Der Social-Media-Konzern Meta hat lange die Nutzerdaten aus Facebook, Whatsapp und Instagram zusammengeführt. Doch das und die personalisierte Werbung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Nutzer, urteilt der Europäische Gerichtshof.
Suchmaschinen wie Google finden selbst gut versteckte Artikel und Informationen – auch kritische und unerfreuliche. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jetzt entschieden: Betroffene können nur dann verlangen, Treffer zu unterdrücken, wenn auf der Zielseite nachweisbar falsche Behauptungen gemacht werden.
„Das Internet vergisst nichts“: Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt darüber, ob es nicht doch Ausnahmen geben sollte – etwa dann, wenn die Persönlichkeitsrechts einzelner Menschen verletzt sind.
Eine Influencerin aus Deutschland muss ein Bußgeld in Höhe von 9.500 EUR zahlen. Zum ersten Mal hat ein Amtsgericht eine Geldbuße in solcher Höhe bestätigt. Der Fall macht deutlich: Werbung korrekt zu kennzeichnen ist eine Pflicht.
Laut BGH dürfen Menschen, die vor Mai 2018 ein Konto eröffnet haben, ein Pseudonym verwenden – alle anderen müssen Klarnamen verwenden. Wieso ist das so?
Mal sperrt Facebook zu viel, mal zu wenig: Einfach ist es nicht, immer die richtigen Entscheidungen zu treffen. Aber eins darf sicher nicht sein: Facebook sollte nicht willkürlich bestimmen dürfen, was online geht und was nicht – und Sperrungen nicht mal begründen. Der BGH hat dem Netzwerk neue Regeln auferlegt.
Beleidigungen – im Netz leider keine Seltenheit, sondern ein immer häufigeres Phänomen. Aber wie damit umgehen? Berliner Richterinnen und Richter haben Renate Künast eben erst eine Menge zugemutet. Der Europäische Gerichtshof hingegen stärkt die Rechte all jener, denen im Netz übel mitgespielt wird.
Youtube, Facebook, Instagram: Hier trifft man seine Freunde. Klar. Aber hier liest, hört und sieht man auch Fremde, mit denen man virtuell befreundet sind. Manche sind echte Profis im Netz. Sie präsentieren sich – und mitunter auch Produkte. Und kassieren dafür Geld. Cathy Hummels zB, die Fußballer-Gattin. Sie wurde abgemahnt, weil sie Werbung auf Instagram macht – ohne sie entsprechend zu kennzeichnen. Die Sache ging danach vor Gericht. Geht schon klar, meinte das Gericht nun. Was die Sache nicht besser macht – für uns.