BGH-Urteil zu Facebook und Pseudonymen

von | 30.01.2022 | Digital

Laut BGH dürfen Menschen, die vor Mai 2018 ein Konto eröffnet haben, ein Pseudonym verwenden – alle anderen müssen Klarnamen verwenden. Wieso ist das so?

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich 2021 mit Facebook beschäftigt. Und zwar ganz konkret mit einem Aspekt hier im Netzwerk: Nutzer müssen bei Facebook einen Klarnamen verwenden, sie dürfen kein Pseudonym benutzen. Also nicht RevengerHolger, sondern bitte mit echtem Namen unterwegs sein.

Ein Name, der mit dem echten Namen weitgehend übereinstimmt. Doch dagegen hatten zwei User geklagt, die nicht mit ihrem echten Namen im Netzwerk präsent sein wollten. Sie wollten Pseudonyme verwenden. Dürfen sie, sagt der BGH – unter bestimmten Umständen.

Hinter einem Pseudonym kann man sich prima verstecken

Hinter einem Pseudonym kann man sich prima verstecken

Warum ist Klarname bei Meta Pflicht?

Meta (ehemals Facebook) argumentiert, das Netzwerk sei vor allem dazu da, dass sich Menschen finden und verbinden. Da wäre es kontraproduktiv, nicht den eigenen Namen zu benutzen. Klar: Wenn ich mich Snoopy123 nenne, finden mich meine Klassenkameraden aus der Grundschule natürlich nicht. Das Argument ist schlüssig. Außerdem seien Menschen, die ihren Klarnamen verwenden, achtsamer, wenn sie mit anderen Menschen umgehen. Das allerdings ist eine umstrittene Position. Es gibt Studien, die das Gegenteil belegen.

Tatsächlich ist die Realität komplexer geworden. Metas Algorithmen haben sich stark weiterentwickelt und das Netzwerk identifiziert heute viel präziser Fake-Profile und problematische Inhalte. Dennoch hält das Unternehmen an der Klarnamenpflicht fest. Wenn jemand dagegen verstößt und ein Pseudonym verwendet, fordert Meta ihn auf, das zu ändern. Weigert sich jemand konsequent, wird das Konto gesperrt.

Die rechtliche Zwei-Klassen-Gesellschaft bei Facebook

Die BGH-Entscheidung teilt Facebook-Nutzer in zwei Gruppen: Wer sein Konto vor Mai 2018 eröffnet hat, kann auf ein Pseudonym bestehen. Alle anderen müssen weiterhin Klarnamen verwenden. Der Grund liegt in einem Rechtswirrwarr.

Bis Mai 2018 galt das Telemediengesetz, das ausdrücklich das Recht vorsah, sich pseudonym oder anonym anmelden zu können. Ein verbrieftes Recht, nicht zum Klarnamen gezwungen zu werden. Seit die DSGVO in Kraft ist, sieht die Sache anders aus: Die DSGVO sieht kein solches Privileg auf ein Pseudonym vor.

In der Praxis bedeutet das: Alt-User können sich auf ihr erworbenes Recht berufen, während Neu-User den AGB zustimmen müssen. Eine bizarre Situation, die zeigt, wie sich Datenschutzrecht entwickelt hat.

Die DSGVO sieht kein Recht auf Pseudonyme mehr vor

Die DSGVO sieht kein Recht auf Pseudonyme mehr vor

Andere Plattformen handhaben es lockerer

Während Meta stur an der Klarnamenpflicht festhält, sind andere Plattformen entspannter geworden. Instagram (ebenfalls Meta) akzeptiert faktisch jeden Namen, TikTok sowieso und selbst das ehemalige Twitter (heute X) unter Elon Musk hat die Regeln gelockert. LinkedIn als Business-Netzwerk besteht weiterhin auf echte Namen – macht aber auch Sinn.

Interessant ist die Entwicklung bei Discord und neueren Plattformen wie BeReal oder Clubhouse: Sie setzen auf andere Verifikationsmethoden. Telefonnummern, E-Mail-Adressen oder sogar biometrische Daten werden wichtiger als der angezeigte Name.

Die Tech-Branche experimentiert mit neuen Ansätzen: Verifizierte Profile ohne Klarnamenzwang, Reputationssysteme und KI-gestützte Authentizitätsprüfungen. Meta selbst testet bereits „Verified“-Abos, die gegen Bezahlung mehr Vertrauen schaffen sollen.

Was bringt die Klarnamenpflicht wirklich?

Die Forschung zu Klarnamen versus Pseudonymen ist weitergegangen. Eine Studie der ETH Zürich zeigte bereits 2016: Hass und Hetze werden immer häufiger unter Realnamen verbreitet. Neuere Untersuchungen bestätigen das.

Das Problem liegt woanders: Algorithmen verstärken extreme Inhalte, weil sie Engagement erzeugen. Ob jemand „Max Mustermann“ oder „AngryMax87“ heißt, ist zweitrangig. Wichtiger sind Community-Standards, Moderation und Medienkompetenz der Nutzer.

Viele Experten sehen Pseudonyme sogar als Schutz für vulnerable Gruppen: Whistleblower, politische Aktivisten oder Menschen, die Diskriminierung fürchten. Für sie kann Anonymität überlebenswichtig sein.

EU plant neue Regeln

Der Digital Services Act (DSA) der EU, der seit 2024 vollständig gilt, könnte die Diskussion neu befeuern. Er fordert mehr Transparenz von Plattformen, aber auch besseren Schutz der Nutzer. Das könnte zu einem Kompromiss führen: Verifizierung bei der Anmeldung, aber freie Namenswahl bei der Darstellung.

Auch KI spielt eine wachsende Rolle. Algorithmen können heute besser als je zuvor erkennen, ob hinter einem Account ein echter Mensch oder ein Bot steckt – unabhängig vom Namen. Die Zukunft gehört wahrscheinlich intelligenten Systemen statt starren Namensregeln.

Die BGH-Entscheidung ist also nur ein Zwischenschritt in einer größeren Debatte über digitale Identität, Privatsphäre und Verantwortung im Netz. Die Zwei-Klassen-Gesellschaft bei Facebook zeigt: Gesetze hinken der technischen Entwicklung oft hinterher.

Zuletzt aktualisiert am 22.02.2026