Was man beim Umtauschen von Einkäufen beachten muss

Auf defekter Ware sitzen zu bleiben ist nie sinnvoll. Wann man sein Geld auf jeden Fall zurück bekommt – und für welche Produkte dies eben nicht so einfach möglich ist –, erklären wir in diesem Tipp.

Grundsätzlich unterscheidet man, ob Ware im Internet oder im Laden gekauft wurde. Beim Kauf übers Internet darf man alle bestellten Waren nämlich ohne Angabe von Gründen zurückschicken. Dabei muss man das Porto dafür aber selber bezahlen – es sei denn, man hat einen Retouren-Aufkleber oder die Ware ist mehr als 40 Euro wert. Hier ist zu empfehlen, Waren nur per Paket (und nicht per Päckchen) zurück zu schicken. Denn nur dann hat man über die Tracking-Nummer einen Nachweis über die erfolgte Rücksendung.

Im Laden ist das nicht so einfach, denn hier basiert die Rücknahme auf der Kulanz des Verkäufers und ist nicht zwingend vorgeschrieben. Nur bei Defekten oder wenn die Ware Fehler hat, darf man auf die gesetzliche Gewährleistung setzen.

Tipp: Gekühlte Lebensmittel, Hygiene-Artikel, Zeitschriften (auch wegen der Hygiene) sowie direkt für den Kunden persönlich angefertigte Ware fällt nicht unter das Rücknahme-Recht – auch nicht im Internet.

kugelschreiber-joerg-schieb

SCHIEB+ Immer bestens informiert

Schieb+ Tarife
Nach oben scrollen