Eltern haften nicht grundsätzlich für File-Sharing der Kinder

Es kommt immer wieder vor: Wer Kinder im Haus hat, kann schwer kontrollieren, was die im Internet treiben. Wenn der Nachwuchs Filesharing-Dienste nutzt, um Musik oder Filme zu laden oder zu verteilen, droht eine kostenpflichtige Abmahnung durch Anwälte, teilweise auch erhebliche Schadenersatzforderungen.

Telekom: Kein Vorgehen gegen Drosselkom-Urteil

Telekom: Kein Vorgehen gegen Drosselkom-Urteil

Die Deutsche Telekom wird keine Berufung gegen das Drosselkom-Urteil des Landgerichts Köln einlegen. Das will die Telekom auf einer Pressekonferenz am Montag bekannt geben. Das Gericht hatte dem Internetprovider untersagt, gedrosselte Tarife als „Flatrate“ zu...

Kommentar: Klatsche für die Drosselkom

Wo Flatrate drauf steht, da muss auch Flatrate drin sein – so könnte man das Urteil vom Landgericht Köln auf den Punkt bringen. Recht haben sie, die Richter. Genau so muss man das sehen. So, und nicht anders. Die ungenierte Gängelei durch die großen Konzerne muss endlich mal ein Ende haben.

Telekom: Kein Vorgehen gegen Drosselkom-Urteil

LG Köln untersagt Drosselkom-Tempo-Bremse

Wo Flatrate drauf steht, da muss auch Flatrate drin sein. Das entschied das Landgericht Köln im Prozess gegen die Drosselung der Surf-Geschwindigkeit im Festnetztarif der Deutschen Telekom. Die Verbraucherzentrale NRW hatte gegen den Anbieter geklagt.

BGH-Urteil: Internet-Verbindung ist Lebens-Grundlage

Wenn Ihre Internet-Verbindung ausfällt und Ihr Provider für den Fehler verantwortlich ist, können Sie Schadensersatz erhalten. Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs gehört die Internet-Verbindung nämlich zur Lebensgrundlage.

Bundes-Verfassungs-Gericht beschränkt Daten-Nutzung – und Apps werden künftiger artiger

Das Bundesverfassungsgericht beeindruckt mich immer. Die Richter verstehen ganz genau, wie wichtig es ist, dass sich der Staat nicht überall einmischt, alles kontrolliert und reglementiert. Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht geprüft, ob und unter welchen Umständen Ermittlungsbehörden Daten abrufen dürfen, die zum Beispiel Internetprovider oder Mobilfunkanbieter von uns haben. Klare Botschaft: Das Recht auf “informationelle Selbstbestimmung” ist auch sehr hohes Gut, das nur unter ganz bestimmten Umständen eingeschränkt werden darf.