EU-Kommission beschließt Leistungsschutzrecht und Upload-Filter

EU-Kommission beschließt Leistungsschutzrecht und Upload-Filter

Was viele befürchtet haben, ist nun tatsächlich eingetreten: Der Rechtsausschuss des EU-Parlament hat grünes Licht gegeben für die Neufassung des Urheberrechts in Europa. Dringend nötig – keine Frage. Aber so? Es drohen erhebliche Einschränkungen. Memes könnten der Vergangenheit angehören. Es drohne Upload-Filter und andere lästige Veränderungen.

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Springer gibt Google Sonderrechte

Springer gibt Google Sonderrechte

Es wäre eigentlich witzig, wenn es nicht so traurig wäre. Der Springer-Konzern räumt der Suchmaschine Google nun Sonderrechte ein. Während Google die Inhalte von Springer-Publikationen kostenlos crawlen, indexieren und entsprechend in Suchergebnissen präsentieren darf, dürfen andere Suchmaschinen das nicht. Begründung von Springer: Nur Google hat eine marktbeherrschende Stellung, alle anderen Suchdienste haben es nicht. Deshalb verzichte man dort nicht auf die Bezahlung von Lizenzen, wenn Ausschnitte oder Minibilder in den Suchergebnissen auftauchen.

Springer hat die Verwertungsgesellschaft VG Media beauftragt, Google eine Gratislizenz für die Anzeige von Vorschaubildern und Textanrissen zu erteilen. Springer hat also begriffen, dass es besser ist, wenn Google dem Konzern kostenlos interessierte Leser bringt – und sieht großzügigerweise davon an, Google für diesen Service auch noch etwas zu berechnen.

Denn selbst Springer hat gemerkt, dass es Unsummen kostet, wenn man bei Google nicht gelistet ist. Als die Auszüge bei Springer-Angeboten wie Bilder oder Computerbild deutlich verkürzt wurden, hat Springer einen Traffic-Verlust von 80% bemerkt – Google spricht von 40%. Beide Werte sind erheblich.

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Springer macht daraus eine marktbeherrschende Stellung. Die hat Google zweifellos. Allerdings kann ich nicht sehen, dass Google sie missbraucht, indem die Suchmaschine das tut, wofür sie erfunden wurde: Nach der Eingabe von Suchergebnissen entsprechende Treffer anzuzeigen und die Interessenten auf die News-Portale zu schicken. Die News-Suche ist bei Google sogar werbefrei. Es gibt keine Hinweise, dass die News-Suche bei Google irgendwelche Google-Produkte bevorzugt.

Das Leistungsschutzrecht ist und bleibt eine völlig unnötige Vorschrift, die nichts bringt, sondern nur Unruhe stiftet – genau wie von allen Kritikern vorhergesagt.

VG Media unterschreibt „Gratis-Einwilligung“

Der Streit der Verlage mit Google hat ein Ende gefunden. Die Interessensgemeinschaft der Zeitungsverlage VG Media hat heute eine „Gratiseinwilligung“ unterschrieben. Die gibt Google das Recht, auch weiterhin in Google News Auszüge aus Artikeln zu verwenden, wenn jemand in Google nach Artikeln sucht. Das umstrittene Leistungsschutzrecht hätte schlimmstenfalls bedeuten können, dass Google für Teaser zahlen muss.

Eine Niederlage für die streithaften Verlage, die einfach nicht einsehen wollten, dass Google sich nicht an deren Werken bereichert. Denn Google News ist komplett werbefrei. Außerdem liefert Google den Portalen Traffic von interessierten Lesern. Und last not least wäre es für jeden Portalbetreiber leicht, die Suchmaschinen auszuschließen. Dann hätte Google ihnen aber keine Leser mehr geschickt. Die Verlage wollten beides: In den Suchmaschinen vertreten seind, Traffic bekommen und dafür auch noch Geld erhalten. Eine merkwürdige Wertschöpfungsidee.

Google hatte völlig zu Recht angekündigt, die streithaften Verlage aus dem Index zu werfen, wenn sie nicht einwlligen, dass auch weiterhin kostenlos kurze Teaser zu den Artikeln in Google News erscheinen dürfen. Wären sie aus dem Index geflogen (niemand kann Google zwingen, ein Portal aufzunehmen), dann hätte das enormen Traffic-Verlust bedeutet.

 

Springer gibt Google Sonderrechte

Kartellamt düpiert Verleger

Verleger haben es derzeit nicht leicht, das ist keine Frage. Aber für alles allein Google verantwortlich zu machen und beim Suchmaschinenriesen abkassieren zu wollen, das ist auch keine Lösung. Genau das ist aber das Ziel einiger Verlage, die sich zusammengeschlossen haben, um Google das Leben schwer zu machen. Nun hat das Kartellamt die Beschwerde in Bausch und Bogen zurückgewiesen. Eine peinliche Schlappe für die Verlage. (mehr …)

Springer gibt Google Sonderrechte

Leistungs-Schutz-Recht: Deutsche Verlage verklagen Google

Zwölf deutsche Verlage, darunter Axel Springer, Burda, DuMont Schauberg und Funke, fordern konkret Geld von Google. Die Verlage haben zusammen mit der Verwertungsgesellschaft VG Media Beschwerde beim Bundeskartellamt eingereicht. Sie beziehen sich auf das vom Bundestag verabschiedete Leistungsschutzrecht. Demnach dürfen Suchmaschinen zwar einzelne Wörter oder kurze Textausschnitte (Snippets) kostenlos liefern und auflisten, längere Ausschnitte sind kostenpflichtig.

