Abmahn-Welle für Redtube-Benutzer

In den vergangenen Tagen haben Tausende deutsche Internetbenutzer eine Abmahnung von einer Anwaltskanzlei erhalten, die im Auftrag der Schweizer Firma The Archive Rechtsverstöße verfolgt. Der Vorwurf: Sie hätten sich urheberrechtlich geschütztes Filmmaterial auf dem Erotik-Portal Redtube angeschaut. Jeder einzelne Abgemahnte soll 250 Euro zahlen und eine Unterlassungserklärung unterschreiben.

Zum ersten Mal wurden damit in Deutschland Nutzer abgemahnt, die sich einen Stream angeschaut haben sollen. Anders als beim Download werden bei einem Stream keine Daten dauerhaft auf der Festplatte gespeichert, sondern der Inhalt sofort angespielt. Bei einem Musik-Stream kann man die Musik sofort hören, bei einem Film-Stream den Film sofort sehen. Es verbleiben keine Dateien auf der Festplatte, die man dauerhaft nutzen könnte.

Das Landgericht Köln hatte deutsche Provider angewiesen, die Anschlussinhaber zu ermitteln. Allerdings wurde offensichtlich der Download von urheberrechtlich geschütztem Material vorgeworfen oder der Vorwurf vom Gericht unterstellt, nicht das Streaming, also das Betrachten von Videos im Browser. Experten sehen prinzipiell kaum eine Chance, einen Konsumenten von Streams rechtlich zu belangen, unabhängig davon, was angeschaut wird.

Selbst bei einem Download müsste der Konsument eindeutig erkennen, dass es sich um eine unrechtliche Quelle handelt. Bei Erotik-Portalen ist eine solche Unterscheidung wohl kaum möglich. Auf Internetrecht spezialisierte Juristen empfehlen, die Abmahnung zu ignorieren, den geforderten Betrag nicht zu bezahlen und bei der Anwaltskanzlei zu begründen, wieso man nicht bezahlt. Im Internet kursieren bereits entsprechend vorformulierte Anschreiben.

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