Der Social-Media-Konzern Meta hat lange die Nutzerdaten aus Facebook, WhatsApp und Instagram zusammengeführt. Doch das und die personalisierte Werbung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Nutzer, urteilte der Europäische Gerichtshof. Mittlerweile haben sich die Praktiken weiterentwickelt – doch die Grundsatzfrage bleibt aktuell.
Das wegweisende EuGH-Urteil von 2023 hat die Datenschutzlandschaft in Europa nachhaltig geprägt. Es ging um die fundamentale Frage, ob Kartellbehörden sich einschalten dürfen, wenn Unternehmen wie Meta ihre marktbeherrschende Stellung ausnutzen, um im großen Stil Daten einzusammeln und auszuwerten.
Der EuGH hatte damals ein wegweisendes Urteil gesprochen, das gut für alle User und Verbraucher war – und dessen Auswirkungen bis heute spürbar sind.

Was damals vor dem EuGH verhandelt wurde
Es ging dabei um eine Anordnung des Bundeskartellamtes aus dem Jahre 2019. Damals hatte die Bundesbehörde dem Meta-Konzern untersagt, weiterhin sensible Daten der Nutzer aus unterschiedlichen Quellen wie Facebook, Instagram, WhatsApp und anderen Diensten zusammenzutragen und auszuwerten.
Denn dazu liege keine ausdrückliche Einwilligung vor, hatte die Behörde damals argumentiert. Was zutreffend war, denn ursprünglich waren Facebook, Instagram und auch WhatsApp eigenständige Anwendungen.
Facebook hatte 2012 Instagram gekauft und 2014 auch noch WhatsApp. Ursprünglich hatte Mark Zuckerberg, der Chef des Meta-Konzerns, noch versprochen, die Daten der Nutzer blieben getrennt. Dieses Versprechen wurde aber von Facebook bzw. Meta gebrochen. Die Daten wurden dann doch zusammengeführt.
EuGH entschied: Meta im Unrecht
Das Bundeskartellamt hatte 2019 angeordnet, eine Zusammenführung der Datenströme aus Datenschutzgründen zu unterlassen. Der Meta-Konzern hatte argumentiert, die Kartellbehörden seien nicht für Datenschutzfragen zuständig, dafür gäbe es die Datenschutzbehörden. Hier widersprach der EuGH aber klar:
Die Kartellbehörden könnten sehr wohl Datenschutzfragen berücksichtigen, müssten sich aber mit den zuständigen Behörden abstimmen. Das war eine glasklare Niederlage für den Meta-Konzern und eine Stärkung für den Datenschutz.
Denn insbesondere die Tatsache, dass Meta eine marktbeherrschende Stellung bei Sozialen Netzwerken hat, führt dazu, dass die Menschen quasi fast schon gezwungen sind, mehrere Dienste von Meta zu nutzen. Sie dann zu zwingen, die Daten zusammenzuführen kann nicht in Ordnung sein. Diesen Punkt machte der EuGH mehr als deutlich – und das war auch gut so.

Was sich seit dem Urteil verändert hat
Seit dem EuGH-Urteil hat sich einiges getan. Meta führte 2024 die versprochene Kontoübersicht ein und bietet nun tatsächlich mehr Transparenz. User können in den Einstellungen genau sehen, welche Daten zwischen den Diensten geteilt werden.
Allerdings zeigt die Realität: Die Umsetzung ist oft kompliziert und für Durchschnittsnutzer schwer durchschaubar. Meta hat zwar formell getrennte Optionen eingeführt, aber die Standard-Einstellungen führen weiterhin zur Datenzusammenführung. Wer seine Daten wirklich getrennt halten will, muss aktiv werden und durch mehrere Menü-Ebenen navigieren.
Parallel dazu haben andere Tech-Giganten wie Google, Apple und TikTok ihre eigenen Datenschutz-Ansätze entwickelt – nicht immer zum Vorteil der Nutzer. Der Wettbewerb um Aufmerksamkeit und Daten ist härter geworden.
Neue Herausforderungen mit KI und Threads
Seit 2023 bringt Meta verstärkt KI-Features in seine Plattformen. Der Meta AI Assistant, der in WhatsApp, Instagram und Facebook integriert ist, wirft neue Datenschutzfragen auf. Denn für das Training der KI-Modelle nutzt Meta weiterhin Nutzerdaten – auch hier oft ohne explizite Zustimmung.
Mit Threads hat Meta zudem eine weitere Plattform gelauncht, die eng mit Instagram verknüpft ist. Wer Threads nutzen will, muss automatisch sein Instagram-Profil verwenden. Eine echte Wahlfreiheit gibt es hier nicht – ein Umstand, der zeigt, dass die Lektionen aus dem EuGH-Urteil noch nicht vollständig angekommen sind.
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Wieso werden überhaupt die Daten zusammengetragen?
Meta lebt davon, den Menschen möglichst viel und möglichst optimal auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Werbung zu präsentieren. Je mehr der Konzern über die Nutzer weiß, desto passendere Werbung lässt sich zeigen – die mehr kostet. Es liegt also im Interesse von Meta, möglichst viele Daten der Nutzer zu bekommen. Aber nicht im Interesse der Menschen.
Der Gerichtshof machte in diesem Zusammenhang deutlich: Es ist kein berechtigtes Interesse, mit Werbung möglichst viel Geld zu verdienen und deshalb möglichst viele Daten zu erheben. Das geht nur mit ausdrücklicher Zustimmung durch die Nutzer. Und ausdrücklich bedeutet: Sie müssen informiert und gefragt werden und müssen auch die Möglichkeit haben, ihre Einwilligung wieder zurückzunehmen.
Heute, drei Jahre später, zeigt sich: Meta hat formell nachgebessert, aber die Geschäftspraxis bleibt weitgehend dieselbe. Die Werbeerlöse sind weiter gestiegen, was darauf hindeutet, dass die meisten Nutzer der Datensammlung zugestimmt haben – bewusst oder unbewusst.
Wie nutzen User die neuen Optionen?
Die Erfahrung zeigt: Den meisten Menschen ist es weiterhin egal, welche Daten Unternehmen wie Meta erheben. Sie wollen damit gar nicht belästigt werden. Wenn jedoch der Staat auch nur geringste Daten erheben möchte, ist Alarm. Das ist schon teilweise absurd.
Studien zeigen, dass weniger als 15% der Nutzer ihre Datenschutz-Einstellungen nach dem EuGH-Urteil aktiv angepasst haben. Die Mehrheit klickt weiterhin auf „Alle akzeptieren“ oder nutzt die Standard-Einstellungen.
Immerhin können künftig all die Menschen, denen Datenschutz und ihre Privatsphäre wichtig sind, etwas unternehmen. Außerdem sind damit noch längst nicht alle Probleme gelöst. Es ist nur besser geworden – aber längst nicht gut genug.
Ausblick: Was kommt als nächstes?
Die EU arbeitet bereits an weiteren Regelungen. Der Digital Markets Act (DMA) und der Digital Services Act (DSA) sind seit 2024 in Kraft und sollen die Macht der Tech-Giganten weiter begrenzen. Meta muss beispielsweise Interoperabilität zwischen seinen Messengern ermöglichen – WhatsApp soll künftig auch Nachrichten von anderen Diensten empfangen können.
Für uns Nutzer bedeutet das: Der Kampf um unsere Daten geht weiter, aber wir haben heute mehr Rechte und Möglichkeiten als vor dem wegweisenden EuGH-Urteil. Nutzen müssen wir sie aber selbst.
Zuletzt aktualisiert am 18.02.2026

