IP-Adressen protokollieren

IP-Adressen protokollieren

Kommt es wegen der Internet-Nutzung zu Streitigkeiten, etwa mit einem Anbieter oder wegen einer Abmahnung, ist es nützlich, wenn man nachweisen kann, wann man mit welcher IP-Adresse unterwegs war. Besonders einfach geht das mit einem Web-Dienst.

Unter der Adresse https://www.wieistmeineip.de/infos/store_ip/ findet sich nämlich der sogenannte IP-Merker. Nach Anlegen eines kostenlosen Benutzer-Profils speichert der Service die aktuell genutzte Internet-Adresse samt Zeitpunkt in der Datenbank.

Später lässt sich bei Bedarf jederzeit nachschlagen, mit welcher IP der Nutzer zur fraglichen Zeit gesurft hat. Eine nützliche Sache – nur das Passwort sollte sicher sein, damit niemand anders aus den IP-Daten die Standorte des Nutzers nachvollziehen kann.

https://www.wieistmeineip.de/infos/store_ip/

Streit um Internet-Sende-Rechte von Bundes-Liga-Spielen: Fragen und Antworten

Streit um Internet-Sende-Rechte von Bundes-Liga-Spielen: Fragen und Antworten

Wenn es um die angeblich schönste Nebensache der Welt geht, den Fußball, hört für viele der Spaß auf. Die einen verteidigen ihren Verein, die anderen ihre Rechte, andere mit Bildern vom Fußball zu versorgen. Senderechte für Fußball sind heiß begehrt – und teuer. Entsprechend groß ist der Streit, wenn man sich gegenseitig ins Gehege kommt. So auch diese Woche: Springer Verlag und der TV-Sender Sky haben sich über die Frage in die Haare gekriegt, wer, wann, wie viel Bundesliga im Internet und in Apps auf Smartphone und Tablet zeigen darf.

  • Erst mal für alle, die nicht so tief im Thema drin: Woran entfacht sich der Streit eigentlich?

Es geht sozusagen um die Senderechte im Internet. Oder besser gesagt: um die Frage, wer eigentlich wann welche Bilder von der Bundesliga im Internet und in Apps für Smartphone oder Tablet zeigen darf. Der Axel Springer Verlag hat für die neue Bundesligasaison das Recht erworben, eine Stunde nach Abpfiff die Highlights der Bundesligaspiele im Internet zeigen zu dürfen, und zwar auf der Homepage von bild.de. Dafür hat Springer geschätzt 20 Millionen Euro bezahlt.

Eine Stunde nach Abpfiff – das ist nach den Liveberichten beim Bezahlsender Sky, aber noch vor der Sportschau im Ersten, die natürlich auch in dieser Saison verlässlich über die Bundesliga berichtet. Der Springer Verlag vermarktet diese neue Form der Fußballbericht-Erstattung intensiv auf seiner Homepage.

Streit gab es, weil der private Fernsehsender Sky die Fußballspiele nicht nur live auf seinem Bezahl-Kanal zeigt, sondern auch im Internet. Auch Sky will nach den Spielen die Highlights und die wichtigsten Tore in seinen Apps zeigen, ganz ähnlich wie Springer. Da befürchtet der Springer Verlag natürlich Konkurrenz, vor allem, weil Sky noch vor bild.de mit den Inhalten auf Smartphone und Tablet zu sehen wäre. Deshalb hat Springer versucht, das Internet-Angebot von Sky zu unterbinden.

 

  • Konnten sich Spring und Sky denn rechtzeitig einigen?

Es gibt eine Einigung, an der auch die Deutsche Fußball Liga DFL beteiligt war. Die Einigung sieht konkret so aus: Sky darf bereits zehn Minuten nach Abpfiff des letzten Spiels Zusammenfassungen der Bundesligaspiele als Mobil-Video anbieten, auch in der App für Smartphone und Tablet, also zeitlich noch vor Springer – aber nicht so umfassend, wie ursprünglich geplant. Die Berichte müssen mindestens vier Minuten lang sein – und parallel im Fernsehsender Sky Sport News ausgestrahlt werden. Es gibt also keine kurzen Torsequenzen mehr zu sehen, sondern ausschließlich längere Berichte. Bei Bild gibt es Berichte von 90 Sekunden bis sechs Minuten Länge. Bild nennt diese Videos „Highlight-Videos“.

