Ein EU-Generalanwalt hat sich die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vorgeknöpft und näher untersucht. In den meisten EU-Ländern – mit Ausnahme von Deutschland – gibt es bereits eine Vorratsdatenspeicherung. Der Staat schreibt Telefon- und Internet-Unternehmen vor, relevante Nutzerdaten zu speichern.
Wer hat wen angerufen, wer ist wann und wo online gegangen, welche E-Mails oder Faxe wurden verschicken. Die Daten werden auf Vorrat gespeichert, von jedem, ohne irgendeinen Anfangsverdacht, in der Regel zwischen sechs und 24 Monate. Im Falle einer Strafverfolgung sollen die Daten herangezogen werden können.
Nicht vereinbar mit den Grundrechten der EU-Bürger, das ist das Urteil eines Rechtsexperten, der die Vorratsdatenspeicherung untersucht hat. Zwar ist das Gutachten des EU-Generalanwalts nicht rechtlich bindend, allerdings dürfte es Auswirkungen auf die Zukunft der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung haben.
In Deutschland wurde die Vorratsdatenspeicherung gekippt, nachdem das Bundesverfassungsgericht das Gesetz im März 2010 für verfassungswidrig erklärt hat. Der EU-Generalanwalt kritisiert die Vorratsdatenspeicherung nicht generell, wohl aber die mangelnde Regelung, wer und wann auf die Daten zugriffen werden darf.