
Eine Lehrerin hat allen Ernstes gegen ihre Benotung auf spickmich.de geklagt. Doch nun hat auch das Oberlandesgericht geurteilt: Alles Rechtens. Schüler/innen dürfen ihre Lehrer benoten. Auch öffentlich. Das fällt unter das Recht der freien Meinungsäußerung. Das will ich aber auch meinen! Ich bin froh, endlich noch mal von einem vernünftigen, nachvollziehbaren Urteil zu lesen. Denn ansonsten werden ja gerade in der Onlinewelt immer mehr Rechte beschnitten, neue Pflichten formuliert und merkwürdige Vorschriften erlassen. Das Urteil in Sachen spickmich.de finde ich überaus begrüßenswert.
Das hat Signalwirkung für alle Bewertungsportale. Und davon gibt es schließlich nicht wenige im Web.