Telekom: Kein Vorgehen gegen Drosselkom-Urteil

Telekom: Kein Vorgehen gegen Drosselkom-Urteil

Die Deutsche Telekom wird keine Berufung gegen das Drosselkom-Urteil des Landgerichts Köln einlegen. Das will die Telekom auf einer Pressekonferenz am Montag bekannt geben. Das Gericht hatte dem Internetprovider untersagt, gedrosselte Tarife als „Flatrate“ zu bezeichnen. (mehr …)

Kommentar: Klatsche für die Drosselkom

Wo Flatrate drauf steht, da muss auch Flatrate drin sein – so könnte man das Urteil vom Landgericht Köln auf den Punkt bringen. Recht haben sie, die Richter. Genau so muss man das sehen. So, und nicht anders. Die ungenierte Gängelei durch die großen Konzerne muss endlich mal ein Ende haben.

Es ist schon dreist, was sich die Deutsche Telekom da vorgenommen hat. Ab Anfang 2016 sollen DSL-Kunden nicht mehr unbegrenzt surfen dürfen. Die Telekom will Grenzen festlegen. Wer in einem Monat mehr online geht als von der Telekom vorgesehen, wird mit einer Tempobremse bestraft: 2 MBit pro Sekunde statt Turbo-DSL. Diese Pläne haben René Obermanns Unternehmen schon im Frühjahr den Spottnamen „Drosselkom“ eingebracht. Kunden und Experten waren von Anfang empört über das Vorhaben des Kommunikationsriesen.

Die neuen DSL-Verträge der Telekom sehen die Tempobremse tatsächlich schon vor. Seit Mai ist die DSL-Drosselung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehen. Doch die Tempobremse ist nicht erlaubt, sagen die Richter klipp und klar. Eine „unverhältnismäßige Benachteiligung der Kunden“ sei das, wie es im Juristendeutsch heißt.

Stimmt absolut. Man könnte es auch so sagen: Das ist Etikettenschwindel. Wer eine DSL-Flatrate verkauft, der soll auch eine DSL-Flatrate liefern. Ohne irgendwelche Einschränkungen im Kleingedruckten. Flatrate ist Flatrate. Basta. Eigentlich doch ganz einfach. Doch die Telekom mag es nicht einfach. Wenn es zum eigenen Vorteil ist, dann darf es gerne auch kompliziert sein. Die Interessen der Kunden? Egal. Die Rechte der Kunden? Auch egal.

Gut, dass die Verbraucherzentrale NRW geklagt hat. Das Urteil in Sachen Drosselkom ist ein Sieg für alle DSL-Kunden. Übrigens nicht nur für die Kunden der Telekom. Denn natürlich liebäugeln auch andere Provider durchaus mit der Idee, Vielsurfer stärker zur Kasse zu bitten. Die Telekom hat’s nur als erster versucht. Doch durch das Urteil wird das schwieriger, die Mehrkoste zu verstecken.

Klar, Telekom und andere Provider könnten jetzt hingehen und DSL-Verträge mit gedeckeltem Datenkontingent anbieten. Das Drosseln an sich hat das Gericht schließlich nicht untersagt. Nur dürfte das dann eben nicht „Flatrate“ heißen, sondern zum Beispiel DSL50 für einen DSL-Zugang mit 50 Gigabyte Datenvolumen. Die Folge dürften klar sein: Die Kunden würden in Scharen davon laufen. Eine Flatrate ist immer attraktiver. Und der Wettbewerb sorgt dafür, dass immer eine Flatrate angeboten wird.

Die Telekom hat auf breiter Front verloren. Vor Gericht – aber auch generell. Und das auch schon vor dem Urteil. Der Imageschaden durch die Drosselpläne ist riesengroß. Die Kunden nehmen es dem Unternehmen übel, das DSL-Tempo beschneiden zu wollen. Und die Experten werfen der Telekom vor, gegen die  Netzneutralität zu verstoßen, weil sie eigene Daten bevorzugt im Netz transportieren will. Ein absolutes Nogo. Beides hat der Telekom erheblich Vertrauenspunkte gekostet. Jetzt müssen erst mal die Scherben aufgekehrt werden.

httpv://www.youtube.com/watch?v=AQTkUhjVUf4

Telekom: Kein Vorgehen gegen Drosselkom-Urteil

LG Köln untersagt Drosselkom-Tempo-Bremse

Wo Flatrate drauf steht, da muss auch Flatrate drin sein. Das entschied das Landgericht Köln im Prozess gegen die Drosselung der Surf-Geschwindigkeit im Festnetztarif der Deutschen Telekom. Die Verbraucherzentrale NRW hatte gegen den Anbieter geklagt. (mehr …)

Eltern haften nur bedingt für die Online-Aktivitäten ihrer Kinder

Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Eltern haften nur sehr bedingt dafür, was ihre Kinder im Internet machen. Im vorliegenden Fall hat der Nachwuchs eine Tauschbörse genutzt. Dabei wurde Musik heruntergeladen und auch im Netz angeboten – beides ist illegal, daran gibt es nichts zu rütteln. Die Eltern wurden darum auf 3000 Euro Schadenersatz verklagt. Alle gerichtlichen Instanzen hatten den Forderungen der Musikindustrie zugestimmt und die Eltern zur Zahlung verdonnert.

Doch der Bundesgerichtshof sieht den Fall anders: Man kann von Eltern nicht verlangen, dass sie ihren Kindern die ganze Zeit über die Schultern schauen, argumentieren die Richter. Es reicht, wenn sie ihre Kinder ausreichend darüber aufklären, was verboten ist und was nicht. Auch Schutz-Software müsse nicht zwingend installiert sein.

