EU-Kommission beschließt Leistungsschutzrecht und Upload-Filter

von | 20.06.2018 | Internet

Was viele befürchtet haben, ist nun tatsächlich eingetreten: Der Rechtsausschuss des EU-Parlament hat grünes Licht gegeben für die Neufassung des Urheberrechts in Europa. Dringend nötig – keine Frage. Aber so? Es drohen erhebliche Einschränkungen. Memes könnten der Vergangenheit angehören. Es drohne Upload-Filter und andere lästige Veränderungen.

Jetzt hat der Rechtsausschuss tatsächlich die Einführung eines reformierten Urhebergesetzes beschlossen, das für ganz Europa gelten soll und ein Konzept kopiert, das in Deutschland und Spanien kläglich gescheitert ist. Wenn kein Wunder passiert, bekommen wir in Europa künftig ein Leistungsschutzrecht (LSR) und Upload-Filter. Gesetze statt Start-Ups – eine schlagkräftige Antwort.

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Das LSR: In Deutschland gescheitert

Das Leistungsschutzrecht kennen wir in Deutschland. Es gilt seit beinahe fünf Jahren und soll hiesige Verlage vor der angeblichen Übermacht Googles beschützen. Der Suchmaschinenriese soll für die Verwendung von Textauszügen zahlen, so der eigentliche Plan.

Das hat klasse funktioniert. Denn Google hat bislang 0 EUR an die deutschen Verlage gezahlt. Null Euro. Die für die Eintreibung der Lizenzen zuständige VG Media hat bei kleineren Anbietern versucht, Gebühren abzukassieren. Das hat 2017 insgesamt 30.000 EUR für die Verlage gebracht – und 2,25 Mio. EUR Rechtskosten verursacht.

Das Leistungsschutzrecht: Heftigst umstritten, vollkommen wirkungslos – und es soll trotzdem exportiert werden. Kein Wunder, dass viele die vor allem konservativen Politiker (CDU/CSU), die willfährig die Interessen der großen Verlage vertreten, als „lobbygetrieben“ bezeichnen.

Erst recht, wenn man bedenkt, dass im Koaltionsvertrag ausdrücklich ausgeschlossen wurde, in Europa so etwas wie Upload-Filter einzuführen. Das sei „unverhältnismäßig“, steht im Koalitionsvertrag. Im EU-Parlament wollen CDU/CSU trotzdem genau das durchsetzen. Warum nur?

Ein Cartoon erklärt Jugendlichen die Nachteile von Upload-Filtern

Upload-Filter bringen alles durcheinander

Ein Upload-Filter ist ein Instrument, das bei jedem Upload überprüft, ob wir Texte, Fotos, Musik, Audios oder Videos verwenden, die urheberrechtlich geschützt sind. Im Ansatz verständlich: Wer zum Beispiel den neuen Song von Janelle Monâe bei SoundCloud oder Facebook hochlädt, verstößt klar gegen das Urheberrecht. Die Plattform muss das verhindern – oder für die Nutzung zahlen. Bei YouTube und Co. ist so etwas bei der Verwendung von Musik längst gängige Praxis.

Aber wenn nun jeder Onlinedienst und jede Plattform auch auf Fotos, Videos, Texte und andere Inhalte prüfen muss (hängt ein Spiderman-Poster im Hintergrund?), ist das nicht nur technisch extrem aufwändig, sondern auch fehleranfällig und ein potenzielles Werkzeug zum Missbrauch. Ist erst mal ein Filter da, lässt sich damit alles Mögliche filtern. Kein Wunder, dass viele in diesem Zusammenhang von einer „Zensurmaschine“ sprechen.

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Um es klar zu sagen: Ein Leistungsschutzrecht auf ganz Europa auszudehnen ist vollkommener Unsinn. Und Upload-Filter vorzuschreiben extrem gefährlich. Ganz sicher nicht die geeigneten Mittel, das Urheberrecht fit zu machen für das Internetzeitalter. Oder Europa zur IT-Macht auszubauen.

 

Update: Mittlerweile hat eine knappe Mehrheit im Rechtsausschuss des EU-Parlaments für Upload-Filter und Leistungsschutzrecht gestimmt. Im Juli entscheidet das Plemum, wie es weitergeht – und ob das EU-Parlament tatsächlich die entsprechenden Bestimmungen auf den Weg bringt.

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