BGH-Urteil: Haftung bei offenen WLANs

BGH-Urteil: Haftung bei offenen WLANs

In Deutschland gibt es viel weniger offene WLANs als im Rest der Welt. Dabei sind offene WLANs doch so praktisch: Während man im Café sitzt, im Restaurant oder im Hotel – einfach einloggen und sorglos online gehen. Doch leider treiben manche User dabei Unsinn, sie wickeln kriminelle Dinge über das offene WLAN ab, bieten zum Beispiel urheberrechtlich geschütztes Material wie Musik, Spiele oder Videos zum Download an. Wer haftet dann? Der Betreiber des offenen WLANs – oder nicht?

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Forum-Betreiber haften für ihre Besucher

Forum-Betreiber haften für ihre Besucher

In vielen Foren geht es heftig zur Sache. Da wird nicht nur leidenschaftlich debatiert, da fällt auch schon mal das ein oder andere Wort, das man als Beleidigung, Verleumdung oder Bedrohung verstehen kann. Wer ein Forum betreibt, haftet auch für solche Kommentare – hat der der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte festgelegt.

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Neues Gesetz: Haftungs-Verschärfung für WLAN-Betreiber

Neues Gesetz: Haftungs-Verschärfung für WLAN-Betreiber

Die Bundesregierung plant eine Änderung des Telemediengesetzes. Ziel ist es, einen Anreiz für mehr Internet-Hotspots zu schaffen. Doch die neuen Regelungen bewirken wahrscheinlich das Gegenteil. „Sie sorgen eher für eine Haftungsverschärfung, insbesondere private WLAN-Betreiber trifft es schwer“, sagt Rechtsanwalt Michael Terhaag.

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