  • Fußball im Internet: Das klingt, als wären die Angebote kostenlos. Doch in Wahrheit verlangen Sky und Spring Geld, wenn man die Bundesliga im Internet anschauen möchte. Welche Kosten entstehen?

Wer das Angebot des Spring Verlags wahrnehmen möchte, muss Mitglied von BILDplus sein. BILDplus ist ein kostenpflichtiger Zusatzdienst des Webangebots, hinter der Bezahlschranke von Bild.de. Im ersten Monat kostet das Paket pauschal 99 Cent, zum Ausprobieren. Wer nicht kündigt, verlängert sein Abo automatisch. Ab da zahlt man mindestens 4,99 EUR im Monat. Für die Bundesliga-Inhalte zahlt man noch mal 2,99 EUR im Monat zusätzlich, es entstehen also Kosten von mindestens 7,98 EUR im Monat. Dafür kann sich aber jeder User gezielt die Berichte anschauen, die ihn interessieren.

Das funktioniert bei Sky etwas anders. Sky verlangt 4,99 EUR im Monat. Allerdings fungiert die App wie ein mobiles Fernsehgerät: Die User können bei Sky keine beliebigen Beiträge abrufen, also nicht selbst entscheiden, was sie sehen wollen, sondern bekommen eine Art Stream präsentiert. Wer sich mit der App zu spät einklinkt, verpasst womöglich genau das, was er sehen wollte.

  • Welche Bedeutung haben denn Apps für Smartphone und Tablet heute, wenn es um Sportberichterstattung geht?

Eine immer größere, immer mehr Menschen informieren sich auf ihren Mobilgeräten über die sportlichen Ereignisse des Tages, nicht nur in Textform, sondern auch, indem sie Videos abrufen und anschauen – eben auch mobil. Es ist ja kein Zufall, dass Springer und Sky Apps anbieten, und auch die Sportschau-App ist unglaublich beliebt.

  • Wie sieht es denn mit der Sportschau aus? Die berichtet doch nach wie vor über die Bundesliga.

Natürlich berichtet die Sportschau im Ersten weiterhin verlässlich über die Bundesliga, im Fernsehen, aber auch in der Sportschau App, ohne irgendwelche Bezahlschranken oder Zusatzkosten. Die Sportschau App bietet alles, was Sportfans lieben: Vorberichte, Live-Ticker, Blitztabellen, Hintergrundinfos und vieles mehr, auch die Sportschau als Livestream.

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Google und Gema streiten sich weiter

Für deutsche Internetbenutzer kann Youtube ganz schön frustrierend sein: „Dieses Video ist in Ihrem Land nicht verfügbar „, heißt es bei uns sehr oft – und der Bildschirm bleibt schwarz.

Seit Jahren liegen Google als Eigentümer von Youtube und die Gema als Verwertungsgesellschaft der Musikbranche im Clinch. Sie können sich partout nicht einigen, wie viel pro abgespielten Song im Netz zu zahlen ist. Google will deutlich weniger zahlen als die Gema haben will. Deshalb sind nicht nur viele Musikvideos für deutsche User gesperrt, sondern auch private Clips, die mit Musik unterlegt sind.

Jetzt streiten sich Google und Gema vor dem Landgericht Hamburg. Nicht über die Höhe der Lizenzen, sondern ob und wie überhaupt Musik in Videos auftauchen darf. Die Gema will Youtube zwingen, Videos direkt nach dem Download, also noch vor dem Onlinestellen, auf mögliche Regelverstöße zu überprüfen. Technisch unmöglich, meint Google – und auch nicht nötig.
Bei diesen Grabenkämpfen gibt es nur Verlierer. Die User können auf viele Videos nicht zugreifen, die Musikbranche verdient weniger Geld.

Darum: Einigt Euch endlich. Bald.