Schleichwerbung bei Influencern: Neue Regeln, alte Tricks
TikTok, Instagram, YouTube: Hier trifft man seine Freunde. Klar. Aber hier liest, hört und sieht man auch Fremde, mit denen man virtuell befreundet ist. Viele sind echte Profis im Netz. Sie präsentieren sich – und mitunter auch Produkte. Und kassieren dafür Geld. Der...
Vom Unitymedia-Urteil zu Community WiFi: WLAN-Revolution in Deutschland
Der BGH hat ein wegweisendes Urteil gefällt, das weit über den ursprünglichen Unitymedia-Fall hinausgeht. Auch wenn Unitymedia inzwischen zu Vodafone gehört, zeigt das Urteil noch immer seine Wirkung: Internet-Provider dürfen Kundenrouter für öffentliche...
BGH sagt: Google muss nicht vorab prüfen
Ein Eheparr hatte geklagt, weil sich im Web Verunglimpfungen über sie befunden haben. Die Suchmaschine Google sollte die nicht mehr anzeigen. Der BGH hat nun klargestellt: Google muss nicht vorab prüfen, ob Webseiten gegen geltendes Recht verstoßen. Es reicht, wenn...
Klartext vom EuGH: Safe Harbor gibt es nicht
Ein Jurastudent aus Wien hat nicht nur Facebook die Zähne gezeigt, sondern indirekt auch den Machenschaften der NSA und gleichzeitig die Tatenlosigkeit der Bundesregierung offengelegt. Was als Meinungsverschiedenheit in Datenschutzfragen begann, ist ein Politikum...
Googles Support per E-Mail ist unzureichend
Die Verbraucherzentrale Bundesverband hat vor Gericht einen Sieg gegen den Onlineriesen Google erstritten: Google darf Verbrauchern, die sich per E-Mail an die von Google im Impressum angegebene Support-Adresse wenden, nicht „die Kommunikation über E-Mail verweigern“. Das hat das Landgericht Berlin nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen Google entschieden.
Telekom: Kein Vorgehen gegen Drosselkom-Urteil
Die Deutsche Telekom wird keine Berufung gegen das Drosselkom-Urteil des Landgerichts Köln einlegen. Das will die Telekom auf einer Pressekonferenz am Montag bekannt geben. Das Gericht hatte dem Internetprovider untersagt, gedrosselte Tarife als „Flatrate“ zu...Kommentar: Klatsche für die Drosselkom
Wo Flatrate drauf steht, da muss auch Flatrate drin sein – so könnte man das Urteil vom Landgericht Köln auf den Punkt bringen. Recht haben sie, die Richter. Genau so muss man das sehen. So, und nicht anders. Die ungenierte Gängelei durch die großen Konzerne muss endlich mal ein Ende haben.