Google listet in seiner auf Artikel spezialisierten Suchmaschine Google News Artikel auf, die Verlage in ihren Onlineportalen anbieten. Über die Suchmaschine kommt man direkt in die Artikel der Verlage. Die Suchmaschine Google News ist – anders als die reguläre Suchmaschine von Google – werbefrei. Trotzdem verlangen die Verlage nun Lizenzzahlungen im Sinne des Leistungsschutzrechts.

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Ein merkwürdiger Vorgang. Denn zum einen haben die Verlage die Möglichkeit, nicht in Google News gelistet zu sein. Jeder Verlag, jedes Portal kann den Suchdienst ausschließen und wird dann nicht gelistet. Doch die Verlage wollen gelistet sein, denn sie wollen keineswegs auf den umsatzträchtigen Traffic verzichten, den Google News kostenlos bereitstellt. Google schickt den Verlagen unzählige User. Den Service nehmen die Verlage gerne, doch sie wollen dafür auch noch bezahlt werden. Das ist absolut unlogisch und inkonsequent. Wenn man in einer Suchmaschine nicht gelistet sein möchte, dann sollte man das verhindern. Dort vertreten zu sein ist freiwillig – viele Portale wollen in Google News aufgenommen werden und beantragen sogar, dort gelistet zu werden. Geld zu verlangen, zumal Google ausschließlich kurze Textausschnitte präsentiert, die keinesfalls das Lesen des Gesamttexts ersetzen können, ist völlig absurd.

Leistungs-Schutz-Recht, Scroogled und Ultimate Christmas Song

Leistungs-Schutz-Recht, Scroogled und Ultimate Christmas Song

Diese Woche wurde im Bundestag das Leistungsschutzrecht diskutiert. Es sieht vor, dass Presseverlage (Zeitungen, Zeitschriften, Bücher) Geld von Suchmaschinen und News-Aggregatoren bekommen – und zwar für das Präsentieren von Textausschnitten und das Verlinken auf die Angebote der Verlage. Die Verleger argumentieren: Das Bereistellen von Informationen und Nachrichten sei mit Aufwand und Kosten verbunden. Suchmaschinen und News-Aggregatoren (Webseiten, die Inhalte aus News-Angeboten zusammentragen und bündeln) profitierten von den Inhalten, auch wirtschaftlich, ohne die Verlage dafür finanziell zu entschädigen. Deshalb müsse eine Entschädigungsregel her: Die Verlage sollen Geld dafür bekommen, wenn Suchmaschinen Auszüge aus Artikeln präsentieren. Eine Verwertungsgesellschaft soll das Geld eintreiben und auch ausschütten.

Google hat eine Kampagne gegen das Leistungsschutzrecht gestartet. Verständlich, denn in Wahrheit profitieren die Verlage von den Suchmaschinen – sie treiben ihnen jede Menge interessierte Leser in die Arme, kostenlos. Und wenn die Verlage kein Interesse daran hätten, könnten sie mit wenig Aufwand die Suchmaschinen ausschließen. Aber das machen sie nicht. Für Suchmaschinen und Blogbetreiber wäre das Leistungsschutzrecht nicht nur kostspielig, sondern auch riskane, denn wie sollte man feststellen, auf welche Angebote man verlinken darf und auf welche nicht, welche zitiert werden dürfen und welche nicht? Gerade für Startups und kleine Onlineanbieter ein Damokles-Schwert – ein unnötiges.

Apropos Google: Auch die Suchmaschine hat Kritik verdient. Die kommt jetzt vom Konkurrenten Microsoft. Auf der Webseite scroogled.com wird die Tatsache aufs Korn genommen, dass Google in seinem Onlinedienst Google Shopping den Eindruck erweckt, eine Suchmaschine zu sein, in Wahrheit aber nur Produkte präsentiert, die von Anbietern bezahlt werden – Anzeigen also. Damit hat Microsoft recht. In den USA gibt es in diesem speziellen Portal tatsächlich nur Anzeigenplätze. In Deutschland ist das noch nicht so, soll aber auch so kommen (allerdings kennt hier kaum jemand Google Shopping). Mehr Transparenz muss daher das Ziel sein: Welche Empfehlungen sind bezahlt, und wie kommen alle anderen zustande? Das wäre doch interessant.

Last not least noch einen Videotipp, der wunderbar in die Adventszeit passt: DerUltimate Christmas Song des Brett Domino Trio packt 40 Weihnachtslieder in ein einziges Video. Ein Medley, der besonderen Art. Wer also möglichst viel und unterschiedliche Weihnachtsstimmung auf einen Schlag will, ist hier genau richtig. :) In diesem Sinne: Frohe Adventszeit.