EuGH lehnt Vorrats-Daten-Speicherung ab

EuGH lehnt Vorrats-Daten-Speicherung ab

Nun hat auch der europäische Gerichtshof EuGH der Vorratsdatenspeicherung eine Absage erteilt. Diese Woche urteilten die Richter: Die in der EU bereits praktizierte Vorratsdatenspeicherung ist nicht mit den Grundrechten vereinbar. Der EuGH hält die EU-Richtlinie 2006/24/EG für unzulässig.

Das Gericht hat das Instrument komplett einkassiert. In vielen europäischen Ländern werden die Kommunikationsdaten der Bürger anlasslos gespeichert, sechs bis 24 Monate lang. Wer hat wann mit wem telefoniert – und wo. Wer hat welche IP-Adresse genutzt und was damit gemacht? Auch Metadaten von Mails werden erfasst und gespeichert. Alles mit dem Argument, im Fall der Fälle Ermittlungsbehörden nützliche Daten an die Hand geben zu können.

In Deutschland hat das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung bereits 2010 gekippt – mit ähnlicher Argumentation. Das Speichern aller Daten von allen Bürgern sei unverhältnismäßig, es entstehe zwangweise ein Gefühl von Komplettüberwachung. Außerdem seien die Regeln zu lasch definiert, unter welchen Umständen auf die Daten zugegriffen werden darf – und von wem.

Darüber hinaus würden selbst Personen überwacht, die besondere Schutzrechte haben wie Ärzte, Juristen oder Journalisten. Der Rahmen für die Vorratsdatenspeicherung muss ganz neu definiert werden, sollte ein erneuter Versuch unternommen werden, die Vorratsdatenspeicherung doch zu erhalten. QuickFreeze wäre eine Möglichkeit.

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Der ewige Streit um die Vorrats-Daten-Speicherung

Das mit der Vorratsdatenspeicherung entwickelt sich zu einer Never-Ending-Story. Erst in ein Gesetz gegossen, dann vom Bundesverfassungsgericht einkassiert. Ist jetzt aber auch schon wieder zwei Jahre her. Seitdem ist eigentlich nicht viel passiert.

Mittlerweile verlangt die EU von der Bundesregierung ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, doch Innenminister und Justizministerin können sich schlicht nicht einigen, wie es aussehen soll.

Der Bundesinnenminister möchte so viele Daten wie möglich speichern, sechs Monate, und die Daten umfassend Polizei und Ermittlungsbehörden zur Verfügung stellen. Ein Albtraum für Datenschützer, aber auch für den Großteil der jungen Internetbenutzer. Die Justizministerin setzt auf die Quick-Freeze-Methode: Nur dann werden Daten und gespeichert, wenn ein Anfangsverdacht vorliegt. Klingt viel vernünftiger – und auch zeitgemäßer.

Bis nächste Woche müsst eigentlich ein Gesetz da sein. Das wird nicht klappen. Die Communty freut’s.

Vorrats-Daten-Speicherung oder QuickFreeze?

In der Berliner Koalition gibt es Streit. Die CDU will es noch mal mit der vor dem Bundesverfassungsgericht gescheiterten Vorratsdatenspeicherung versuchen, die FDP lehnt sie konsequent ab. Vor allem die Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger setzt auf Quick Freeze.

Vorratsdatenspeicherung? Quick Freeze? Dem Laien sagt beides nichts – doch betroffen sind alle. Denn wenn die Vorratsdatenspeicherung in Kraft tritt, wie von BKA und CDU gefordert, werden alle Verbindungsdaten in Sachen Daten gespeichert – wer hat mit wem telefoniert und wann, wer ist ins Internet gegangen und wo –,von allen Bürgern, sechs Monate lang, egal ob Handy oder Internet benutzt wird – um später irgendwann ggf. kriminelle Taten ahnden zu können.

Datenschützer und Bürgerrechtler sind empört. Alle Bürger stünden unter Generalverdacht. Es würden ungeheure Datenmengen angehäuft. Das Modell „Quick Freeze“ setzt auf ein anderes Prinzip: Erst wenn ein berechtigter Verdacht besteht, werden die Daten erhoben und gespeichert – und nicht mehr gelöscht. Diesen Vorschlag wiederum hält die Polizei für unzureichend.

Ich finde: Bloß, weil es die Ermittlungen vereinfacht, können unmöglich alle Bürger unter Generalverdacht gestellt und unkontrollierbare Datenberge angehäuft werden. Vorratsdatenspeicherung kommt daher nicht in Frage. Quick Freeze ist eine gute Alternative.

Google Streetview: Über 100.000 Einsprüche bislang

Es ist schon ein bisschen ungerecht, dass Google mit einem seiner aufwändigsten und nützlichsten Dienste am meisten ins Gerede gekommt: Google Streetview hat den Spott nicht verdient, der über das Produkt und das Unternehmen ausgeschüttet wird. Laut Spiegel Online gibt es weit über 100.000 Einsprüche und Widersprüche gegen die Darstellung von Wohnhäusern in Google Streetview. Bislang. Es werden sicher noch mehr werden. Ergebnis einer hysterisch geführten Debatte im Sommerloch.

Da kommt also eine Menge Arbeit auf das Unternehmen zu, denn da muss wohl eine Menge gepixelt werden.

Das wird schon ganz schön verstörend aussehen: Nur in Deutschland machen viele Häuser in Google Streetview also einen etwas matschigen Eindruck – weil sie aufgrund von Beschwerden gepixelt werden müssen. Hoffentlich denken potenzielle Touristen nicht, unsere Städte sähen wirklich so aus – und bleiben verängstigt zu Hause.

Eine Frage stelle ich mir gerade, und kenne die Antwort darauf nicht: Was eigentlich, wenn ein Haus, eine Wohnung, die gepixelt wurde,weil der Eigentümer oder ein Mieter es so will, den Eigentümer/Mieter wechselt – und der neue Eigentümer/Mieter möchte ich Google Streetview zu sehen sein? Hat man dann eigentlich auch Anspruch auf Entpixeling?? Man könnte sich ja deskriminiert fühlen, weil Freunde denken könnten, man selbst hätte die Pixelung beantragt. Wie peinlich ist das denn?

httpv://www.youtube.com/watch?v=-CKbNE5ql0A