EuGH über Bundle-Software im Fall Sony

Egal, ob man Computer, Spielekonsolen oder Smartphones kauft: Meist sind Apps oder Programme vorinstalliert, die man benutzen kann, wenn man möchte. Manchmal Textprogramme, manchmal Virenschutz oder Video-Software. Doch muss man es akzeptieren, dass solche Programme vorinstalliert sind – und möglicherweise sogar auch mitbezahlen? Diese Frage wurde jetzt vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg geklärt.

Worum ging es konkret in dem vorliegenden Fall, der vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verhandelt wurde?

Es ging um die Klage eines Franzosen, der einen Computer von Sony gekauft hat, der – wie in der Branche üblich – neben dem Betriebssystem mit zahlreichen anderen Programmen ausgestattet war, etwa zum Virenschutz. Doch der Käufer wollte diese Programme nicht haben – und hat von Sony den Geldwert dieser Programme als Rückerstattung eingefordert.

Sein Argument: Ich habe die Programme mitbezahlt, will sie aber gar nicht haben, ich will nur den Rechner. Also: Erstattet mir den Kaufpreis für die Software. Die Richter haben sich den Fall angesehen – und sind der Argumentation des Käufers nicht gefolgt. Der Kunde bekommt kein Geld zurück.

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Was bedeutet das Urteil für uns Konsumenten?

Das bedeutet ganz klar, dass wir auch in Zukunft Programme und Apps vorinstalliert auf unseren Geräten vorfinden. Alles andere wäre auch merkwürdig gewesen, denn natürlich versuchen die Anbieter, egal ob Gerätehersteller oder zum Beispiel Mobilfunkanbieter, die ihre Smartphones unters Volk bringen, mit vorinstallierter Software ein gewisses Unterscheidungsmerkmal anzubieten.

Manchmal ist vorinstallierte Software tatsächlich wertvoll – manchmal aber auch nur Werbung, etwa wenn ich einen Virenschutz bekomme, der 90 Tage kostenlos funktioniert und danach kostenpflichtig wird. Dann habe ich mich daran gewöhnt – und die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass ich das kostenpflichtige Abo abschließe.

 

Aber für Test-Software bezahlt man doch sicher nicht?

Richtig, das Gegenteil ist der Fall: Die Softwarehersteller bezahlen die Hersteller dafür, dass sie Test-Software installieren dürfen. Es werden also Provisionen gezahlt, die sich der Hersteller einsteckt. Im günstigsten Fall wird die Hardware dadurch günstiger. Es gibt viele solcher versteckten Einnahmequellen, selbst vorinstallierte Browser generieren Umsätze. Denn sie sind mit Suchmaschinen verbunden, und die generieren Werbeumsätze, die sie teilweise mit den Browser-Herstellern teilen, das ist zum Beispiel bei Firefox so.

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Doch vorinstallierte Software und Apps gefallen keineswegs jedem, es gibt auch Kritik an dieser Praxis, weil es die Sicherheit gefährdet. Verbraucherschützer warnen sogar davor. Wieso?

Vorinstallierte Software ist weit verbreitet, eben weil sie auf vielen Geräten automatisch vorhanden ist. Oft werden diese Programme aber schlecht gepflegt, also es werden keine Updates eingespielt. Das bedeutet: Früher oder später gibt es Sicherheitslecks, die von Hackern ausgenutzt werden können. Weil die Software so weit verbreitet ist, lohnt es sich besonders, sich auf solche Lücken zu stürzen und sie auszunutzen. Der Hersteller der Geräte sorgt in der Regel nicht für die Updates von vorinstallierter Software, das ist durchaus ein Problem.

 

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