Fernsehen per Kabel: Ende des Nebenkostenprivilegs

Fernsehen per Kabel: Ende des Nebenkostenprivilegs

Mit dem Wegfall des Nebenkostenprivilegs beim Kabelfernsehen stehen viele Mieter vor neuen Herausforderungen. Welche Änderungen auf Euch zukommen, wie Ihr künftig die TV-Kosten im Griff behaltet und welche Alternativen es gibt.

Kabel. Satellit. Terrestrisch. Internet. Das sind die vier Möglichkeiten, wie Menschen heute fernsehen. Eine von den vier Möglichkeiten nutzen auch Sie, wenn Sie Radio Bremen, ARD und ZDF einschalten.

Die meisten nutzen in Deutschland Satellit. Schon auf Platz 2 kommt der Kabelanschluss. Wenn auch Sie per Kabel fernsehen, dann sollten Sie jetzt aufmerksam sein. Denn am 1. Juli ändert sich für viele Menschen, die per Kabel fernsehen, so einiges. Zumindest dann, wenn der Kabelanschluss sozusagen Bestandteil des Mietvertrags sind. Die meisten Kabelkunden müssen aktiv werden.

kabelfernsehen

Das Ende des Nebenkostenprivilegs

Ende Juni endet etwas, was sich Nebenkostenprivileg nennt und sehr viele Menschen betrifft.

Rund 16 Millionen Haushalte in Deutschland haben einen Kabelanschluss. Bei vielen Menschen ist der Kabelanschluss Teil des Mietvertrags – die Mieter zahlen die Kosten für den Kabelanschluss zusammen mit den Nebenkosten. Das ist der Grund, wieso vom Nebenkostenprivileg die Rede ist.

Vorteil: Wer gerne per Kabel fernsieht, hat keinen Aufwand – und zahlt vergleichsweise wenig fürs Kabelfernsehen. Nachteil: Der Anschluss muss sogar dann bezahlt werden, wenn eine Satellitenschüssel am Balkon hängt oder aus anderen Gründen der Kabelanschluss gar nicht benutzt wird.

Auch wer den Kabelanschluss nicht nutzt, muss also zahlen. Das ist aber nicht mehr zeitgemäß, weil es heute so viele Möglichkeiten gibt, Fernsehprogramme zu schauen.

Deshalb hat der Gesetzgeber entschieden: Schluss mit dieser Methode, Kabelanschlüsse abzurechnen.

Der Kabelanschluss darf ab Juli nicht mehr über die Nebenkosten abgerechnet werden
Der Kabelanschluss darf ab Juli nicht mehr über die Nebenkosten abgerechnet werden

Was ändert sich ab 1. Juli?

Die Menschen, die per Kabel fernsehen und die Kosten dafür bislang über die Nebenkosten abgerechnet, also bezahlt haben, müssen aktiv werden. Zwar wird in den meisten Fällen der Bildschirm nicht ab 1. Juli dunkel bleiben; aber früher oder später dann doch.

Der Mieter darf die Kosten nicht mehr umlegen. Also muss auf andere Weise bezahlt werden. Möglicherweise handelt der Vermieter einen Gruppentarif aus und jeder Mieter kann entscheiden, ob er den nutzen möchte oder nicht. Wenn er ihn nutzen möchte, muss jeder Mieter aber direkt an den Kabelanbieter bezahlen.

Es ist auch möglich, einen individuellen Tarif anzubieten. Bei den meisten ist der Anbieter Vodafone, regional gibt es noch andere Anbieter. Einfach auf die Webseite gehen, die Adresse eingeben – schon kann man sehen, ob man einen individuellen Tarif abschließen kann und zu welchen Kosten.

Alternativen zu Kaberlfernsehen

Die meisten nutzen Satellit. Da muss man einmal die Installationskosten zahlen und natürlich die „Schüssel“, dann entstehen aber keine weiteren Kosten. Bei Satellit hat man die größte Auswahl. Allerdings müssen Mieter vorher mit dem Vermieter klären, ob und wo sie eine Satellitenschüssel samt Verkabelung installieren dürfen.

Besonders kostengünstig: DVB-T2. Hier braucht es nur eine kleine Zimmerantenne. Das Fernsehsignal kommt digital, in HD-Qualität. Kein großer Aufwand, die wichtigsten Programme sind alle so empfangbar. Und keine Kosten. Und man kann natürlich auch per Internet fernsehen heutzutage, wenn die Internetverbindung schnell genug ist. Die Telekom bietet Kombiangebote: DSL und Magenta, Live-Fernsehen per DSL-Buchse.

Öffentlich-rechtliche Programme überall verfügbar

Wer mag, kann ja in den Mediatheken von ARD und ZDF praktisch alle ÖR-Programme live schauen. Darüber hinaus stehen die allermeisten Sendungen, Filme und Serieln auch ondemand zur Verfügung – ohne Kosten oder Anmeldung. Davon machen immer mehr Menschen Gebrauch.

Man kann aber auch Apps wie Zattoo oder Waipu benutzen. Die kosten etwas, aber dafür kann man sehr viele Programme live anschauen – übers Internet. Und man muss nichts installieren oder montieren, es reicht eine Internetverbindung.

Es gibt also reichlich Alternativen. Das ist auch der Grund, wieso das Nebenkostenprivileg abgeschafft wurde.

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NTSC-Videos nach PAL umwandeln

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Wurde ein Video für den US-Standard NTSC erstellt, kann es auf deutschen Fernsehern nicht ohne Probleme abgespielt werden. Denn hierzulande wird der PAL-Standard genutzt. Mit einem ffmpeg-Befehl können Videos vom amerikanischen in den europäischen Standard konvertiert werden.

Um Videos in den für deutsche Fernseher passenden Standard umzuwandeln, nutzen Sie auf dem Linux-Terminal einen Befehl wie den folgenden:

ffmpeg -i eine_NTSC_Datei.mp4 -target pal-dvd das_PAL_Video.mpg [Enter]

Wenn das Video eine NTSC-Datei ist und umgewandelt werden kann, erscheint dann eine Angabe über den Fortschritt der Konvertierung. Je nach Arbeitsspeicher und CPU-Leistung sowie je nach Länge des Videos kann der Vorgang einige Minuten dauern.

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