Neues Gesetz: Haftungs-Verschärfung für WLAN-Betreiber

Die Bundesregierung plant eine Änderung des Telemediengesetzes. Ziel ist es, einen Anreiz für mehr Internet-Hotspots zu schaffen. Doch die neuen Regelungen bewirken wahrscheinlich das Gegenteil. „Sie sorgen eher für eine Haftungsverschärfung, insbesondere private WLAN-Betreiber trifft es schwer“, sagt Rechtsanwalt Michael Terhaag.

Mit einem neuen Gesetz möchte die Bundesregierung dafür sorgen, dass es auch in Deutschland mehr öffentliche WLAN-Hotspots gibt. Ein entsprechender Referentenentwurf zur Änderung des Telemediengesetzes (TMG) wurde jüngst vom Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi) vorgelegt. Der Referentenentwurf soll laut BMWi Rechtsklarheit darüber schaffen, wie WLAN-Betreiber ausschließen können, dass sie für Rechtsverletzungen anderer haften müssen.

„Sollte das Gesetz so in Kraft treten, ist jedoch wohl eher von einer Verschärfung der Haftung als von einer Erleichterung auszugehen“,  sagt Rechtsanwalt Michael Terhaag LL.M., Spezialist für Internetrecht in der Kanzlei Terhaag & Partner Rechtsanwälte in Düsseldorf.

Wer nunmehr öffentliches Internet anbieten möchte, muss sich fortan an strengere Regeln halten, um für Verstöße nicht herangezogen zu werden. Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass der Anbieter eines WLAN-Netzwerks „zumutbare Maßnahmen“ ergriffen haben muss, um Rechtsverletzungen im Internet zu verhindern. „Der Betreiber muss zum Beispiel seinen Zugang verschlüsseln, also mit einem Passwort sichern“, erklärt Rechtsanwalt Terhaag. Zudem soll ihm jeder Nutzer vorher versichern, dass er keine Rechtsverletzung begehen wird.

wlanaccess

„Das bedeutet, es muss vor der Nutzung ein ausdrücklicher Hinweis erfolgen und der User muss entsprechend einwilligen. Eine Garantie, dass dadurch keine rechtswidrigen Handlungen in diesem Netz begangen werden, ist das natürlich nicht“, sagt Michael Terhaag.

Besonders hart trifft der Entwurf Betreiber von privaten WLAN-Netzen. Sie sollen nämlich darüber hinaus die „Namen der Nutzer kennen, denen sie den Zugang gewährt haben“. Das wird insbesondere die sogenannten „Freifunker“ in ihrem Vorhaben deutlich einschränken. In immer mehr deutschen Städten gibt es Initiativen von privaten Anbietern, die ihr WLAN öffentlich zur Verfügung stellen.

Wer sich in der Nähe der Wohnung oder des Hauses eines Freifunkers befindet, kann sich kostenlos ins Internet einwählen. Je mehr Bürger sich daran beteiligen, desto dichter wird das Netz an freiem Internet im jeweiligen Stadtgebiet. „Natürlich kann kein Freifunker alle Namen seiner Nutzer kennen. Er muss also entweder eine mögliche Haftung bei Rechtsverstößen in Kauf nehmen oder er kann sein Netzwerk nicht mehr anbieten. Das wäre somit wohl das Aus für die Freifunker-Idee“, sagt Rechtsanwalt Terhaag.

Von einer Einschränkung der Haftungsrisiken kann also in diesen Fällen nicht ausgegangen werden. Vielmehr werden durch die geplante Gesetzesänderung viele Sicherheiten beseitigt, die von der Rechtsprechung in den vergangenen Jahren geschaffen wurden.

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