Ein weises, ein kluges Urteil wie ich finde. Anderenfalls hätte es in deutschen Haushalten millionenfach chinesische Verhältnisse gegeben, mit Komplettüberwachung der Kinder, mit Misstrauen und Streit. Das bleibt jetzt aus – und das ist gut so.

Bundes-Verfassungs-Gericht beschränkt Daten-Nutzung – und Apps werden künftiger artiger

Das Bundesverfassungsgericht beeindruckt mich immer. Die Richter verstehen ganz genau, wie wichtig es ist, dass sich der Staat nicht überall einmischt, alles kontrolliert und reglementiert. Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht geprüft, ob und unter welchen Umständen Ermittlungsbehörden Daten abrufen dürfen, die zum Beispiel Internetprovider oder Mobilfunkanbieter von uns haben. Klare Botschaft: Das Recht auf “informationelle Selbstbestimmung” ist auch sehr hohes Gut, das nur unter ganz bestimmten Umständen eingeschränkt werden darf.

Wie tagesschau.de berichtet, muss der Gesetzgeber nun nachbessern: Die Regelungen zur Speicherung und Herausgabe von Nutzerdaten, Passwörtern und PIN-Codes an Ermittlungsbehörden und andere staatliche Stellen verstoßen in Teilen gegen das Grundgesetz. Das entschied das Bundesverfassungsgericht. Die Regeln, die im Telekommunikationsgesetz festgeschrieben sind, verletzten teilweise das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, begündeten die Karlsruher Richter.

Gute Nachrichten für alle, die gerne online unterwegs sind und Smartphones benutzen. Auch aus den USA kommen gute Nachrichten, denn dort hat eine US-Staatsanwältin sechs große Onlinekonzerne, darunter Google und Apple dazu bewegt, eine Selbstverpflichtung zu unterschreiben, die uns mehr Datenschutz bringt. App-Stores und Apps müssen künftig besser darüber informieren, welche Daten erhoben und verarbeitet werden. Das ungenierte Zugreifen auf Adressen im Smartphone-Kontakteordner, so etwas wird künftig nicht mehr möglich sein.

Microsoft zeigt sich von der humorvollen Seite: In einem Video macht sich der Softeareriese über die Gepfogenheiten von Google lustig. Ein windiger Verkäufer mit einer Krawatte in Google-Farben versucht einer Firma eine Office-Lösung anzudrehen… Witzig gemacht. Google und Microsoft kämpfen um jeden PC, um die Gunst der Kundschaft.

Dann ist diese Woche noch eine neue Spielekonsole auf den Markt gekommen, die Playstation Vita. Eine portable Spielekonsole. Aber kaum jemand redet darüber. Warum eigentlich? Ganz klar: Weil sie kaum einen interessiert. Die Konsole selbst kostet 250 bis 300 Euro, die Spiele zwischen 30 und 50 Euro, da kommt einiges zusammen. Moderne Smartphones sind eine gute Alternative zu portablen Spielekonsolen – und die Spiele-Apps kosten nur einen Bruchteil. Die Vita könnte die letzte Konsole ihrer Art sein…

Keine Voll-Überwachung per Filter-Software: Europäischer Gerichtshof kippt belgische Filter

Vor einiger Zeit war ein belgischer Internetprovider von einem Gericht gezwungen worden, digitale Filter zu installieren, um das unzulässige Herunterladen von Musikdateien in Tauschbörsen zu verhindern. Der Provider hat daraufhin dagegen geklagt.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Sache überprüft und jetzt die einzig richtige Entscheidung gefällt: Solche Filter sind unzulässig. Oder besser gesagt: Niemand kann Internetprovider in Europa dazu zwingen, solche Filter zu installieren, nur um etwaige Urheberrechtsverstöße zu erschweren.

Die Entscheidung ist in meinen Augen völlig richtig. Denn zum einen lassen sich solche Filter leicht umgehen, wenn erst mal bekannt ist, dass es sie gibt. Zum anderen verursachen sie erhebliche Kosten, und das auch noch an einer Stelle, die mit den eigentlichen Urheberrechtsverstößen nichts zu tun hat. Last not least lassen sich Filter aber auch für andere Zwecke missbrauchen. Ich bin froh, dass die Richter am Europäischen Gerichtshof all diese Tücken erkannt und sich deshalb gegen Filter ausgesprochen haben.

Richter stoppt Google Books Deal

Google hat eine unbescheidene Vision: Alle Bücher der Welt digital verfügbar zu machen. Irgendwie, irgendwann. Google Books heißt das Projekt. Mehrere Millionen Bücher sind bereits digitalisiert und stehen kostenlos im Internet zur Verfügung. Bei alten Büchern kein Problem – bei neueren wollen Verlage und Autoren verständlicherweise mitverdienen.

Das Problem: Google kann nicht jeden Verlag, jeden Autor einzeln fragen, das wäre zu aufwändig. Deshalb hat Google in den USA mit Verlagen und Autoren eine Vereinbarung getroffen: Google zahlt pauschal 125 Millionen Dollar – und die Rechteinhaber bedienen sich.

Viele sind damit durchaus einverstanden. Aber eben nicht alle. Einige haben geklagt – und jetzt Recht bekommen. Google dürfe nicht ungefragt Bücher verwerten, so das Urteil. Vereinbarung hin, Vereinbarung her.

Ein erheblicher Dämpfer für das Google Books Projekt. Es ist eben doch nicht so leicht, die alte Welt – Bücher, Verlage, Autoren, Urheberrechte – in die neue Welt – Internet, Digitalisierung, kostenlos verfügbar – zu übertragen. Eigentlich schade.