Merkt der Fernsehnutzer etwas davon?
Nein, das ist das Tückische: Die Datenübertragung erfolgt lautlos, ohne dass man es bemerkt. Es wird auch nicht um Erlaubnis gefragt. Wenn das Smart-TV mit dem Internet verbunden wird, passiert es.
- Konkret kritisiert wird vor allem die HbbTV-Funktion im Smart-TV. Wieso?
Bei HbbTV können Fernsehzuschauer sich parallel zum Programm Informationen des jeweiligen Senders anzeigen lassen, so ähnlich wie bei Videotext, nur sehr viel komfortabler, auch mit Bildern und Multimedia-Inhalten. Viele Mediatheken, auch der ARD, lassen sich so nutzen. Die Daten kommen aus dem Internet, so ähnlich wie beim Surfen im Web.
Jetzt das Interessante: Fernsehsender können im digitalen Fernsehsignal angeben, welche Webseite das Fernsehgerät aufrufen soll, sobald der Zuschauer das jeweilige Programm anwählt. Das Smart-TV überträgt also schon beim Zappen einige Daten an den Server des jeweiligen Senders, neben der IP-Adresse zum Beispiel auch den Zeitpunkt des Programmwechsels. Diese Daten erlauben es ohne weiteres, den Fernsehzuschauer wiederzuerkennen, sofern die Sender die IP-Adresse nicht verkürzt speichern.
- Das provoziert natürlich die Frage: Ist das denn erlaubt?
Schon das Übertragen der Daten ohne konkretes Einverständnis halten Datenschützer für bedenklich, eben weil die Zustimmung dafür fehlt und die Daten ausreichen könnten, um einen Zuschauer konkret zu identifizieren. Das gilt erst recht für den Fall, wenn ein Sender auch noch Cookies im Smart-TV erstellt, um das Tracking zu verbessern, also den Zuschauer besser überwachen zu können. Einige private Fernsehsender nutzen sogar den Analysedienst Google Analytics, um den Zuschauer zu tracken. Das bedeutet, dass neben dem Hersteller des Geräts und dem Sender auch noch Google mit Daten über das Sehverhalten versorgt wird. Das kritisieren die Experten ausdrücklich.
- Kann man denn etwas dagegen unternehmen?
Die Experten der c’t raten, die HbbTV-Erweiterung im Gerät abzuschalten, denn dann findet die automatische Versorgung der Sender mit Daten nicht mehr statt. Man kann aber trotzdem die Funktionen von HbbTV nutzen. Die c’t hat extra eine Portalseite für Smart-TV-Nutzer erstellt, die speichert man als Bookmark im SmartTV und erreicht darüber die HbbTV-Angebote der Sender, ohne dass die beim normalen Fernsehen mit Infos versorgt werden. Eine gute Lösung für den Moment.
- Darüber hinaus kritisieren die Experten aber auch noch Sicherheitslecks. Welche Probleme können da entstehen?
In der Tat: Die Verschlüsselung lässt in vielen Smart-TV-Geräten zu wünschen übrig. Sie ist schlecht gelöst. Mit wenig Aufwand lassen sich sensible Daten mitlesen, etwa Zugangsdaten zu Filmportalen wie Lovefilm oder Maxdome. Mit diesen Zugangsdaten könnte man dann auf anderen Geräten kostenlos Filme aus dem Netz laden. Bei Lovefilm ist es noch krasser: Hier werden oft dieselben Zugangsdaten verwendet wie beim Amazon-Konto.