EuGH entscheidet: Meta muss mehr für Datenschutz unternehmen

von | 04.07.2023 | Social Networks

Der Social-Media-Konzern Meta hat lange die Nutzerdaten aus Facebook, Whatsapp und Instagram zusammengeführt. Doch das und die personalisierte Werbung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Nutzer, urteilt der Europäische Gerichtshof.

Der EuGH hat heute ein Urteil gefällt, das uns mehr oder weniger alle betrifft. Es geht um die Frage, ob das Bundeskartellamt sich einschalten darf, wenn ein Unternehmen wie Meta seine marktbeherrschende Stellung ausnutzt, um im großen Stil Daten einzusammeln und auswerten.

Der EuGH hat da heute ein wegweisendes Urteil gesprochen, das gut für alle User und Verbraucher ist.

Darum ging es for dem EuGH

Es ging dabei um eine Anordnung des Bundeskartellamtes aus dem Jahre 2019. Damals hat die Bundesbehörde dem Meta Konzern untersagt, weiterhin sensible Daten der Nutzer aus unterschiedlichen Quellen wie Facebook, Instagram, Whatsapp und anderen Diensten zusammenzutragen und auszuwerten.

Denn dazu liege keine ausdrückliche Einwilligung vor, hatte die Behörde damals argumentiert. Was zutrifft, denn ursprünglich waren Facebook, Instagram und auch WhatsApp eigenständige Anwendungen.

Facebook hatte dann 2012 Instagram gekauft und 2014 auch noch WhatsApp. Ursprünglich hatte Mark Zuckerberg, der Chef des Metakonzerns, noch versprochen, die Daten der Nutzer blieben getrennt. Dieses Versprechen wurde aber von Facebook bzw. Meta gebrochen. Die Daten wurden dann doch zusammengeführt.

Metaverse

EuGH entscheidet; Meta im Unrecht

Das Bundeskartellamt hatte 2019 angeordnet, eine Zusammenführung der Datenströme aus Datenschutzgründen zu unterlassen. Der Meta-Konzern hatte argumentiert, die Kartellbehörden seien nicht für Datenschutzfragen zuständig, dafür gäbe es die Datenschutzbehörden. Hier hat der EuGH aber klar widersprochen:

Die Kartellbehörden könnten sehr wohl Datenschutzfragen berücksichtigen, müssten sich aber mit den zuständigen Behörden abstimmen. Das ist eine glasklare Niederlage für den Meta-Konzern und eine Stärkung für den Datenschutz.

Denn insbesondere die Tatsache, dass Meta eine marktbeherrschende Stellung bei Sozialen Netzwerken hat, führt ja dazu, dass die Menschen quasi fast schon gezwungen sind, mehrere Dienste von Meta zu nutzen, etwa die Plattformen Facebook, Instagram und Whatsapp. Sie dann zu zwingen, die Daten zusammenzuführen kann nicht in Ordnung sein. Diesen Punkt macht der EuGH mehr als deutlich – und das ist auch gut so.

Eine gute Nachricht für uns Verbraucher

Absolut: Das Urteil ist eine glasklare Niederlage für den Meta-Konzern und eine ebenso deutliche Stärkung für den Verbraucher- und Datenschutz.

Denn künftig wird Meta nicht mehr einfach so die sensiblen Daten der Nutzer aus unterschiedlichen Quellen wie Facebook, Instagram und Whatsapp ohne Zustimmung der User zusammenführen können. Das sagen die Richter des EuGH wirklich glasklar.

Bedeutet konkret: Es reicht nicht mehr, die Zustimmung irgendwo in den Untiefen der AGB zu verstecken. Die User müssen ausdrücklich zustimmen. Meta hat bereits eine neue Kontoübersicht angekündigt: Die User werden dort sehen können, welche Dienste sie benutzen.

Sie können dann entscheiden, ob sie die Apps isoliert benutzen möchte – oder als eine Einheit. Das kann auch Vorteile haben, etwa wenn man Postings auf mehreren Plattformen gleichzeitig veröffentlichen möchte. Meta muss transparenter werden und mehr Einstellmöglichkeiten vorsehen. Gut so!

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Wieso werden überhaupt die Daten zusammengetragen?

Meta lebt davon, den Menschen möglichst viel und möglichst optimal auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Werbung zu präsentieren. Je mehr der Konzern über die Nutzer weiß, desto bessere passende Werbung lässt sich zeigen – die mehr kostet. Es liegt also im Interesse von Meta, möglichst viele Daten der Nutzer zu bekommen. Aber nicht im Interesse der Menschen.

Der Gerichtshof macht in diesem Zusammenhang deutlich: Es ist kein berechtigtes Interesse, mit Werbung möglichst viel Geld zu verdienen und deshalb möglichst viele Daten zu erheben. Das geht nur mit ausdrücklicher Zustimmung durch die Nutzer. Und ausdrücklich bedeutet: Sie müssen informiert und gefragt werden und müssen auch die Möglichkeit haben, ihre Einwilligung wieder zurückzunehmen. Das war bislang so nicht gegeben. 

Werden davon viele Nutzer Gebrauch machen?

Die Erfahrung zeigt: Vielen Menschen ist es völlig egal, welche Daten Unternehmen wie Meta erheben. Sie wollen damit gar nicht belästigt werden. Wenn jedoch der Staat auch nur geringste Daten erheben möchte, ist Alarm. Das ist schon teilweise absurd. Aber zumindest können künftig all die Menschen, denen Datenschutz und ihre Privatsphäre wichtig sind, etwas unternehmen. Außerdem sind damit noch längst nicht alle Probleme gelöst. Es ist nur besser geworden. Nicht gut.

 

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