BGH meint: WLANs müssen geschützt sein

von | 12.05.2010 | Tipps

Wenn Juristen sich streiten, sträuben sich Computerexperten gerne die Nackenhaare – vor allem, wenn völlig unsinnige Urteile dabei rauskommen. Das ist diesmal zum Glück nicht der Fall. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte darüber zu entscheiden, ob ein privater WLAN-Anschluss einbruchssicher gemacht werden muss – und ob ein Privatmann haftet, wenn ein Fremder ins WLAN eindringt und dann Unsinn anstellt.

Der BGH hat ein kluges Urteil gefällt: Ja, auch private WLAN-Betreiber müssen ihr WLAN absichern, damit Fremde keinen Zugang bekommen, anderenfalls handeln sie fahrlässig. Das kann ich nachvollziehen.

Gleichzeitig sagt der BGH aber auch: Nein, Privatleute haften nicht dafür, wenn Dritte über ihren WLAN-Anschluss Unsinn anstellen, wenn sie sich illegal Musik besorgen zum Beispiel oder – wie im vorliegenden Fall – darüber Musik in Tauschbörsen anbieten, was nunmal illegal ist. Juristen reden da gerne von „Störerhaftung“. Für Nichtjuristen vollkommen unverständlich. Erst Recht, wenn eine offensichtlich um den klaren Verstand beraubte Musikindustrie sagt: Egal, wer Dritte nicht daran hindert, illegal Musik zu verteilen, der muss genauso dafür haften wie der eigentliche Täter.

Eine derartige Logik kann nur aus den juristischen Hirnen von Rechteverwertern kommen. Der BGH hat sich dem zum Glück nicht angeschlossen. Selbst wenn man sein WLAN nicht hinreichend absichert, haftet man als Privatmann nicht zivilrechtlich, kann also nicht für Schadenersatz herangezogen werden. Allenfalls eine Abmahnung muss man sich gefallen lassen, und die dürfen Rechtsanwälte bei Privatleuten nur mit 100 Euro in Rechnung stellen. Prima, denn so ist sichergestellt, dass sich eine Abmahnwelle nicht lohnt – genügend gelangweilte Juristen, die nichts anderes zu tun hätten, als solche Abmahnungen rauszuschicken, gibt es zweifellos.

Aufpassen muss allerdings jeder, der ein WLAN gewerblich betreibt, auch Freiberufler. Denn der BGH hat ausdrücklich gesagt, dass beim gewerblichen Einsatz eines WLANs strengere Sicherheitsanforderungen gelten.