Eltern haften nicht grundsätzlich für File-Sharing der Kinder
Es kommt immer wieder vor: Wer Kinder im Haus hat, kann schwer kontrollieren, was die im Internet treiben. Wenn der Nachwuchs Filesharing-Dienste nutzt, um Musik oder Filme zu laden oder zu verteilen, droht eine kostenpflichtige Abmahnung durch Anwälte, teilweise auch erhebliche Schadenersatzforderungen.
Von Drosselkom zur Gigabit-Gesellschaft: Was sich seit 2013 verändert hat
Die Geschichte der Telekom-Drosselung ist ein Lehrstück dafür, wie sich die Internetlandschaft in Deutschland in den letzten Jahren fundamental gewandelt hat. Was 2013 noch als „Drosselkom“-Skandal die Gemüter erhitzte, erscheint heute aus einer völlig...Drosselkom 2.0: Neue Tricks der Provider entlarven
Wo Flatrate drauf steht, da muss auch Flatrate drin sein – so könnte man das Urteil vom Landgericht Köln auf den Punkt bringen. Recht haben sie, die Richter. Genau so muss man das sehen. So, und nicht anders. Die ungenierte Gängelei durch die großen Konzerne muss endlich mal ein Ende haben.
LG Köln untersagt Drosselkom-Tempo-Bremse
Wo Flatrate drauf steht, da muss auch Flatrate drin sein. Das entschied das Landgericht Köln im Prozess gegen die Drosselung der Surf-Geschwindigkeit im Festnetztarif der Deutschen Telekom. Die Verbraucherzentrale NRW hatte gegen den Anbieter geklagt.
BGH-Urteil: Internet-Verbindung ist Lebens-Grundlage
Wenn Ihre Internet-Verbindung ausfällt und Ihr Provider für den Fehler verantwortlich ist, können Sie Schadensersatz erhalten. Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs gehört die Internet-Verbindung nämlich zur Lebensgrundlage.
BGH-Urteil: Eltern haften nur bedingt für Online-Aktivitäten ihrer Kinder
Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Eltern haften nur sehr bedingt dafür, was ihre Kinder im Internet machen. Im vorliegenden Fall hat der Nachwuchs eine Tauschbörse genutzt.
Bundes-Verfassungs-Gericht beschränkt Daten-Nutzung – und Apps werden künftiger artiger
Das Bundesverfassungsgericht beeindruckt mich immer. Die Richter verstehen ganz genau, wie wichtig es ist, dass sich der Staat nicht überall einmischt, alles kontrolliert und reglementiert. Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht geprüft, ob und unter welchen Umständen Ermittlungsbehörden Daten abrufen dürfen, die zum Beispiel Internetprovider oder Mobilfunkanbieter von uns haben. Klare Botschaft: Das Recht auf “informationelle Selbstbestimmung” ist auch sehr hohes Gut, das nur unter ganz bestimmten Umständen eingeschränkt werden darf.