Unitymedia will die Access-Points von Kunden öffentlich zugänglich machen. Dagegen hat die Verbraucherzentrale NRW geklagt. Und der BGH hat heute entschieden: Unitymedia darf das.
Der BGH hat ein klares Urteil gefällt: Unitymedia darf die Router, die bei den Kunden zu Hause stehen, für den Aufbau eines teil-öffentlichen WLAN-Netzwerks nutzen – und zwar ohne ausdrückliches Einverständnis der Kunden.
Die Kunden haben die Möglichkeit zu widersprechen. Das reicht, sagen die Richter. Von einer „unzumutbaren Belästigung“ könne keine Rede sein.
Keine explizite Zustimmung erforderlich
Die Verbraucherzentrale NRW hatte geklagt, weil Unitymedia seine Kunden nicht fragt, ob sie den Router nutzen dürfen, sondern es einfach macht – es sei denn, der Kunde widerspricht. Eine ausdrückliche Zustimmung, wie die Verbraucherschützer fordern, wäre natürlich deutlich eleganter. Würde aber wohl bedeuten, dass nur ein Bruchteil der Nutzer mitmachen würde.
Unitymedia hätte das sicher eleganter lösen können. Transparenter – Besser informieren müssen. Ich kann trotzdem verstehen, dass sich der Konzern für die Widerspruchslösung entschieden hat – einfach mal machen, anstatt vorher monatelang zu diskutieren. So entsteht einfach ein besseres und vor allem größeren WLAN-Netzwerk. Und weil es den Kunden weder Bandbreite kostet, noch die Sicherheit gefährdet, ist das für mich und vielleicht auch für den einen oder anderen Kunden weitgehend auch OK.
Wie wär’s mit einem WLAN für Deutschland?
Allerdings zu klein gedacht, meine ich. Viel besser wäre es natürlich, wenn man die Sache viel größer denken würde. Wenn alle Provider bei dem Projekt mitmachen würden – und so möglichst viele Kunden ihren WLAN-Hotspot zur Verfügung stellen. Überall einloggen können und schnell im Netz sein – mein Traum.
Das wäre doch mal ein Projekt: Wir machen Deutschland zu einem WLAN-Wunderland. Überall WLAN. Kostenlos. Schnell. Zuverlässig. Sicher.
Die Regierung könnte diesen Gedanken fördern. Mit Steuermitteln. Und indem die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden. Haftungsausschluss für öffentliche WLAN-Hotspots. Und indem die Provider zur Zusammenarbeit motiviert, ja vielleicht sogar verpflichtet werden. Ein Unitymedia-Kunde müsste sich auch bei Telekom oder O2 einloggen können zum Beispiel.
Schluss also mit den Insellösungen von Unitymedia, Telekom und Co., von denen immer nur die jeweils eigenen Kunden etwas haben. An die Gemeinschaft denken – und die Informationsgesellschaft voranbringen. Das wäre doch mal eine Herausforderung.
Das würde uns schlagartig ein solides WLAN-Netz in Deutschland bringen. Auch ohne 5G. Wie wäre das, liebe Politiker in Berlin? Der BGH hat heute eine Entscheidung gefällt, die diese Idee unterstützt.