Windows-Kontaktliste ausdrucken

Windows-Kontaktliste ausdrucken

Wer sein Windows-Benutzerkonto mit einem Microsoft-Konto verknüpft hat, kann mit der standardmäßig installierten Mail-App direkt über das eigene Outlook.com-Konto Nachrichten senden und empfangen. Die Kontakte (E-Mail-Empfänger) lassen sich auch zu Papier bringen, etwa für Archivzwecke.

Besonders einfach ist das Ausdrucken der Kontakte über die Web-App von Outlook.com. Als Erstes den Internet-Explorer-Browser starten und die Webseite https://people.live.com/ laden. Im nächsten Schritt die E-Mail-Adresse und das Kennwort des Microsoft-Kontos eintippen.

Oben in der Menüleiste folgen jetzt Klicks auf „Verwalten, Für Outlook.com und andere Dienste exportieren“. Danach die heruntergeladene Datei „OutlookContacts.csv“ mit einem Tabellenprogramm wie Excel öffnen. Dem Ausdrucken steht jetzt nichts mehr im Wege.

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Outlook: Nachricht weiterleiten oder erneut senden?

Outlook: Nachricht weiterleiten oder erneut senden?

Sie haben mit Outlook eine E-Mail gesendet und wollen sie jetzt an andere Empfänger verschicken? Dafür haben Sie zwei Varianten: „Weiterleiten“ oder „erneut senden“. Was ist der Unterschied?

Beim Weiterleiten fügt Microsoft Outlook oben über den Text der Original-Nachricht eine Kopfzeile ein, in der die ursprünglichen Empfänger der Nachricht, der Sende-Zeitpunkt sowie eventuelle BCC-Empfänger aufgeführt werden. So sieht derjenige, an den Sie die Nachricht weiterleiten, sämtliche Details der Original-E-Mail.

Lassen Sie die Mail hingegen erneut senden (das geht über das Menüband im Nachrichten-Detailfenster), werden diese Infos nicht eingefügt. Stattdessen öffnet Outlook die Mail wieder so wie zuvor als Entwurf, und füllt auch die „An“- und „Betreff“-Felder wieder wie zuvor aus. Ändern Sie die Nachricht, und senden Sie sie dann ab.

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Googles Support per E-Mail ist unzureichend

Googles Support per E-Mail ist unzureichend

Die Verbraucherzentrale Bundesverband hat vor Gericht einen Sieg gegen den Onlineriesen Google erstritten: Google darf Verbrauchern, die sich per E-Mail an die von Google im Impressum angegebene Support-Adresse wenden, nicht „die Kommunikation über E-Mail verweigern“. Das hat das Landgericht Berlin nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen Google entschieden (hier das Urteil).

Google-Nutzer, die sich mit ihren Fragen an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse „support-de@google.com“ wenden, erhalten in der Regel eine automatisch generierte Antwort: „Bitte beachten Sieurtei, dass aufgrund der Vielzahl von Anfragen E-Mails, die unter dieser E-Mail-Adresse eingehen, nicht gelesen und zur Kenntnis genommen werden können.“ Google macht es sich einfach und verweist den Kunden auf Selbsthilfe-Anleitungen und Supportseiten im Netz.

Diese Form der Kommunikation bewertete der vzbv als nicht vereinbar mit dem Telemediengesetz. Dort heißt es unter anderem, dass „Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post“ im Impressum verfügbar sein müssen. Googles Support-Kontakt hingegen ist nach Auffassung des vzbv eine Blackbox, in der Verbraucheranfragen ins Leere laufen.

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Eine Aufassung, die die Richter nun eindeutig bestätigten: Eine automatisch generierte E-Mail ohne Kontaktmöglichkeit zum Webseitenbetreiber entspreche nicht den Anforderungen der Impressumspflicht nach §5 Telemediengesetz. Das Gericht stellte klar, dass es nicht um eine Prüfpflicht dergestalt gehe, dass jede eingehende E-Mail von einem Mitarbeiter individuell geprüft und bearbeitet werden müsse. Es müsse aber sichergestellt werden, dass über die im Impressum genannte E-Mail-Adresse Kommunikation stattfinden könne.

Ein für die Verbraucher erfreuliches Urteil, denn in der Tat ist es gerade bei amerikanischen Onlinediensten alles andere als einfach, überhaupt jemand zu kontaktieren, geschweige jemanden, der auch etwas entscheiden kann.

