Wenn ich unterwegs bin und mein Notebook einschalte, bin ich immer erstaunt, wie viele WLAN-Hotspots erreichbar sind. In Städten und Ballungsgebieten gerne schon mal ein gutes Dutzend oder mehr – und keineswegs alle sind geschützt vor unerlaubter Nutzung. Wer nun aber meint, er könnte ein offenes WLAN „einfach so“ nutzen und im Internet surfen, auf Kosten anderer, der täuscht sich.
Das Amtsgericht Wuppertal betrachtet das „Einklinken“ in ein offenes, ungeschütztes, nicht für die Öffentlichkeit bestimmtes WLAN-Netz als strafbare Handlung. Wer sein Notebook, PDA oder Handy dennoch mit dem offenen WLAN verbindet, der verstößt nach Ansicht der Richter gegen das Abhörverbot nach § 89 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) – und macht sich damit gemäß § 148 TKG strafbar.
Recht so.
Denn ich kann Argumente wie „Tja, wenn die Leute zu blöd sind, ihr Funknetz vernünftig zu schützen“ oder „Ich richte doch keinen Schaden an, der Besitzer hat doch sowieso eine Flatrate“ wirklich nicht mehr hören. Wer ein unverschlossenes Auto klaut, kann sich schließlich auch nicht darauf berufen, der Besitzer hätte ihn quasi eingeladen.
Merke also: Finger weg von ungeschützten WLAN-Netzen. Es sei denn, sie sind wirklich für die Öffentlichkeit bestimmt.
Stellt sich nur die Frage: Wie erkennt man, ob ein komplett offenes WLAN genutzt werden darf oder nicht? Diese Frage haben die Richter leider nicht beantwortet.
hallo,wenn einer ein offenes lan hat und saugt musik oder filme(welche warme sau spricht denn hier immer von illegal-lassen sich schon alle in den arsch ficken von der verfickten amimusikindustrie?mehr selbstvetrauen und nicht alles nachfurzen was eine arschlochzeitung schreibt!!),und loggt sich dann ohne komentar aus,wer soll dann bestraft werden,wenn er irgendwo im park sitzt,und eventuell noch mit drei ofer vier verschienen
karten abwechselnd arbeitet.NICHT NACHMACHEN!georg
Die Polizei stellt ein unverschlossenes Fahrzeug sicher – sprich schleppt es auf Kosten des Fahrzeughalters ab, damit es eben nicht geklaut wird.
Vom Fahrzeughalter / Inhaber eines Wlan-Netzes darf die Gesellschaft durchaus eine (Mit)verantworlichkeit erwarten. Ob Auto-, Haus-, oder virtuelle WLAN Türe; diese ist stets abzusperren !
Frage zurück: wenn jemand mit meinem unverschlossenen auto – um bei obigem beispiel zu bleiben – eine diebestour unternimmt, kann ich dann dafür haftbar gemacht werden???
Ich habe selbst mein WLAN nicht verschlüsselt, es allerdings so konfiguriert dass ich absolute Priorität besitze.
Ich freue mich ja auch selbst, wenn ich ich in der Stadt unterwegs bin und ohne Probleme mal meine eMails checken kann.
Das Argument mit dem unverschlossenen Auto is ja eher n Witz oder?
Ich klaue ja nichts!
Und außerdem trägt es sehr zur Anonymität bei!
Ich teile gerne!
Ja, ja, dffddf, du hast schon recht, neue Richter braucht das Land! Was das kleine Dortmunder Amtsgericht betrifft – es gibt so und so viele widersprüchliche Urteile (erinnert mich mächtig an das Theater mit der Rechtschreibreform).
Aber wer wie ich länger im Netz ist, kann sich vielleicht noch daran erinnern: als die WLANs aufkamen, gab es eine Bewegung, dass man anhand eines bestimmten Zeichens, das vom WLAN-Besitzer vor seinem Haus auf die Straße gemalt wurde, absichtlich von dort ins Netz gehen konnte. Das waren doch noch Zeiten! Und nicht die übliche deutsche Neidhammel-Diskussion unter den Vorwänden Datenschutz/schnorren usw.
Ich verweise auf einen Artikel bei Onlinekosten.de unter
http://www.onlinekosten.de/news/artikel/21773
Und, mit allem + ehrlichem Respekt vor den Gerichten und den Richtern, ein Amtsgerichtsurteil, na ja…. – ob der BGH auch so entscheiden würde….
Grüße
@Michael
Das urteil ist absurd.
Und ein offenes w-lan kann man auch nicht mit einem unverschlossenen auto vergleichen.
rechner sind meistens so eingerichtet das sie sich in das nächste verfügbare netz einbuchen,alo wenn sowas strafbar ist dann gute nacht.
Wer ein offenes w-lan betreibt,und dann auch noch per dhcp jedem der fargt ne adresse gibt erlaubt die nutzung.
Wenn man jemanden auf offener strasse nach einer zigarette frage,mach ich mich also strafbar.
neue richter braucht das land.
@Georg
Klar,scheint ja ne lieblingsbeschäftigung der justiz zu sein,möglichst alles was mit internet zu tun hat strafbar oder zumindest abmahnwürdig zu machen.
Hallo,
eine andere Frage in diesem Zusammenhang: Kann der Inahber des ofenen W-Lans dafür haftbar gemacht werden, wenn jemand illegal z.B. Musik oder Filme aus dem Internet lädt oder Spams verschickt…
Gruß
Georg Weiss