 

Vorsicht vor WhatsApp-Mail

Vorsicht vor WhatsApp-Mail

Wenn eine Software oder eine App erst mal so populär ist wie Whatsapp, dann ist es nur eine Frage der Zeit, bis auch Betrüger wie Welle reiten. Im Fall von Whatsapp muss man sich fast wundern, dass es bislang so wenige Betrugsmaschen gibt, die Whatsapp-User ansprechen. Doch jetzt gibt es eine Falle, die auf Whatsapp-User zielt: In einer E-Mail wird man informiert, dass angeblich eine Nachricht nicht zugestellt werden konnte. Gelogen – und gefährlich. (mehr …)

Splash-Bildschirm von Thunderbird Portable abschalten

Splash-Bildschirm von Thunderbird Portable abschalten

Wer sein Mail-Programm auf mehreren PCs nutzen will, der kann zum Beispiel die portable Version von Mozilla Thunderbird auf einem USB-Stick verwenden. Anders als bei der normalen Version zeigt Thunderbird Portable bei jedem Programmstart einen Werbe-Bildschirm. Wie lässt er sich abschalten?

Um den Splash-Screen von Thunderbird Portable zu deaktivieren, öffnen Sie zunächst den Ordner, in dem Ihre portablen Apps gespeichert sind, im Explorer. Darin finden Sie auch einen Ordner „ThunderbirdPortable“. Öffnen Sie ihn per Doppelklick. Wechseln Sie dann in den Unterordner „Other, Sources“, und kopieren Sie hier die Datei „ThunderbirdPortable.ini“.

Nun wechseln Sie zwei Ordner höher, sodass Sie die Datei „ThunderbirdPortable.exe“ sehen. Daneben klicken Sie mit der rechten Maustaste in den leeren Bereich des Fensters, und fügen die kopierte Datei ein. Per Doppelklick öffnet sie sich im Editor. Finden Sie die Zeile „DisableSplashScreen=false“, und ändern Sie sie auf „DisableSplashScreen=true“. Anschließend schließen Sie die Datei und speichern sie dabei. Ab dem nächsten Start des Programms wird kein Splash-Bildschirm mehr angezeigt.

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Google tüftelt an sicherer eMail

Google tüftelt an sicherer eMail

Ein Jahr nach Edward Snowden will Google die Sicherheit von E-Mails erhöhen. Der Konzern tüftelt an einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung für Nachrichten, die mit Hilfe von Google Mail verschickt werden. Die Daten werden mittels OpenPGP komplett verschlüsselt übertragen, vom Rechner zum Server und vom Server zum Rechner. Ein Abhören und Mitlesen der Daten wird dadurch unmöglich gemacht.

Google entwickelt zu diesem Zweck an einer Erweiterung für den Google-Browser Chrome. Wer also die sichere Verschlüsselung verwenden möchte, muss seine E-Mails im Webmailer schreiben und zudem Chrome verwenden. Chrome bietet Möglichkeiten, den Speicher zu schützen und so ein Auslesen sensibler Daten nahezu unmöglich zu machen. Noch befindet sich die Erweiterung in der Entwicklung. Experten verstehen den Vorstoß von Google auf die Schnüffeleien der NSA, die den amerikanischen Onlinediensten mächtig auf die Nerven geht.

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Ist diese Gmail-, Outlook- oder Yahoo-Adresse echt?

Ist diese Gmail-, Outlook- oder Yahoo-Adresse echt?

Wie ermitteln Sie, ob eine bestimmte E-Mail-Adresse existiert oder nicht? Sie könnten eine Mail hinsenden und dann auf eine Fehlermeldungs-Antwort des Mailservers warten. Bei Mailkonten von Gmail, Outlook und Yahoo lässt sich die Existenz einer Adresse schnell prüfen.

Besuchen Sie dazu die Login-Seite des jeweiligen Maildiensts und geben an, Sie hätten Ihr Kennwort vergessen. Der Dienst fragt dann nach der Adresse, an die ein Zurücksetzungs-Link gesendet wird. Wenn die eingegebene E-Mail nicht existiert, wird Ihnen das umgehend angezeigt.

Bei Gmail besuchen Sie google.com/accounts/recovery und wählen „Passwort vergessen“. Nach Eingabe der zu prüfenden Mail-Adresse und Klick auf „Weiter“ wird entweder der Name der Person angezeigt oder der Hinweis „Es wurde kein Konto … gefunden“. Ähnlich läuft die Prüfung bei Microsofts Outlook.com ab. URL: account.live.com/ResetPassword.aspx. Bei Yahoo Mail läuft der Check über die Adresse edit.yahoo.com/forgot.

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